Millionenstrafen reichen nicht: Bund erhöht Druck auf Rüstungsfirmen

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Die Bundeswehr will bei verspäteten Lieferungen, Qualitätsproblemen und anderen Vertragsverstößen der Rüstungsindustrie konsequenter vorgehen. Hintergrund sind zahlreiche Beanstandungen bei Beschaffungsprojekten und Vertragsstrafen in Millionenhöhe. Das Bundesverteidigungsministerium lässt deshalb prüfen, wie Sanktionen künftig schneller und wirksamer eingesetzt werden können. Auch Abgeordnete von SPD und CDU fordern schärfere Vertragsmechanismen.

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Vertragsstrafen steigen deutlich

Im ersten Halbjahr 2026 wurden Rüstungsunternehmen nach Angaben aus dem Beschaffungsbereich der Bundeswehr mit Vertragsstrafen von insgesamt 34,1 Millionen Euro belegt. Damit setzt sich ein deutlicher Anstieg fort.

Für 2022 wurden demnach 199 Vertragsstrafen mit einem Gesamtvolumen von rund 16,7 Millionen Euro registriert. 2023 waren es 258 Fälle und rund 15 Millionen Euro. Im Jahr 2024 stieg die Zahl auf 392 Vertragsstrafen im Umfang von etwa 35,4 Millionen Euro. Für 2025 wurden schließlich 542 Fälle mit zusammen rund 46,8 Millionen Euro verzeichnet.

Damit kamen zwischen 2022 und Ende 2025 insgesamt 1.391 Vertragsstrafen mit einem Volumen von knapp 114 Millionen Euro zusammen. Rechnet man die ersten sechs Monate des Jahres 2026 hinzu, liegt die Summe seit 2022 bereits bei knapp 150 Millionen Euro.

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Als Gründe werden unter anderem verspätete Lieferungen, nicht eingehaltene Projektmeilensteine, Qualitätsprobleme und eine noch unzureichende technische Reife von Entwicklungen genannt.

Verteidigungsministerium prüft schärfere Regeln

Das Verteidigungsministerium beschäftigt sich inzwischen mit einer Reform des bisherigen Systems. Eine Arbeitsgruppe soll Vorschläge entwickeln, wie die Vertragsstrafen für die Rüstungsindustrie wirksamer gestaltet werden können. Eine endgültige Entscheidung über neue Regeln ist noch nicht gefallen.

Geprüft werden neben schärferen Sanktionen offenbar auch Anreize für Unternehmen, die Aufträge besonders früh oder in hoher Qualität erfüllen. Damit würde das bisherige Instrumentarium nicht ausschließlich auf Strafen setzen.

Welche konkreten Grenzwerte, Berechnungsmodelle oder neuen Vertragsklauseln eingeführt werden könnten, war zunächst offen. Bei möglichen Änderungen müsste zudem berücksichtigt werden, dass größere Beschaffungsvorhaben häufig komplexe Vertragsstrukturen besitzen und teilweise nur wenige Hersteller als Anbieter infrage kommen.

SPD und CDU verlangen mehr Druck auf Hersteller

Unterstützung für strengere Vertragsbedingungen kommt aus dem Bundestag. Der SPD-Haushaltspolitiker Andreas Schwarz fordert, Vertragsstrafen so auszugestalten, dass sie bei erheblichen Vertragsverletzungen eine spürbare Wirkung für die betroffenen Unternehmen entfalten. Das Parlament erwarte strengere Klauseln zum Schutz der Bundeswehr und der eingesetzten Steuermittel.

Auch der CDU-Haushaltspolitiker Andreas Mattfeldt verlangt wirksamere Instrumente. Entscheidend sei, dass vereinbarte Qualität, Stückzahlen und Liefertermine tatsächlich eingehalten würden. Klassische Vertragsstrafen allein hält er dafür nicht in jedem Fall für ausreichend.

Bereits im Frühjahr hatte Mattfeldt angesichts von Verzögerungen bei mehreren Rüstungsprojekten gefordert, bestehende Vertragsstrafen bei Verzug auch tatsächlich geltend zu machen.

Der politische Druck wächst vor allem deshalb, weil Deutschland seine Verteidigungsausgaben erheblich erhöht und die Bundeswehr in vergleichsweise kurzer Zeit große Mengen an Material beschaffen muss. Verzögerungen können deshalb nicht nur höhere Kosten verursachen, sondern auch die geplante Ausstattung von Verbänden verschieben.

Rheinmetall-Projekte im Fokus

Besondere Aufmerksamkeit gilt mehreren Vorhaben, an denen Rheinmetall beteiligt ist. Genannt werden unter anderem das Flugabwehrsystem Skyranger 30, der Schwere Waffenträger Infanterie, das Luftlandefahrzeug Caracal sowie der Pionierpanzer Kodiak.

Bei Skyranger war bereits im Frühjahr über Verzögerungen berichtet worden. Rheinmetall hatte damaligen Angaben widersprochen, wonach sich die Auslieferung um mindestens 16 Monate verzögern könnte. Vorstandschef Armin Papperger sprach im April von einer Verzögerung von fünf Monaten und erklärte, dass der vertraglich vorgesehene Beginn der Serienlieferungen 2027 grundsätzlich eingehalten werde.

Zu den nun genannten Vertragsbeanstandungen äußerte sich Rheinmetall nicht inhaltlich. Das Unternehmen verwies darauf, dass Informationen zu Bundeswehrverträgen Vertraulichkeitsvereinbarungen unterlägen. Welche konkreten Vertragsstrafen einzelne Unternehmen oder einzelne Projekte betreffen, ist deshalb nicht vollständig öffentlich nachvollziehbar.

Schnellere Beschaffung erhöht den Zeitdruck

Parallel zur Debatte über Sanktionen hat die Bundesregierung das Beschaffungsrecht für die Bundeswehr bereits umfassend verändert. Das Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz soll Vergabeverfahren vereinfachen und verkürzen. Zugleich sollen Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen bei Ausschreibungen stärker berücksichtigt sowie gemeinsame Beschaffungen mit europäischen und anderen Partnerstaaten erleichtert werden.

Damit entstehen zwei parallele Anforderungen. Die Bundeswehr soll schneller bestellen und Verträge zügiger abschließen können. Gleichzeitig wächst der Anspruch an die Industrie, zugesagte Liefertermine und technische Anforderungen verlässlich einzuhalten.

Die Diskussion reicht deshalb über einzelne Unternehmen hinaus. Viele moderne Waffensysteme werden von internationalen Lieferketten und mehreren Herstellern gemeinsam produziert. Gleichzeitig verfügen einzelne Anbieter bei bestimmten Technologien über starke Marktpositionen. Das kann die Verhandlungsmöglichkeiten staatlicher Auftraggeber begrenzen.

Auch auf europäischer Ebene wird eine stärkere Zusammenarbeit bei Rüstungsprojekten angestrebt. Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Europäischen Parlament, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, fordert von der Industrie Verlässlichkeit und verweist darauf, dass Deutschland bei geeigneten Projekten auch Anbieter aus anderen europäischen Staaten berücksichtigen könne.

Wie die neuen Sanktionsmechanismen konkret aussehen werden, ist noch nicht entschieden. Klar ist jedoch bereits, dass das Verteidigungsministerium die Vertragsgestaltung angesichts steigender Beschaffungsvolumina stärker in den Mittelpunkt rückt.

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