
Die Änderungen ab Juni 2026 betreffen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland auf mehreren Ebenen. Neue Regeln für Online-Verträge, der Start des Energy Sharing, präzisere Herkunftsangaben bei Honig, das Ende der befristeten Spritsteuer-Entlastung und die Abschaltung des MMS-Dienstes bei großen Mobilfunkanbietern sind die wichtigsten Stichtage. Einige weitere Themen, etwa Mietrecht, Arbeitnehmerentlastung und Rentenerhöhung, sind Vorgriffe auf spätere Stichtage oder befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen bei bestimmten online geschlossenen Verbraucherverträgen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Gemeint ist ein digitaler Widerrufsbutton, über den Verbraucher einen Vertrag direkt über die Online-Oberfläche widerrufen können. Die Regel gilt für Fernabsatzverträge, die über Webseiten, Apps oder vergleichbare Online-Oberflächen abgeschlossen werden und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Grundlage ist der neue Paragraf 356a BGB.
Für Verbraucher ist das vor allem praktisch: Wer online bestellt oder eine Dienstleistung im Internet bucht, soll den Widerruf nicht mehr mühsam über E-Mail-Adressen, Kontaktformulare oder versteckte Servicebereiche suchen müssen. Wichtig bleibt: Der Widerrufsbutton ersetzt nicht den Kündigungsbutton. Er betrifft den gesetzlichen Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist, nicht die reguläre Kündigung laufender Verträge.
Ebenfalls ab 19. Juni greifen neue Vorgaben gegen manipulative Online-Gestaltungen bei Finanzdienstleistungen im Fernabsatz. Gemeint sind etwa auffällig hervorgehobene Auswahlmöglichkeiten, wiederholte Aufforderungen oder unnötig komplizierte Abmeldeprozesse, wenn sie Verbraucher bei einer freien und informierten Entscheidung erheblich behindern. Die Regelung ist eng mit der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verbunden.
Für Banken, Versicherer, Kreditvermittler und andere Anbieter digitaler Finanzprodukte bedeutet das strengere Anforderungen an Webseiten und Apps. Für Verbraucher kann es leichter werden, Angebote zu vergleichen, Entscheidungen nicht unter Druck zu treffen und Vertragsprozesse transparenter zu erkennen.
Ab dem 1. Juni 2026 wird Energy Sharing in Deutschland praktisch möglich. Der neue Paragraf 42c Energiewirtschaftsgesetz schafft die Grundlage dafür, Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam zu nutzen. Das betrifft vor allem Solarstrom aus Photovoltaikanlagen, der nicht nur ins Netz eingespeist, sondern innerhalb bestimmter energiewirtschaftlicher Grenzen mit anderen Teilnehmenden geteilt werden kann. Die Regelung startet zunächst innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers und soll ab 2028 auf angrenzende Gebiete ausgeweitet werden.
In der Praxis bleiben technische und vertragliche Voraussetzungen wichtig: passende Messsysteme, die Abrechnung des tatsächlich zeitgleich genutzten Stroms und ein normaler Stromvertrag für Zeiten, in denen die eigene Energiegemeinschaft keinen Strom liefert.
Ab dem 14. Juni 2026 gelten strengere Kennzeichnungspflichten für Honig. Bei Honigmischungen müssen die Ursprungsländer künftig in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben werden, zusätzlich mit prozentualem Anteil. Damit verschwinden die bislang häufig sehr allgemeinen Angaben wie Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern schrittweise aus dem Handel.
Für Verbraucher verbessert sich damit die Transparenz im Supermarktregal. Honig, der vor dem Stichtag nach den alten Regeln abgefüllt und gekennzeichnet wurde, darf allerdings weiter verkauft werden. Deshalb können alte Etiketten auch nach Mitte Juni noch im Handel auftauchen.
Die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel gilt seit dem 1. Mai 2026 und ist auf zwei Monate angelegt. Die Energiesteuersätze wurden um 14,04 Cent je Liter gesenkt. Einschließlich Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu rund 17 Cent brutto pro Liter. Diese Regelung läuft Ende Juni aus.
Ob und wann sich das Auslaufen der Entlastung vollständig an den Zapfsäulen zeigt, hängt von Marktpreisen, Wettbewerb und Preisgestaltung der Tankstellen ab. Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen, und zwar um 12 Uhr. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich.
Ein Stück Mobilfunkgeschichte endet zum 30. Juni 2026. Die Telekom hat darauf hingewiesen, dass der Versand und Empfang von MMS-Nachrichten in ihrem Mobilfunknetz nur noch bis zu diesem Datum möglich ist. Auch 1&1 nennt den 30. Juni 2026 als Abschaltdatum für MMS.
Für die meisten Smartphone-Nutzer dürfte die Änderung kaum spürbar sein, weil Fotos, Videos und Sprachnachrichten längst über Messenger, E-Mail oder RCS verschickt werden. SMS bleibt davon unberührt. Wer noch ältere Geräte nutzt, sollte vor dem Stichtag prüfen, ob wichtige Inhalte gesichert sind.
Die Rentenerhöhung gehört nicht zu den eigentlichen Juni-Änderungen, ist aber bereits vorbereitet. Zum 1. Juli 2026 sollen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent steigen. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Für eine Standardrente bei 45 Beitragsjahren entspricht das einem Plus von 77,85 Euro im Monat.
Ab 1. Juni 2026 tritt außerdem die Reform zur Lebendorganspende in Kraft. Sie soll Überkreuzspenden zwischen mehreren Paaren ermöglichen. Für Mieter ist im Juni kein großer neuer bundesweiter Stichtag erkennbar. Die Bundesregierung hat Ende April ein Paket für besseren Mieterschutz auf den Weg gebracht, etwa Begrenzungen bei Indexmieten. Diese Reform befindet sich jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren.
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