Autohaus König: Weitere Insolvenzen und erste Standortschließung

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

Teilen:

Berlin. Die Insolvenz bei Autohaus König weitet sich auf weitere Gesellschaften aus. Nach den Insolvenzanträgen der Berliner Autohaus Gotthard König GmbH und ihrer Tochtergesellschaft in Teltow wurden inzwischen auch für mehrere weitere Unternehmen aus dem Umfeld der Handelsgruppe vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Gleichzeitig steht eine erste Filialschließung bevor. Für rund 1.200 Beschäftigte bleibt die Zukunft des Unternehmens ungewiss. Besonders schwierig ist die Situation für Kunden, die Fahrzeuge bereits angezahlt oder vollständig bezahlt haben, aber noch auf die Auslieferung oder wichtige Fahrzeugpapiere warten.

Anzeige

Autohaus König: Weitere Insolvenzverfahren im Oktober

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte am 1. September 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Autohaus Gotthard König GmbH und die Autohaus König GmbH aus Teltow angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt. Hintergrund war nach Angaben der Insolvenzverwaltung die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.

Inzwischen sind weitere Gesellschaften betroffen. Für die König Werkstatt Service Köpenick GmbH ordnete das Amtsgericht am 29. September vorläufige Sicherungsmaßnahmen an. Am 7. Oktober folgte die König Werkstatt Service GmbH. Auch für die König Leasing GmbH wurden am 12. Oktober entsprechende Maßnahmen beschlossen. Die Verfahren befinden sich damit weiterhin in der vorläufigen Phase.

Die Entwicklung verdeutlicht, dass sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht auf den eigentlichen Fahrzeugverkauf beschränken. Auch Gesellschaften aus den Bereichen Werkstattservice und Leasing sind inzwischen Gegenstand eigener Insolvenzverfahren.

Anzeige

Erste Filiale schließt Ende Oktober

Die Auswirkungen auf das Standortnetz werden konkreter. Das Autohaus König in Königs Wusterhausen in Brandenburg soll zum 31. Oktober 2026 schließen. Nach Angaben der Märkischen Oderzeitung vom 14. Oktober hat das Unternehmen die bevorstehende Schließung bestätigt.

Die sechs dort beschäftigten Mitarbeiter sollen am Standort Gosen weiterarbeiten. Nach Angaben der Unternehmenssprecherin war das Mietverhältnis in Königs Wusterhausen bereits im April gekündigt worden und damit vor der Insolvenz. Die dortigen Aktivitäten sollen in Gosen fortgesetzt werden.

Damit ist die Schließung nicht als unmittelbare Folge des Insolvenzverfahrens bestätigt. Sie zeigt allerdings, dass sich das Filialnetz bereits verändert. Die Autohausgruppe betreibt mehr als 80 Standorte, vor allem in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Anzahlungen und Fahrzeugbriefe bereiten Kunden Probleme

Besonders schwierig ist die Situation für Käufer, die ihren Wagen bereits bezahlt haben, aber noch auf die Übergabe warten. Autohaus König erklärt auf seiner Internetseite, dass laufende Bestellungen grundsätzlich weiterbearbeitet werden. Gemeinsam mit den Fahrzeugherstellern arbeite das Unternehmen an individuellen Lösungen für betroffene Kunden.

Am 1. Oktober stellte die Autohausgruppe konkrete Lösungsvorschläge für die darauffolgende Woche in Aussicht. Eine verbindliche Regelung für sämtliche betroffenen Käufer wurde damit allerdings nicht angekündigt.

Ein zusätzliches Problem können ausstehende Fahrzeugbriefe sein. Die offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichneten Dokumente werden bei finanzierten Fahrzeugen häufig von Banken als Sicherheit verwahrt. Ohne die erforderlichen Papiere kann ein Fahrzeug grundsätzlich nicht regulär auf einen neuen Halter zugelassen werden.

Ein früherer Mitarbeiter schilderte gegenüber Business Insider Verzögerungen bei der Herausgabe solcher Dokumente. Er brachte diese mit der Finanzierung von Fahrzeugbeständen in Verbindung. Die Darstellung ließ sich zunächst nicht unabhängig bestätigen. Wie viele Kunden derzeit tatsächlich wegen zurückgehaltener Fahrzeugbriefe auf die Zulassung warten, ist nicht gesichert.

Rückzahlung von Anzahlungen ist nicht garantiert

Für Käufer ist entscheidend, ob ein bereits bezahltes Fahrzeug tatsächlich ausgeliefert werden kann. Nach Einschätzung der Insolvenzrechtlerin Anne Deike Riewe, die der rbb im September befragte, können Kunden die Lieferung im Insolvenzverfahren nicht ohne Weiteres erzwingen.

Kommt ein Kauf nicht mehr zustande, können bereits geleistete Anzahlungen zu Insolvenzforderungen werden. Diese müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Eine vollständige Erstattung ist dann nicht garantiert. Wie viel Geld Gläubiger zurückerhalten, hängt vom weiteren Verfahren und dem verfügbaren Vermögen ab.

Betroffene Kunden sollten deshalb Kaufverträge, Zahlungsnachweise und den bisherigen Schriftverkehr aufbewahren. Bei noch offenen Zahlungen ist eine Prüfung der konkreten Vertragslage sinnvoll, bevor weitere Beträge überwiesen werden.

Auch Kunden mit Werkstattverträgen betroffen

Der Werkstattbetrieb soll nach Darstellung des Unternehmens grundsätzlich weiterlaufen. Reparaturen, Wartungen und Ersatzteilversorgung werden weiterhin angeboten.

Einschränkungen gibt es allerdings beim König Werkstatt Service, kurz KWS. Nach Angaben des Unternehmens können Inspektionen und andere Leistungen derzeit nicht wie gewohnt über bestehende KWS-Verträge abgerechnet werden. Bereits eingezahlte Beiträge stünden der Autohausgruppe aufgrund des Verfahrens aktuell nicht zur Verfügung.

Kunden müssen entsprechende Werkstattleistungen deshalb vorerst selbst bezahlen. Welche Ansprüche sich aus bereits bezahlten Serviceverträgen ergeben, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen und dem weiteren Insolvenzverfahren ab.

Investoren könnten über Zukunft der 1.200 Arbeitsplätze entscheiden

Die Autohausgruppe beschäftigt nach Angaben der Insolvenzverwaltung rund 1.200 Menschen. Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist ein Teil der ausstehenden Löhne durch das gesetzliche Insolvenzgeld abgesichert. Die Insolvenzverwaltung hatte bereits Anfang September angekündigt, die Augustgehälter rückwirkend über diese Leistung auszugleichen.

Für die langfristige Beschäftigungssicherung wird entscheidend sein, ob eine wirtschaftlich tragfähige Fortführung gelingt. Nach Informationen von Business Insider vom 9. Oktober interessieren sich die Autohandelsgruppen AVAG und Van Mossel sowie die König Mobility Group für eine Übernahme. Eine verbindliche Übernahmevereinbarung war zunächst nicht offiziell bestätigt.

Die Insolvenzverwaltung verfolgt weiterhin das Ziel, das Unternehmen zu sanieren und möglichst viele Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu sind Vereinbarungen mit Investoren, Kreditgebern und Automobilherstellern erforderlich.

Der Fall trifft einen der größten Renault-Vertragshändler Deutschlands. Das 1966 gegründete Unternehmen ist über Jahrzehnte gewachsen und vertreibt inzwischen zahlreiche weitere Automarken. Die Insolvenzverwaltung verweist auf den zunehmenden Wettbewerbsdruck, den Wandel zur Elektromobilität und ein stagnierendes Neuwagengeschäft als wirtschaftliche Belastungen. Ob und in welchem Umfang die Handelsgruppe künftig fortbesteht, hängt nun wesentlich vom Erfolg der laufenden Sanierung ab.

Mit MS-Aktuell immer ohne Paywall lesen
Bei Google bevorzugen

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu