21-Jährige prallt bei Bungee-Sprung gegen Felswand und stirbt

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Ein Ausflug zu einem ehemaligen Steinbruch in Warstein endete für eine 21-jährige Frau tödlich. Die junge Frau aus Aschersleben in Sachsen-Anhalt prallte am Samstag, 10. Oktober 2026, bei einem Bungee-Sprung gegen eine Felswand. Sie starb noch am Unfallort. Nach Angaben der Polizei hatte die Gruppe, mit der sie unterwegs war, die Sprungvorrichtung selbst errichtet. Die genaue Ursache des Unglücks ist weiterhin ungeklärt.

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Polizei korrigiert Angaben zum Unfall in Warstein

Der Unfall ereignete sich nach Polizeiangaben gegen 17.15 Uhr im Bereich des ehemaligen Steinbruchs Hillenberg. In einer ersten Mitteilung am Samstagabend beschrieb die Kreispolizeibehörde Soest den Vorfall noch als tödlichen Kletterunfall. Demnach sei die 21-Jährige aus einer Höhe von etwa 15 Metern in die Tiefe gestürzt.

Am Sonntag änderte die Polizei diese Darstellung. Polizeisprecher Daniel Großert erklärte gegenüber dem WDR, dass die Frau nicht bei einem gewöhnlichen Klettersturz ums Leben gekommen sei. Sie habe einen Bungee-Sprung unternommen und sei dabei gegen eine Felswand geprallt. Die ursprüngliche Schilderung eines Sturzes aus 15 Metern beschreibt damit nicht den inzwischen mitgeteilten Unfallhergang. Die genaue Höhe und die Bewegung während des Sprungs wurden nicht näher erläutert.

Sprungvorrichtung von der Gruppe selbst aufgebaut

Die 21-Jährige war mit mehreren Personen in dem Steinbruch unterwegs. Nach den späteren Angaben der Polizei hatte die Gruppe dort eine eigene Konstruktion für Bungee-Sprünge errichtet. Ein erster Sprung soll erfolgreich verlaufen sein. Anschließend sprang die junge Frau und prallte gegen den Felsen.

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Welche Bauteile die Gruppe verwendete und wie die Anlage befestigt oder gesichert war, ist bislang nicht öffentlich geklärt. Ebenso offen blieb, weshalb die Frau mit der Felswand in Berührung kam. Ob die Konstruktion, die Durchführung des Sprungs oder andere Umstände eine Rolle spielten, lässt sich aus den bekannten Angaben nicht ableiten. Dass die Vorrichtung privat aufgebaut wurde, erklärt für sich genommen noch nicht die Ursache des tödlichen Unfalls.

Die Polizei untersucht weiterhin, wie es zu dem Aufprall kommen konnte. Eine gesicherte Erklärung für den Ablauf lag zunächst nicht vor.

Wiederbelebung am Unfallort bleibt erfolglos

Nach dem Unglück wurden Rettungskräfte alarmiert. Sie versuchten, die schwer verletzte Frau wiederzubeleben. Auch ein Rettungshubschrauber wurde angefordert. Die medizinischen Bemühungen blieben jedoch erfolglos. Die 21-Jährige starb noch am Unfallort.

Die Polizei hatte zunächst mitgeteilt, dass sich vier weitere Personen mit der Frau im Steinbruch aufgehalten hätten. Ihre Begleiter blieben nach den späteren Angaben körperlich unverletzt. Notfallseelsorger der Feuerwehr kümmerten sich um sie. Die Gruppe hatte sich nach Angaben der Polizei bereits zuvor zu gemeinsamen Kletterausflügen getroffen.

Hillenberg ist als Klettergebiet ausgewiesen

Der Schauplatz liegt in einer früheren Steinbruchlandschaft bei Warstein im Kreis Soest. Anders als die Polizei in ihrer ersten Mitteilung angegeben hatte, gibt es am Hillenberg ein offiziell ausgewiesenes Klettergebiet. Die Stadt Warstein stellt die Kletterarena als Freizeitangebot vor. Der Deutsche Alpenverein und die Interessengemeinschaft Klettern haben dort Routen erschlossen.

Nach Angaben des Stadtmarketings gibt es rund 100 Kletterrouten unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade. Die Felswände ermöglichen auch längere Klettertouren. Die städtischen Angaben beziehen sich auf das Klettern an ausgewiesenen Routen, nicht auf einen Bungee-Betrieb mit einer privat errichteten Sprungvorrichtung.

Dabei ist zwischen den beiden Aktivitäten zu unterscheiden. Dass an bestimmten Felswänden geklettert werden darf, sagt nichts darüber aus, ob eine zusätzliche Anlage für Bungee-Sprünge dort zulässig oder geprüft war. Zu einer etwaigen Genehmigung oder Überprüfung der konkreten Vorrichtung gab es zunächst keine bestätigten Angaben.

Auch die vorhandenen Kletterrouten erlauben keine Rückschlüsse darauf, wie die private Sprungvorrichtung aufgebaut war. Die technischen Voraussetzungen für einen Bungee-Sprung unterscheiden sich von denen des gewöhnlichen Sportkletterns.

Polizei sieht bislang keine Hinweise auf Fremdverschulden

Zu einer strafrechtlichen Verantwortung anderer Personen liegen bislang keine gesicherten Erkenntnisse vor. Polizeisprecher Großert erklärte am Sonntag gegenüber dem WDR, dass es nach bisherigem Ermittlungsstand keine Anzeichen für Fremdverschulden gebe. Die Polizei ordnete den Vorfall zu diesem Zeitpunkt als Unfall ein.

Diese vorläufige Einschätzung beantwortet noch nicht die technischen Fragen zum Geschehen. Ungeklärt sind insbesondere der genaue Ablauf des Sprungs, die Umstände des Aufpralls und die Funktion der selbst errichteten Anlage. Weitere Einzelheiten zu möglichen Untersuchungen der Konstruktion wurden zunächst nicht bekannt.

Der tödliche Bungee-Sprung in Warstein ereignete sich damit an einem Ort, der grundsätzlich für den Klettersport genutzt werden kann. Ob und unter welchen Voraussetzungen dort auch Bungee-Sprünge durchgeführt werden durften, ist bislang nicht geklärt. Die vorhandenen Informationen reichen zudem nicht aus, um eine bestimmte Ursache für den Zusammenstoß mit der Felswand festzustellen.

Fest steht, dass die 21-Jährige bei dem Sprung tödliche Verletzungen erlitt. Warum sie gegen die Felswand prallte, ist weiterhin Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.

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