
Nach einer Bedrohung in einer Regionalbahn in Leipzig haben Spezialkräfte der Bundespolizei am Mittwoch die Wohnung eines Tatverdächtigen in München durchsucht. Der 28-Jährige soll einem Reisenden während eines Streits eine Waffe an die Schläfe gehalten haben. In seiner Wohnung stellten die Ermittler eine Gasdruckwaffe sicher, die als mögliche Tatwaffe infrage kommt. Außerdem fanden sie nach Angaben der Bundespolizei zahlreiche Messer und weitere verbotene Gegenstände.
Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Bundespolizei am Vormittag des 21. Juli 2026 im Bereich des Leipziger Hauptbahnhofs. Ein 28 Jahre alter griechischer Staatsangehöriger und ein 37-jähriger deutscher Reisender gerieten in einer zur Abfahrt bereitstehenden Regionalbahn zunächst verbal aneinander.
Im Verlauf des Streits soll der 28-Jährige eine Schusswaffe gezogen und sie seinem Kontrahenten an die Schläfe gehalten haben. Anschließend verließ er den Zug und flüchtete. Die sofort eingeleitete Fahndung verlief zunächst ohne Erfolg.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Bedrohung und der Störung des öffentlichen Friedens ein. Durch die Auswertung von Videoaufnahmen aus dem Bahnbereich erhielten die Ermittler eine detaillierte Beschreibung des mutmaßlichen Täters. Im weiteren Verlauf gelang es ihnen, den 28-Jährigen zu identifizieren und seinen Wohnort in München zu ermitteln.
Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Leipzig bereiteten die Beamten die Durchsuchung der Wohnung vor. Die Maßnahme wurde am Mittwoch, 5. August 2026, durch Spezialkräfte der Bundespolizei vollstreckt. Der Tatverdächtige wurde in der Wohnung angetroffen.
Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Einsatzkräfte eine Gasdruckwaffe. Nach Angaben der Bundespolizei könnte es sich dabei um die Waffe handeln, die bei der Bedrohung Regionalbahn Leipzig verwendet wurde. Ob sie tatsächlich bei dem Vorfall eingesetzt wurde, ist Bestandteil der laufenden Ermittlungen.
Darüber hinaus stellten die Beamten weitere Gegenstände sicher, darunter zahlreiche Messer. Die Bundespolizei bezeichnete einen Teil der Funde als verboten, machte zunächst aber keine näheren Angaben zu Art und Anzahl. Die Ermittlungen wegen Bedrohung und möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz dauern an.
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