
Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September rückt die Frage nach den künftigen Mehrheitsverhältnissen immer stärker in den Mittelpunkt. Die AfD liegt in mehreren Umfragen deutlich vor der CDU und strebt ausdrücklich eine eigene Mehrheit im neuen Landtag an. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat wiederholt deutlich gemacht, dass seine Partei nicht lediglich stärkste Kraft werden, sondern nach Möglichkeit ohne Koalitionspartner regieren will.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch einen CDU-Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Stendal. Bernd Prange, Bürgermeister der Gemeinde Altmärkische Höhe und Mitglied des Stendaler Kreistags, hat nach eigenen Angaben insgesamt 10.000 Euro an die AfD Sachsen-Anhalt gespendet. Zudem kündigte er öffentlich an, bei der Landtagswahl die AfD wählen zu wollen. Die CDU Sachsen-Anhalt prüft mögliche parteirechtliche Konsequenzen.
Siegmund hat die AfD Alleinregierung Sachsen-Anhalt zum zentralen Ziel für die Zeit nach der Wahl erklärt. Bereits Ende Juli sagte er, eine Regierung, die nur durch einzelne Stimmen aus anderen Parteien zustande komme, sei aus seiner Sicht nicht ausreichend stabil. Er wolle sich deshalb nicht darauf verlassen, dass einzelne CDU-Abgeordnete einen AfD-Kandidaten bei der Wahl des Ministerpräsidenten unterstützen könnten.
Auch Vorschläge des BSW für wechselnde parlamentarische Mehrheiten lehnte Siegmund ab. Seine Begründung lautet, eine Landesregierung benötige für fünf Jahre eine verlässliche Mehrheit. Das unterscheidet die derzeitige Strategie der AfD von einem Modell, bei dem eine Minderheitsregierung je nach Gesetzesvorhaben Stimmen anderer Parteien sucht.
Ob die AfD eine eigene Mehrheit der Landtagssitze erreichen kann, hängt nicht allein von ihrem Stimmenanteil ab. Nach dem Wahlgesetz werden bei der proportionalen Sitzverteilung grundsätzlich nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten. Deshalb spielt eine wichtige Rolle, wie viele kleinere Parteien die Fünf-Prozent-Hürde überwinden.
Die veröffentlichten Umfragen zeigen derzeit einen deutlichen Vorsprung der AfD, bilden jedoch lediglich die Stimmung zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt ab.
Infratest dimap ermittelte im Auftrag von MDR, WDR, Mitteldeutscher Zeitung und Volksstimme zwischen dem 23. und 28. Juli 2026 einen AfD-Wert von 41 Prozent. Die CDU kam auf 24 Prozent, die Linke auf 13 Prozent, die SPD auf sieben Prozent und die Grünen auf fünf Prozent. Das BSW wurde mit vier Prozent ausgewiesen. Befragt wurden 1.149 Wahlberechtigte. Das Institut gab eine statistische Schwankungsbreite von etwa zwei Prozentpunkten bei einem Wert von zehn Prozent und etwa drei Punkten bei einem Wert von 50 Prozent an.
Eine INSA-Erhebung für Bild vom 31. Juli bis 6. August sah die AfD bei 42 Prozent und die CDU bei 22 Prozent. Die Linke erreichte demnach 13 Prozent, SPD sechs, BSW fünf sowie Grüne und FDP jeweils vier Prozent.
Noch etwas höher lag die AfD in einer von Campact beauftragten pollytix-Erhebung vom 3. bis 8. August. Dort wurden 43 Prozent gemessen. CDU 23 Prozent, Linke 13 Prozent, SPD sieben Prozent und Grüne fünf Prozent folgten. Wegen unterschiedlicher Erhebungsmethoden und statistischer Unsicherheiten können die Werte verschiedener Institute nicht wie exakte Wahlergebnisse miteinander verglichen werden. Keine dieser Umfragen ist eine Prognose für den Wahltag.
Eine absolute Mehrheit im Landtag bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Partei mehr als 50 Prozent aller abgegebenen Zweitstimmen erhalten muss. Entscheidend ist die Sitzverteilung im Parlament.
Scheitern mehrere Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde, werden deren Stimmen bei der proportionalen Verteilung der regulären Sitze auf die erfolgreichen Landeslisten grundsätzlich nicht berücksichtigt. Dadurch kann eine Partei theoretisch mit deutlich weniger als 50 Prozent aller Zweitstimmen mehr als die Hälfte der Mandate bekommen.
Wie hoch der dafür notwendige Stimmenanteil am 6. September tatsächlich wäre, lässt sich vor der Wahl nicht verlässlich bestimmen. Das hängt unter anderem vom Abschneiden aller Parteien, den Direktmandaten und der endgültigen Größe des Landtags ab.
Für die Wahl des Ministerpräsidenten gilt zunächst eine weitere Hürde. Im ersten und zweiten Wahlgang benötigt ein Kandidat nach der Landesverfassung die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. Erst wenn auch der zweite Wahlgang scheitert und der Landtag anschließend seine vorzeitige Auflösung nicht beschließt, reicht in einem weiteren Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Parallel zum Ziel einer eigenen Mehrheit wird darüber diskutiert, ob einzelne Abgeordnete anderer Parteien einen AfD-Ministerpräsidenten unterstützen oder später sogar die Fraktion wechseln könnten. Einen konkreten angekündigten Übertritt eines gewählten CDU-Abgeordneten zur AfD gibt es bislang jedoch nicht.
Siegmund selbst erklärte Ende Juli, er halte es grundsätzlich für denkbar, dass einzelne CDU-Abgeordnete einen AfD-Kandidaten unterstützen könnten. Zugleich betonte er, dass dies nicht das Modell sei, auf das seine Partei setze. Eine einzelne Unterstützung bei einer geheimen Ministerpräsidentenwahl würde zudem noch keine dauerhafte Regierungsmehrheit für Haushalte und Gesetze schaffen.
Für Behauptungen, wonach bereits konkrete Absprachen über spätere Fraktionswechsel getroffen worden seien, lag zunächst keine belastbare Bestätigung vor. Die Frage möglicher Abweichler bleibt damit ein politisches Szenario und keine feststehende Entwicklung.
Konkreter ist der Fall von Bernd Prange. Der CDU-Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Stendal machte am Mittwoch öffentlich, dass er der AfD Sachsen-Anhalt zweimal jeweils 5.000 Euro überwiesen habe. Ein AfD-Sprecher bestätigte gegenüber WELT den Eingang der insgesamt 10.000 Euro.
Prange begründete seine Entscheidung in einem offenen Schreiben mit seiner Kritik am politischen Kurs der CDU. Er erklärte zudem, bei der Landtagswahl selbst für die AfD stimmen zu wollen und wünsche sich eine absolute Mehrheit der Partei. Seine Aussagen geben seine persönliche politische Bewertung wieder.
Die CDU Sachsen-Anhalt bezeichnete den Vorgang als schwerwiegend, sofern er sich bestätige, und kündigte eine parteirechtliche Prüfung an. Der zuständige Kreisverband Stendal soll sich mit dem Fall befassen. Ob daraus tatsächlich ein Parteiausschlussverfahren entsteht und wie ein solches Verfahren ausgehen würde, war zunächst offen.
Die Entwicklung ist deshalb politisch relevant, weil sie über einen rein theoretischen Streit über mögliche Unterstützer hinausgeht. Prange hat seine finanzielle und wahltaktische Unterstützung selbst öffentlich erklärt. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass weitere CDU-Mandatsträger einen vergleichbaren Schritt planen.
Die Landtagswahl entscheidet am 6. September über die Zusammensetzung des neunten Landtags von Sachsen-Anhalt. Insgesamt treten 16 Parteien an. Welche Regierungsbildung anschließend rechnerisch möglich sein wird, hängt vor allem davon ab, welche Parteien die Fünf-Prozent-Hürde überwinden und wie sich die Mandate verteilen.
Die gegenwärtigen Umfragen machen eine eigene Mehrheit der AfD rechnerisch möglich, sichern sie aber keineswegs. Schon Verschiebungen von wenigen Prozentpunkten bei kleineren Parteien könnten die Sitzverteilung erheblich verändern. Ebenso wenig lässt sich derzeit aus einzelnen kommunalpolitischen Vorgängen auf spätere Mehrheiten im Landtag schließen.
Fest steht bislang nur, dass die AfD eine Alleinregierung anstrebt, während die anderen größeren Parteien keine Koalition mit ihr angekündigt haben. Ob dieser Anspruch nach der Wahl eine parlamentarische Grundlage erhält, entscheiden die Wählerinnen und Wähler am 6. September.
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