
Für Menschen, die nur gelegentlich Bus und Bahn nutzen, könnte es künftig eine bundesweite Alternative zum Deutschlandticket geben. Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen ein digitales Tarifangebot auf den Weg bringen, bei dem Fahrgäste nur ihre tatsächlichen Fahrten bezahlen. Gleichzeitig soll eine monatliche Preisobergrenze verhindern, dass die Kosten über denen des Deutschlandtickets liegen. Damit würde ein neues Angebot entstehen, das insbesondere für Menschen ohne regelmäßigen Bedarf an öffentlichen Verkehrsmitteln interessant ist.
Der Vorschlag steht auf der Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz, die am 21. und 22. Oktober 2026 im bayerischen Hohenschwangau stattfindet. Das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium hat die Initiative bestätigt. Beschlossen ist die Einführung des neuen Angebots bislang nicht.
Das geplante Ticket für Gelegenheitsfahrer soll ohne die bisher häufig notwendige Auswahl einzelner Tarifstufen funktionieren. Vorgesehen ist ein digitales System, bei dem Fahrgäste ihre Fahrt über das Smartphone beginnen und nach dem Aussteigen beenden. Der Fahrpreis wird anschließend automatisch ermittelt. Damit soll die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch über die Grenzen einzelner Verkehrsverbünde hinweg einfacher werden.
Anders als beim Deutschlandticket wäre keine feste monatliche Pauschale für die unbegrenzte Nutzung vorgesehen. Stattdessen würden die tatsächlich unternommenen Fahrten abgerechnet. Wer selten unterwegs ist, könnte dadurch weniger bezahlen. Zugleich soll ein monatlicher Preisdeckel sicherstellen, dass die Gesamtkosten nicht höher ausfallen als beim Deutschlandticket. Dieses kostet derzeit 63 Euro monatlich. Zum 1. Januar 2027 steigt der Preis auf 66,80 Euro.
Das bestehende Deutschlandticket richtet sich dagegen vor allem an Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel regelmäßig nutzen. Es ist als monatlich kündbares Abonnement erhältlich und gilt bundesweit in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Regionalzügen der zweiten Klasse. Fernverkehrszüge wie ICE, IC und EC sind grundsätzlich ausgenommen. Das Ticket ist personengebunden und kann nicht auf andere Fahrgäste übertragen werden.
Als Grundlage für das bundesweite Modell dient der elektronische Tarif eezy.nrw. Das System wird seit Dezember 2021 in Nordrhein-Westfalen eingesetzt und berechnet Fahrpreise anhand eines Grundbetrags und der Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel. Fahrgäste müssen dafür keine Tarifzonen auswählen. Auch Umstiege zwischen verschiedenen Nahverkehrsmitteln sind innerhalb des Angebots möglich.
Bei eezy.nrw gibt es bereits mehrere Begrenzungen der Fahrpreise. Seit Januar 2026 greift landesweit eine Preisgarantie, durch die eine Fahrt in der zweiten Klasse nicht mehr kostet als ein vergleichbares herkömmliches Einzelticket. Zusätzlich bestehen Preisobergrenzen für bestimmte Zeiträume. Innerhalb eines Kalendermonats werden für Fahrten in der zweiten Klasse höchstens 63 Euro berechnet. Fahrten in der ersten Klasse und zusätzliche Fahrradmitnahmen fallen nicht unter diese monatliche Begrenzung.
Das bestehende System wird nach Angaben des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums zunehmend genutzt. Im September 2026 wurden mehr als 1,4 Millionen Fahrten über eezy.nrw abgerechnet. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer sieht darin eine Grundlage für ein vergleichbares Angebot in ganz Deutschland. Gemeinsam mit Hamburg setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, das bislang regional verfügbare Prinzip auf eine bundesweit einheitliche Lösung auszudehnen.
Die Überlegungen zu einem zusätzlichen Tarifangebot fallen in eine Phase steigender Deutschlandticket-Preise. Bei seiner Einführung im Mai 2023 kostete das bundesweit gültige Monatsabo 49 Euro. Anfang 2025 stieg der Preis auf 58 Euro, seit Januar 2026 werden 63 Euro verlangt. Für 2027 wurde bereits eine weitere Erhöhung auf 66,80 Euro beschlossen.
Grundlage der jüngsten Preisanpassung ist erstmals ein gemeinsam entwickelter Preisindex. Er berücksichtigt unter anderem die Entwicklung der Personal-, Energie- und allgemeinen Betriebskosten der Verkehrsunternehmen. Das Verfahren wurde von der Verkehrsministerkonferenz im März 2026 beschlossen. Die Berechnung des neuen Ticketpreises erfolgte anschließend über den Koordinierungsrat Deutschlandticket.
Die Finanzierung des bestehenden Deutschlandtickets ist bis 2030 abgesichert. Bund und Länder stellen dafür zusammen jährlich drei Milliarden Euro bereit. Beide Seiten übernehmen jeweils 1,5 Milliarden Euro. Das Geld dient insbesondere dazu, Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Das geplante zusätzliche Tarifangebot für Gelegenheitsfahrer ist davon zu unterscheiden. Über dessen konkrete Finanzierung und Preisgestaltung gibt es bislang keine abschließenden Festlegungen.
Der Antrag der beiden Bundesländer sieht zunächst die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor. Sie soll ein Konzept für das neue Tarifsystem entwickeln. Dazu gehören insbesondere die konkrete Preisgestaltung und die Voraussetzungen für eine bundesweite Nutzung. Ein verbindlicher Zeitplan für die Einführung wurde bislang nicht genannt.
Unterstützung erhält der Vorstoß vom Fahrgastverband Pro Bahn. Dessen Ehrenvorsitzender Detlef Neuß begrüßte die Initiative gegenüber der Rheinischen Post. Aus seiner Sicht könnte das Angebot Menschen erreichen, für die sich ein reguläres Deutschlandticket wegen ihrer seltenen Nutzung nicht lohnt. Er regte außerdem an, die Bedürfnisse von Familien und gemeinsam reisenden Gruppen zu berücksichtigen.
Die Verkehrsministerkonferenz dient der Abstimmung der Verkehrspolitik zwischen den Bundesländern. Neben den zuständigen Landesministern kann auch der Bundesverkehrsminister an den Beratungen teilnehmen. Die Konferenz kann gemeinsame Vorhaben vereinbaren und Arbeitsaufträge auf den Weg bringen. Die praktische Umsetzung neuer Tarifsysteme erfordert anschließend weitere Abstimmungen mit Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden.
Das geplante Angebot würde das Deutschlandticket nicht ersetzen, sondern ergänzen. Während das bestehende Monatsabo für eine unbegrenzte Zahl von Fahrten im Nahverkehr gilt, soll der neue Tarif eine flexible Abrechnung einzelner Fahrten ermöglichen. Ob sich die Bundesländer auf ein gemeinsames Modell verständigen und wann es bundesweit angeboten werden könnte, ist noch offen.
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