Hörakustiker AudioMee schließt endgültig: Was jetzt auf Kunden zukommt

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Der Hamburger Hörakustikanbieter AudioMee hat seinen Geschäftsbetrieb vollständig und dauerhaft eingestellt. Grund ist ein Insolvenzverfahren, das bereits Anfang Oktober eröffnet wurde. Für Kundinnen und Kunden bedeutet die Schließung, dass vereinbarte Termine entfallen und bisherige Serviceleistungen nicht mehr angeboten werden. Besonders betroffen sind Menschen, die sich noch in der Testphase eines Hörgeräts befinden oder auf eine weitere Anpassung ihrer Hörsysteme angewiesen sind.

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Insolvenz von AudioMee bereits seit Anfang Oktober offiziell

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens hatten schon im Sommer rechtliche Konsequenzen. Am 22. Juli 2026 ordnete das Amtsgericht Hamburg zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Am 1. Oktober wurde das eigentliche Insolvenzverfahren über das Vermögen der AudioMee GmbH eröffnet. Es wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 311/26 geführt.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick bestellt. Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 25. November 2026 anmelden. Für den 15. Dezember ist eine Gläubigerversammlung in Hamburg angesetzt.

Zu den konkreten wirtschaftlichen Ursachen der Insolvenz liegen keine gesicherten Angaben vor. AudioMee selbst nennt die Insolvenz als Grund für die dauerhafte Betriebseinstellung. Wie viele Beschäftigte und Kunden unmittelbar betroffen sind, ist ebenfalls nicht bestätigt.

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AudioMee beendet Hausbesuche, Anpassungen und Reparaturen

Das Unternehmen hatte sich insbesondere auf die mobile Versorgung mit Hörgeräten spezialisiert. Hörakustiker besuchten Kunden zu Hause, führten Hörtests durch und passten Hörsysteme unmittelbar vor Ort an. Zusätzlich betrieb AudioMee nach früheren Unternehmensangaben Fachgeschäfte in Hamburg und Dortmund.

Diese Leistungen stehen nun nicht mehr zur Verfügung. Das Unternehmen hat sämtliche Termine abgesagt und bietet weder Hausbesuche noch Anpassungen, Nachsorge oder Reparaturen an.

Auch eine persönliche Betreuung über die bisherigen Kommunikationswege ist nicht mehr möglich. Telefonische Anfragen und E-Mails können laut Unternehmensmitteilung nicht mehr persönlich beantwortet werden.

Rückgabefrist für Hörgeräte aus der Testphase abgelaufen

Besonders konkrete Vorgaben gelten für Kunden, die Hörsysteme bislang nur zur Probe tragen. AudioMee hatte eine kostenlose Testphase von 30 Tagen angeboten. Aufgrund der Betriebseinstellung können diese Versorgungen nicht mehr abgeschlossen werden.

Betroffene wurden aufgefordert, die Geräte einschließlich Ladegerät, Zubehör und Aufbewahrungsbox zurückzusenden. Die Rücksendung sollte spätestens am 15. Oktober 2026 erfolgen. Damit ist die vom Unternehmen genannte Frist inzwischen abgelaufen.

Für den Versand sollen Kunden ein kostenloses Retourenlabel per Post erhalten. Die Rückgabe ist über DHL vorgesehen. Alternativ bietet AudioMee eine kostenlose Abholung zu Hause an. Kunden sollen den Einlieferungsbeleg aufbewahren.

Wie das Unternehmen mit verspäteten Rücksendungen oder bislang nicht eingetroffenen Retourenunterlagen umgeht, blieb zunächst offen.

Welche Rechte Kunden mit bereits gekauften Hörgeräten haben

Anders ist die Situation bei Hörgeräten, die bereits vollständig gekauft wurden. Diese fallen nicht unter die allgemeine Rücksendeaufforderung für Testgeräte. Allerdings entfällt mit der Schließung der bisherige Ansprechpartner für Wartung, Reparaturen und Nachjustierungen.

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich weiter, sind bei einem insolventen Unternehmen jedoch häufig nur schwer durchzusetzen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen können betroffene Käufer ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Werden diese nicht erfüllt, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Schadensersatzforderung im Insolvenzverfahren infrage.

Unabhängig davon können freiwillige Herstellergarantien weiterhin gelten. Entscheidend sind die jeweiligen Garantiebedingungen. Eine Garantie des Händlers ist dabei von einer eigenständigen Garantie des Herstellers zu unterscheiden.

Für gesetzlich Krankenversicherte ist außerdem die jeweilige Krankenkasse ein wichtiger Ansprechpartner. Wer wegen der Schließung einen anderen Hörakustiker für die weitere Betreuung benötigt, sollte die Kostenübernahme vorab klären. Ein Wechsel des Leistungserbringers kann möglich sein, muss aber mit den bestehenden Versorgungsvereinbarungen abgestimmt werden.

Laufende Verträge und Ratenzahlungen bleiben ein Thema

Die Betriebseinstellung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche vertraglichen Zahlungsverpflichtungen entfallen. Insbesondere bei bereits gelieferten und gekauften Hörgeräten müssen vereinbarte Raten grundsätzlich weitergezahlt werden.

AudioMee hatte auch Finanzierungsmodelle mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten. Bei solchen Verträgen kommt es darauf an, ob die Finanzierung unmittelbar mit dem Unternehmen oder über einen weiteren Vertragspartner abgeschlossen wurde.

Kunden mit offenen Rückzahlungsansprüchen, geleisteten Anzahlungen oder nicht erfüllten Leistungen sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen. Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung können grundsätzlich zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ob und in welcher Höhe eine Auszahlung erfolgt, hängt vom weiteren Verfahren ab.

Hörakustikbranche wächst trotz Insolvenz weiter

Die Insolvenz von AudioMee fällt in eine Branche, in der der Absatz von Hörgeräten zuletzt weiter gestiegen ist. Nach Zahlen des Bundesverbandes der Hörsysteme-Industrie wurden 2025 in Deutschland rund 1,72 Millionen Hörgeräte an den Fachhandel verkauft. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 2,1 Prozent.

Auch international verzeichnete die Industrie Wachstum. Weltweit setzten die Mitgliedsunternehmen des europäischen Branchenverbands EHIMA im Jahr 2025 rund 23,16 Millionen Hörgeräte an den Fachhandel ab, ebenfalls 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Entwicklung verdeutlicht, dass der Hörgerätemarkt insgesamt weiter wächst. Über die wirtschaftliche Tragfähigkeit einzelner Anbieter oder ihrer Geschäftsmodelle sagen diese Absatzzahlen allerdings nichts aus.

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