Deutschland führt erneut Abschiebeflug nach Kabul durch

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Symbolbild mit KI erstellt

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Deutschland hat am Dienstag erneut Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Ein Charterflug startete in den frühen Morgenstunden vom Flughafen Leipzig/Halle in Richtung Kabul. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wurden 23 afghanische Männer an Bord von Beamten der Bundespolizei begleitet. Die Männer waren demnach ausreisepflichtig. Ob alle oder einzelne von ihnen zuvor wegen Straftaten verurteilt worden waren, war zunächst nicht bekannt.

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Damit setzt die Bundesregierung ihre Rückführungspolitik nach Afghanistan fort. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte bereits nach einem Abschiebeflug Ende Juli deutlich gemacht, dass Rückführungen künftig nicht ausschließlich Straftäter und sogenannte Gefährder betreffen sollen. Die Bundesregierung verweist dabei auf den Koalitionsvertrag. Voraussetzung für eine Abschiebung ist nach ihrer Darstellung, dass eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht und keine rechtlichen Abschiebungshindernisse entgegenstehen.

Die Kontakte mit den Machthabern in Kabul sorgen zugleich für politische Kritik. Die Bundesregierung bestätigt Gespräche zwischen deutschen Behörden und Vertretern der afghanischen De-facto-Behörden, bezeichnet diese jedoch als technisch und operativ. Dabei geht es unter anderem um Flugverbindungen, Landemöglichkeiten, Identitätsprüfungen und Reisedokumente. Eine politische Anerkennung der Taliban sei damit nicht verbunden. Deutschland erkennt die Taliban weiterhin nicht als rechtmäßige Regierung Afghanistans an.

Deutschland weitet Abschiebungen nach Afghanistan aus

Die Sammelabschiebung nach Afghanistan am 25. August steht in einer Reihe mehrerer Rückführungsflüge. Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 hatte Deutschland Abschiebungen zunächst ausgesetzt. Im August 2024 wurden erstmals wieder 28 afghanische Staatsangehörige nach Kabul gebracht. Damals handelte es sich nach Angaben der Bundesregierung um verurteilte Straftäter.

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Weitere Flüge folgten. Im Juli 2025 wurden 81 Männer abgeschoben. Im Februar 2026 brachte Deutschland 20 afghanische Straftäter nach Kabul. Nach Angaben der Bundesregierung wurden vom Jahresbeginn 2026 bis zum 19. Juni insgesamt 87 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Mitte Juni folgte ein Flug mit 32 Männern. Ende Juli wurden 31 Menschen nach Kabul gebracht. Bei diesem Flug befand sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums erstmals auch ein Mann an Bord, der nicht wegen einer Straftat verurteilt worden war.

Das Innenministerium erklärte anschließend, die Priorität liege weiterhin bei Straftätern und Gefährdern. Die Bundesländer könnten jedoch auch andere vollziehbar ausreisepflichtige Personen für die Flüge anmelden. Für die konkreten Abschiebungsentscheidungen sind grundsätzlich die zuständigen Behörden der Länder verantwortlich. Der Bund unterstützt unter anderem bei Organisation und Durchführung der Flüge.

Kontakte zu den Taliban werden politisch kritisiert

Um regelmäßige Abschiebungen zu ermöglichen, hat die Bundesregierung ihre Kontakte mit Vertretern der Taliban-Verwaltung ausgebaut. Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium bestätigten in den vergangenen Monaten technische Gespräche mit den De-facto-Machthabern. Dabei wurden nach Regierungsangaben Voraussetzungen geschaffen, damit Rückführungen häufiger stattfinden können.

Aus den Reihen der Grünen kommt daran deutliche Kritik. Die Bundestagsabgeordneten Schahina Gambir und Sara Nanni werfen der Bundesregierung vor, durch die Zusammenarbeit bei Abschiebungen zur internationalen Aufwertung der Taliban beizutragen. Die Bundesregierung weist diese Darstellung zurück. Sie unterscheidet zwischen politischer Anerkennung und notwendigen Kontakten auf Arbeitsebene. Die Gespräche dienten ausschließlich der praktischen Organisation von Rückführungen, lautet die offizielle Position.

Bereits im Juni hatte die Bundesregierung angekündigt, die Zahl möglicher Rückführungen deutlich erhöhen zu wollen. Dabei ging es auch um zusätzliche Möglichkeiten zur Ausstellung afghanischer Reisedokumente und zur Prüfung von Identitäten. Vertreter des Auswärtigen Amts erklärten, hierfür könnten weitere afghanische Konsularmitarbeiter in Deutschland eingesetzt werden.

Afghanistan bleibt unter der Herrschaft der Taliban

Die politische Auseinandersetzung um die Abschiebungen wird auch durch die Lage im Zielland geprägt. Die Taliban kontrollieren Afghanistan seit August 2021 wieder. Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu ihnen als anerkannte Regierung. Kontakte finden dennoch auf technischer Ebene statt, wie dies auch andere Staaten praktizieren.

Die Vereinten Nationen dokumentieren weiterhin erhebliche Menschenrechtsprobleme. Besonders stark betroffen sind Frauen und Mädchen. Ihnen ist der Zugang zu weiterführender Schulbildung und Universitäten weitgehend versperrt. Auch ihre Möglichkeiten zu arbeiten und am öffentlichen Leben teilzunehmen sind massiv eingeschränkt. Die UN-Mission in Afghanistan hat zudem wiederholt über Festnahmen und weitere Eingriffe in grundlegende Rechte berichtet.

Gleichzeitig ist Afghanistan mit einer schweren humanitären Belastung konfrontiert. Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR weist auf anhaltende Schutzprobleme und einen hohen Unterstützungsbedarf hin. Hinzu kommt eine große Zahl von Rückkehrern, vor allem aus den Nachbarstaaten Iran und Pakistan. Allein 2026 kehrten nach Daten von UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration bereits mehr als eine Million Menschen nach Afghanistan zurück.

Status der 23 abgeschobenen Männer zunächst offen

Bei dem Flug vom 25. August lagen zunächst keine gesicherten Angaben dazu vor, ob die 23 Männer wegen Straftaten verurteilt worden waren. Bestätigt war, dass es sich um ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige handelte und die Bundespolizei den Charterflug nach Kabul begleitete.

Damit unterscheidet sich die Informationslage von mehreren früheren Abschiebeflügen, bei denen das Bundesinnenministerium ausdrücklich Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen der Betroffenen gemacht hatte. Für den aktuellen Flug waren entsprechende behördliche Angaben zunächst nicht veröffentlicht worden.

Die jüngste Rückführung macht zugleich deutlich, dass Abschiebungen nach Afghanistan inzwischen nicht mehr ausschließlich auf verurteilte Straftäter und Gefährder begrenzt sind. Die Bundesregierung hält an ihrer Linie fest, auch andere vollziehbar Ausreisepflichtige zurückzuführen, sofern im jeweiligen Einzelfall keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Damit dürfte die politische Auseinandersetzung über Abschiebungen nach Afghanistan und den dafür notwendigen Umgang mit den Taliban-Behörden weiter an Bedeutung gewinnen.

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