Apotheken erhalten ab September mehr Geld für Grippeimpfungen

Apotheken erhalten ab September mehr Geld für Grippeimpfungen
Foto: Serdar Ablak

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Die Grippeimpfung in Apotheken wird ab dem 1. September 2026 höher vergütet. Für die Durchführung und Dokumentation einer Impfung erhalten Apotheken dann 11 Euro. Bislang liegt das Honorar für diese Hauptleistung bei 10,68 Euro. Das entspricht einer Steigerung um drei Prozent. Die neue Vergütung gilt für die Grippesaison 2026/27 und soll nach Angaben der Apothekerverbände die gestiegenen Kosten der Betriebe berücksichtigen.

Vergütung für Grippeschutzimpfung steigt um 32 Cent

Die Erhöhung betrifft die sogenannte Hauptleistung. Dazu gehören die Durchführung der Grippeschutzimpfung und die vorgeschriebene Dokumentation. Das Apothekenhonorar für Impfungen steigt damit um 32 Cent je verabreichter Dosis. Grundlage ist eine neue Vergütungsregelung, die der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung im Oktober 2025 vereinbart hatten.

Die Höhe soll künftig regelmäßig anhand der Vergütungen überprüft werden, die für entsprechende Impfleistungen in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen gelten. Die erste Anpassung nach diesem Verfahren erfolgt am 1. September 2026.

Die 11 Euro sind nicht der Preis für Versicherte

Die höhere Vergütung bedeutet nicht, dass Kundinnen und Kunden künftig elf Euro für die Grippeimpfung in der Apotheke bezahlen müssen. Es handelt sich um das Honorar, das die Apotheke für ihre Arbeit mit der Krankenkasse abrechnet. Gehört die versicherte Person zu einer von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Gruppe, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten grundsätzlich.

Auch gesunde Erwachsene können die Impfung kostenlos erhalten, wenn ihre Krankenkasse sie als zusätzliche Satzungsleistung für alle Mitglieder anbietet. Vor dem Termin sollte deshalb geklärt werden, ob die jeweilige Kasse die Kosten der Grippeimpfung übernimmt. In der Apotheke muss die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden.

Weitere Leistungen werden getrennt abgerechnet

Die elf Euro bilden nicht die vollständige Abrechnung der Impfung ab. Nach dem bisherigen Abrechnungsleitfaden erhalten Apotheken zusätzlich eine Vergütung für Verbrauchsmaterial und das Risiko nicht verwendeter Impfdosen. Hinzu kommen gesetzlich geregelte Beschaffungskosten und die Kosten des tatsächlich eingesetzten Impfstoffs.

Die jetzt angekündigte Erhöhung bezieht sich ausdrücklich auf die Hauptleistung aus Durchführung und Dokumentation. Für gesetzlich Versicherte wird bei einer von der Krankenkasse übernommenen Grippeimpfung keine reguläre Zuzahlung eingetragen. Privatversicherte und Selbstzahler müssen die Rechnung zunächst selbst begleichen und können sie abhängig von ihrem Tarif bei ihrer Versicherung einreichen.

Rund 218.000 Impfungen in der vergangenen Saison

Grippeimpfungen dürfen in entsprechend ausgestatteten Apotheken von geschulten Apothekerinnen und Apothekern angeboten werden. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Erwachsene. Nicht jede Apotheke führt Impfungen durch, weshalb eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll ist.

Nach Angaben der ABDA beteiligten sich in der Herbst- und Wintersaison 2025/26 rund 1.700 Apotheken an den Grippeschutzimpfungen. Insgesamt wurden dort etwa 218.000 Impfungen verabreicht. Rund 15.000 Apothekerinnen und Apotheker haben seit 2020 eine entsprechende Schulung bei den Landesapothekerkammern absolviert. Mit der neuen Vergütung soll das Angebot für die Saison 2026/27 finanziell abgesichert werden.

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