Frühstart-Rente beschlossen: Wer jetzt die zehn Euro bekommt

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Die Frühstart-Rente für Kinder hat am Mittwoch, 12. August 2026, eine entscheidende politische Hürde genommen. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Vorgesehen ist, dass der Staat für anspruchsberechtigte Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich zehn Euro für die private Altersvorsorge anlegt. Das Geld soll langfristig am Kapitalmarkt investiert werden und grundsätzlich erst im Rentenalter verfügbar sein. Starten soll das Modell rückwirkend zum 1. Januar 2026, zunächst allerdings nur für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. Die ersten tatsächlichen Zahlungen sollen 2027 beginnen.

Kabinett beschließt die Frühstart-Rente

Der entscheidende aktuelle Schritt erfolgte am 12. August. Das Bundeskabinett billigte den Regierungsentwurf zur Einführung der Frühstart-Rente. Damit ist die Regelung allerdings noch nicht geltendes Recht. Der Entwurf muss nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Bundesregierung will dieses möglichst noch 2026 abschließen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Förderung aber für den ersten berücksichtigten Jahrgang rückwirkend ab Januar 2026 berechnet werden.

Die Frühstart-Rente ist kein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll vielmehr als zusätzlicher kapitalgedeckter Baustein neben gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge stehen. Die Bundesregierung verbindet damit zwei Ziele. Junge Menschen sollen früh eigenes Vorsorgevermögen erhalten und zugleich Erfahrungen mit langfristiger Kapitalanlage sammeln. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sieht darin außerdem einen Beitrag dazu, den Aufbau privater Altersvorsorge weniger stark von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses abhängig zu machen.

Wer die zehn Euro vom Staat erhalten soll

Anspruchsberechtigt sollen nach dem Regierungsmodell Kinder und Jugendliche ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Die staatliche Förderung beginnt grundsätzlich mit Vollendung des sechsten Lebensjahres und läuft bis zur Volljährigkeit. Der Staat stellt dafür zehn Euro im Monat bereit. Über zwölf Jahre ergibt das ohne Kapitalerträge eine staatliche Einzahlung von insgesamt 1.440 Euro.

Die Einführung erfolgt schrittweise nach Jahrgängen. Im Jahr 2026 beginnt die Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020. Im Jahr 2027 kommt der Jahrgang 2021 hinzu, danach jedes Jahr der jeweils neue Jahrgang der Sechsjährigen. Damit profitieren zunächst keineswegs sämtliche heute zwischen sechs und 18 Jahre alten Kinder von den staatlichen Zahlungen. Gerade für Familien mit älteren Kindern ist diese Einschränkung entscheidend.

Eltern können ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen

Eltern sollen für ihr Kind einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem zugelassenen Anbieter eröffnen können. Dabei soll nicht jedes beliebige Finanzprodukt infrage kommen. Vorgesehen sind zertifizierte Standarddepot-Verträge, die an die bereits beschlossene Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge anknüpfen. Für diese Produkte soll ein Effektivkostendeckel von einem Prozent gelten. Bis zur Volljährigkeit sollen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Der staatliche Zuschuss soll anschließend ohne zusätzlichen Förderantrag über den Anbieter in das Depot fließen. Zusätzlich dürfen Eltern, Großeltern oder andere Personen eigenes Geld einzahlen. Der Regierungsentwurf sieht hierfür eine Obergrenze von 6.840 Euro pro Jahr vor. Familien könnten damit wesentlich mehr als die staatlichen zehn Euro monatlich anlegen. Die private Zuzahlung ist jedoch freiwillig und keine Voraussetzung für die staatliche Förderung.

Auch ohne Antrag der Eltern soll kein Kind leer ausgehen

Ein zentraler Bestandteil des Modells ist eine Auffanglösung für Familien, die selbst kein individuelles Depot eröffnen. In diesem Fall sollen die staatlichen Beträge trotzdem angelegt werden. Die Gelder werden für die betroffenen Kinder eines Jahrgangs kollektiv am Kapitalmarkt investiert und von der Deutschen Bundesbank verwaltet. Damit hängt der Anspruch auf die staatlichen zehn Euro nicht davon ab, ob Eltern selbst einen Vertrag auswählen oder sich aktiv mit Finanzprodukten beschäftigen.

Für diese kollektive Anlage ist eine breit gestreute Kapitalmarktstrategie vorgesehen. Im Referentenentwurf war festgelegt, die Mittel ausschließlich in Aktien beziehungsweise Aktienfonds und global diversifiziert anzulegen. Später kann der individuelle Anspruch aus dieser gemeinsamen Anlage in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Die Bundesregierung nennt hierfür inzwischen eine Übertragungsmöglichkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Aus 1.440 Euro sollen langfristig deutlich höhere Beträge werden können

Die Bundesregierung begründet die vergleichsweise frühe Förderung vor allem mit dem langen Anlagezeitraum. Werden Erträge immer wieder investiert, kann der Zinseszinseffekt über mehrere Jahrzehnte erheblich sein. Das Finanzministerium rechnet vor, dass aus den staatlichen Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro bis zum 18. Lebensjahr ein Depotwert von ungefähr 2.200 Euro entstehen könnte.

Bleibt dieses Geld anschließend weiter investiert, könnten daraus nach der Modellrechnung des Ministeriums bis zum 65. Lebensjahr etwa 53.000 Euro werden. Zahlen Eltern zusätzlich zehn Euro im Monat ein, nennt das Ministerium rund 107.000 Euro. Bei 50 Euro monatlicher privater Zuzahlung werden rund 320.000 Euro genannt. Diese Beträge sind keine garantierten Leistungen. Die Berechnungen unterstellen eine durchschnittliche nominale Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr. Inflation und die spätere Besteuerung sind in den dargestellten Endwerten nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Entwicklung kann daher deutlich höher oder niedriger ausfallen.

Zugriff auf das Geld grundsätzlich erst ab 65 Jahren

Die Frühstart-Rente ist nicht als frei verfügbares Sparguthaben für Ausbildung, Studium, Führerschein oder Immobilienkauf vorgesehen. Das geförderte Kapital soll langfristig für die Altersvorsorge gebunden sein. Eine Auszahlung ist nach dem derzeitigen Regierungsmodell grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Damit unterscheidet sich die Frühstart-Rente deutlich von klassischen Kinderdepots oder gewöhnlichen ETF-Sparplänen, über deren Vermögen später frei verfügt werden kann.

Mit dem 18. Geburtstag endet allerdings die staatliche monatliche Zahlung. Anschließend soll das bestehende Depot in die reformierte steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen können. Junge Erwachsene können dann selbst weitere Beiträge einzahlen oder zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln. Die neuen Angebote der reformierten privaten Altersvorsorge sollen ab Januar 2027 verfügbar sein.

So soll die Frühstart-Rente steuerlich behandelt werden

Während der Ansparphase ist eine steuerliche Begünstigung vorgesehen. Erträge aus dem Depot sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Kursgewinne, Dividenden und andere Erträge werden damit nicht laufend besteuert, solange sie innerhalb des geförderten Vorsorgevermögens verbleiben. Dies soll den langfristigen Vermögensaufbau zusätzlich unterstützen.

Die Steuer wird nach dem vorliegenden Gesetzesmodell auf die spätere Auszahlungsphase verlagert. Der Entwurf sieht eine nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen vor. Das Finanzministerium weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass seine Modellrechnungen für die möglichen Depotwerte vor einer späteren Besteuerung angegeben werden. Wer beispielsweise die genannten rund 53.000 Euro betrachtet, darf diesen Betrag deshalb nicht automatisch mit einem später vollständig verfügbaren Nettobetrag gleichsetzen.

Verbraucherzentrale sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf

Grundsätzliche Zustimmung zum frühen Vermögensaufbau kommt vom Verbraucherzentrale Bundesverband, zugleich fordert die Organisation Änderungen am Modell. Vorständin Ramona Pop bezeichnete die Frühstart-Rente als gute Idee, warnte aber davor, daraus ein zusätzliches Vertriebsgeschäft für Finanzanbieter entstehen zu lassen. Sie fordert für jedes anspruchsberechtigte Kind von Anfang an ein eigenes Vorsorgekonto und eine automatische staatliche Standardlösung, wenn Eltern kein privates Depot auswählen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält zudem Produktkosten von bis zu einem Prozent für zu hoch. Kritisiert wird auch, dass hohe freiwillige Einzahlungen wohlhabender Eltern bereits im Kindesalter zusätzliche Vermögensunterschiede schaffen könnten. Bei der Finanzbildung verlangt der Verband unabhängige Qualitätsstandards. Schulen und Bildungsangebote dürften nicht zum Vertriebsweg für bestimmte Finanzprodukte werden.

Versicherungswirtschaft begrüßt den langen Anlagehorizont

Deutlich positiv beurteilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die grundsätzliche Konstruktion. Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen hebt insbesondere den frühen Start und den Zinseszinseffekt hervor. Der lange Zeitraum könne dazu führen, dass selbst relativ kleine regelmäßige Beiträge langfristig spürbar anwachsen. Zugleich verweist auch Asmussen darauf, dass allein die staatlichen zehn Euro monatlich nur ein begrenztes Vorsorgepolster schaffen. Größere Beträge entstehen vor allem dann, wenn Eltern oder Großeltern zusätzlich einzahlen.

Kritischer fällt die Bewertung des Sozialverbands Deutschland aus. Der SoVD hält den frühen Beginn von Altersvorsorge zwar grundsätzlich für sinnvoll und begrüßt, dass die Förderung nicht von eigenen finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängt. Gleichzeitig kritisiert der Verband die stärkere Ausrichtung des Alterssicherungssystems auf Kapitaldeckung und warnt davor, dass zusätzliche private Einzahlungen bestehende soziale Unterschiede verstärken könnten. Nach Auffassung des Verbands sollte die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin den Schwerpunkt der Alterssicherung bilden.

Frühere Pläne für ältere Kinder sind weiterhin ein wichtiger Punkt

Offen ist insbesondere, wie ältere Kinder künftig berücksichtigt werden. In den Ende 2025 beschlossenen Eckpunkten hatte das Finanzministerium angekündigt, ab 2029 zusätzliche Jahrgänge einzubeziehen, die während der schrittweisen Einführung zunächst nicht berücksichtigt wurden. In den aktuellen Informationen zum Kabinettsbeschluss vom 12. August wird dagegen konkret zunächst der Jahrgang 2020 genannt, anschließend soll jährlich der jeweils neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzukommen.

Damit ist für Familien mit Kindern, die vor 2020 geboren wurden, derzeit keine gleichwertige laufende staatliche Förderung verbindlich beschlossen. Ob die ursprünglich angekündigte spätere Einbeziehung älterer Jahrgänge im parlamentarischen Verfahren wieder konkretisiert oder verändert wird, gehört zu den Punkten, die bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes relevant bleiben.

Eltern müssen derzeit noch kein Depot abschließen

Für Eltern besteht unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss kein Handlungszwang. Die gesetzlichen Grundlagen sind noch nicht endgültig beschlossen, und die vorgesehenen Frühstart-Produkte knüpfen an die reformierte private Altersvorsorge an, deren neue Angebote ab 2027 verfügbar sein sollen. Für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen, sodass Familien den Förderanspruch nicht dadurch verlieren sollen, dass 2026 noch kein fertiges Produkt abgeschlossen werden konnte.

Eltern sollten außerdem zwischen der geplanten Frühstart-Rente und bereits heute erhältlichen Kinderdepots unterscheiden. Wer unabhängig von der staatlichen Förderung bereits Geld für ein Kind anlegen möchte, kann dies weiterhin tun. Ein bestehender privater Sparplan wird aber nicht automatisch zum geförderten Frühstart-Depot. Für die staatlichen Zahlungen sollen bestimmte zertifizierte Standardverträge gelten.

Junge Beschäftigte erhalten nicht automatisch zehn Euro

Für Menschen, die heute bereits volljährig und im Berufsleben sind, führt der Kabinettsbeschluss nicht zu einer monatlichen Zahlung von zehn Euro. Die Frühstart-Rente richtet sich zunächst an Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020. Junge Erwachsene können daher nicht nachträglich für ihre Kindheit staatliche Frühstart-Beiträge beantragen.

Für sie ist stattdessen die bereits beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge relevant. Ab 2027 sollen neue steuerlich geförderte Altersvorsorgedepots zur Verfügung stehen. Wer später aus einer Frühstart-Rente heraus volljährig wird, soll sein Depot unmittelbar in dieses System überführen und selbst weiter besparen können. Damit bildet die Frühstart-Rente nach den Plänen der Bundesregierung den Einstieg in eine wesentlich länger laufende private Altersvorsorge und keine eigenständige Rentenzahlung im klassischen Sinn.

Bundestag muss über die endgültigen Regeln entscheiden

Mit dem Beschluss vom 12. August steht die politische Grundkonstruktion wesentlich konkreter fest als noch zum Jahresbeginn. Zehn Euro staatliche Förderung pro Monat, Beginn mit sechs Jahren, langfristige Kapitalanlage, eine kollektive Lösung über die Bundesbank und eine grundsätzlich bis mindestens 65 Jahre gebundene Verwendung gehören zu den Kernpunkten des Regierungsentwurfs.

Endgültig sind die Regeln dennoch erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Änderungen bei einzelnen Altersgrenzen, technischen Abläufen, der Ausgestaltung der Standarddepots oder der Einbeziehung weiterer Jahrgänge sind deshalb weiterhin möglich. Der Zeitplan der Bundesregierung sieht vor, das Verfahren noch 2026 abzuschließen. Gelingt das, soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die ersten Zahlungen sollen dann erfolgen, für den Jahrgang 2020 rückwirkend mit Förderbeginn zum 1. Januar 2026.

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