BND vor tiefgreifender Reform: Was der Geheimdienst künftig darf

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Symbolbild mit KI erstellt

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Der Bundesnachrichtendienst soll deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten als bisher. Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Reform des Bundesnachrichtendienstes will die Bundesregierung den deutschen Auslandsnachrichtendienst stärker auf Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und andere Bedrohungen durch ausländische Akteure ausrichten. Kern des Vorhabens ist ein neues Nachrichtendienstrecht, das neben dem BND auch das Bundesamt für Verfassungsschutz betrifft.

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Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf am 12. August 2026. Damit ist die Reform noch nicht beschlossenes Recht. Der Entwurf muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Bundesregierung strebt eine umfassende Neuregelung des Nachrichtendienstrechts an, bei der zugleich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen.

BND soll nicht mehr nur Informationen sammeln

Eine der weitreichendsten Änderungen betrifft die Rolle des Bundesnachrichtendienstes selbst. Bislang besteht seine Aufgabe im Kern darin, Informationen über das Ausland zu beschaffen und auszuwerten, die für die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands von Bedeutung sind.

Künftig soll der Dienst unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen auch aktiv auf bestimmte Bedrohungen einwirken können. Voraussetzung soll eine spezifische Gefährdungslage sein, die von einer fremden Macht ausgeht.

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Denkbar sind insbesondere Eingriffe im Cyberraum. Der BND könnte dem Entwurf zufolge technische Maßnahmen gegen ausländische Infrastruktur einsetzen, wenn dadurch eine Gefahr für Deutschland abgewehrt werden soll. Auch Cyberoperationen, deren technische Durchführung teilweise von Deutschland aus erfolgt, sollen möglich sein, sofern ihre Wirkung im Ausland eintritt.

Gezielte Tötungen oder gezielte Verletzungen von Menschen sollen durch diese neuen Befugnisse nicht erlaubt werden. Die Maßnahmen des BND bleiben zudem grundsätzlich auf Gefahren mit Auslandsbezug ausgerichtet.

Aktive Cyberabwehr wird wichtiger

Die geplanten Befugnisse stehen in einem größeren Umbau der deutschen Cyberabwehr. Die Bundesregierung verfolgt bereits parallel das Ziel, Sicherheitsbehörden stärker zu aktiven Gegenmaßnahmen gegen Cyberangriffe zu befähigen.

Dabei müssen zwei Vorhaben unterschieden werden. Die allgemeine aktive Cyberabwehr betrifft unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Die BND-Reform schafft dagegen spezielle nachrichtendienstliche Möglichkeiten gegenüber Bedrohungen aus dem Ausland.

Für den Bundesnachrichtendienst würde das einen erheblichen Rollenwechsel bedeuten. Statt lediglich Informationen über Angreifer, deren Infrastruktur und Absichten zu gewinnen, könnte er unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar auf die Ursache einer Bedrohung einwirken.

Mehr Überwachung und längere Speicherung von Daten

Auch bei der technischen Aufklärung sollen die Möglichkeiten des BND erweitert werden. Geplant ist unter anderem, Telekommunikationsinhalte aus der strategischen Aufklärung bis zu sechs Monate aufzubewahren. Für Verkehrs- beziehungsweise Metadaten ist eine Speicherdauer von bis zu zwölf Monaten vorgesehen.

Dadurch soll der Dienst nach Bekanntwerden einer Bedrohung auch rückwirkend auf bereits erhobene Daten zugreifen und Zusammenhänge untersuchen können.

Zudem schafft die Reform ausdrückliche Regeln für die Nutzung Künstlicher Intelligenz. KI-Systeme sollen große Datenbestände auswerten und dabei helfen können, sicherheitsrelevante Verbindungen oder Strukturen zu erkennen.

Auch heimliche Zugriffe auf informationstechnische Systeme spielen in der Reform eine Rolle. Unter bestimmten Bedingungen sollen Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung erweitert beziehungsweise neu geregelt werden.

Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen für die Überwachung

Die Reform dient nicht ausschließlich der Erweiterung staatlicher Befugnisse. Sie reagiert zugleich auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Das Gericht hatte 2024 Teile der gesetzlichen Grundlage für die strategische Überwachung internationaler Cybergefahren durch den BND für verfassungswidrig erklärt. Beanstandet wurden unter anderem Regelungen zum Schutz besonders privater Kommunikation und zur Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen. Teile der bisherigen Vorschriften dürfen nur noch bis längstens Ende 2026 weiter angewendet werden.

Die Bundesregierung muss deshalb unabhängig von der politischen Debatte über zusätzliche Befugnisse gesetzgeberisch tätig werden.

Gleichzeitig soll die Rechtskontrolle der Nachrichtendienste neu geordnet werden. Zuständigkeiten sollen stärker beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Die parlamentarische Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages bleibt daneben bestehen.

Bundesregierung begründet Reform mit veränderter Sicherheitslage

Die Bundesregierung verweist zur Begründung auf eine verschärfte internationale Bedrohungslage. Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und verdeckte Aktivitäten fremder Staaten hätten an Bedeutung gewonnen. Zugleich soll Deutschland bei seinen nachrichtendienstlichen Fähigkeiten stärker mit wichtigen europäischen Partnerstaaten mithalten können.

Die Reform war bereits seit Anfang 2026 vorbereitet worden. Im Februar bestätigte die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag erstmals offiziell einen Entwurf aus dem Bundeskanzleramt. Im Sommer folgte die Ressortabstimmung. Am 12. August beschloss schließlich das Kabinett das umfangreiche Reformpaket.

Neben zusätzlichen Befugnissen soll das neue Recht auch festlegen, unter welchen Voraussetzungen besonders eingriffsintensive Maßnahmen eingesetzt werden dürfen und welche Kontrollmechanismen greifen.

Debatte über eine Umbenennung des Dienstes

Parallel zum inhaltlichen Umbau ist eine Diskussion über den Namen des Bundesnachrichtendienstes entstanden. Am 21. August wurde unter Berufung auf Medieninformationen berichtet, es gebe Überlegungen zur Bezeichnung Bundesgeheimdienst mit der möglichen Abkürzung BGD.

Eine offizielle Bestätigung dafür lag zunächst nicht vor. Ein Sprecher des Bundesnachrichtendienstes dementierte auf Anfrage eines Mediums eine entsprechende Namensänderung innerhalb der Behörde.

Öffentlich ins Spiel gebracht wurde eine Umbenennung unter anderem vom früheren BND-Vizepräsidenten Ole Diehl. Hintergrund ist die Frage, ob die Bezeichnung Nachrichtendienst noch zu einer Behörde passt, die künftig nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, sondern in bestimmten Situationen auch verdeckt operativ handeln darf.

Im vom Kabinett beschlossenen Reformvorhaben ist eine Umbenennung des Bundesnachrichtendienstes bislang nicht als bestätigter Bestandteil bekannt. Der Name BND bleibt damit vorerst bestehen.

Bundestag muss über weitreichende Befugnisse entscheiden

Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Reform noch nicht abgeschlossen. Entscheidend ist nun das parlamentarische Verfahren. Dabei dürfte insbesondere die Frage eine Rolle spielen, wie weit operative Eingriffe eines Nachrichtendienstes reichen dürfen und welche unabhängigen Kontrollen dafür notwendig sind.

Die geplanten Änderungen gehen deutlich über eine technische Modernisierung bestehender Vorschriften hinaus. Der BND soll nicht nur mehr Daten auswerten und moderne Technologien einsetzen können. Er soll in bestimmten Gefährdungslagen erstmals umfassender selbst auf Bedrohungen einwirken dürfen.

Damit verändert sich das gesetzliche Verständnis des deutschen Auslandsnachrichtendienstes erheblich. Ob dieser Wandel irgendwann auch im Namen der Behörde sichtbar wird, ist dagegen bislang offen.

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