
Nach dem mutmaßlichen Anschlagsversuch am Flughafen Leipzig/Halle Anfang August gibt es neue Hinweise auf einen möglicherweise größeren Umfang der Tat. Nach gemeinsamen Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sollen Ermittler eine weitere Drohne in der Umgebung des Flughafens gefunden haben. An der Fundstelle sei zudem eine Substanz entdeckt worden, bei der es sich nach ersten Einschätzungen um rund 50 Gramm des militärisch verwendeten Sprengstoffs Hexogen handeln könnte. Eine behördliche Bestätigung dieser neuen Angaben lag am Dienstagvormittag zunächst nicht vor. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich zu dem Fund auf Anfrage der Medien nicht.
Nach den Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung wurde das zusätzliche Fluggerät bereits am 14. August auf einem Feld im Kabelsketal im Saalekreis entdeckt. Das Gebiet grenzt unmittelbar an den westlichen Bereich des Flughafens Leipzig/Halle. Am folgenden Tag sollen Spezialisten an der Fundstelle die verdächtige Substanz festgestellt haben. Nach Informationen der Medien könnte es sich um Hexogen, auch als RDX bezeichnet, handeln. Der Stoff wird unter anderem für militärische Sprengmittel verwendet.
Ob die Drohne tatsächlich Sprengstoff transportierte, wie sie an den Fundort gelangte und ob sie unmittelbar mit den Ereignissen vom 4. August zusammenhing, war zunächst nicht offiziell bestätigt. Auch die angegebene Menge von etwa 50 Gramm beruht bislang auf Informationen aus Sicherheitskreisen. Eine unabhängige Bestätigung dafür lag zunächst nicht vor.
Der Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle vom 4. August ist dagegen behördlich dokumentiert. Die Bundesanwaltschaft erklärte am 6. August, es gebe zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass auf dem Flughafengelände mit einer Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. An dem Fluggerät seien professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht gewesen. Die Behörde ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Zum bestätigten Ermittlungsstand gehört auch ein weiterer Vorfall in derselben Nacht. Eine Frachtmaschine musste wegen der Situation am Flughafen durchstarten und kollidierte anschließend im erweiterten Flughafenbereich mit einem Gegenstand. Die Bundesanwaltschaft bezeichnete diesen Gegenstand in ihrer Mitteilung als mutmaßlich weitere Drohne. Bereits am 5. August hatte die Bundesregierung erklärt, dass die Maschine nach der Kollision in Hannover landen konnte.
Wie sicher die Zuordnung dieses Objekts zu einer Drohne inzwischen ist, bleibt offen. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten unter Berufung auf Ermittler, Untersuchungen hätten gegen einen Vogelschlag gesprochen. Andere Medien verwiesen dagegen auf Zweifel an dieser Bewertung. Eine abschließende öffentliche Festlegung der Ermittlungsbehörden liegt nicht vor.
Nach den Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung wurden in der Umgebung des Flughafens zudem Antennen- und Elektronikteile gefunden, die möglicherweise zur Steuerung eines Fluggeräts gedient haben könnten. Auch von verbranntem Boden und Metallteilen sowie später entdeckten Drohnenbauteilen wird berichtet. In welchem Zusammenhang diese Funde mit dem mutmaßlichen Anschlagsversuch stehen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Bundesanwaltschaft hatte den Fall am 6. August wegen seiner besonderen Bedeutung von den sächsischen Ermittlungsbehörden übernommen. Sie bewertet den Vorgang als schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur Deutschlands. Nach Behördenangaben sei die Tat grundsätzlich geeignet gewesen, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Das Bundeskriminalamt unterstützt die Ermittlungen.
Wer für den mutmaßlichen Anschlagsversuch verantwortlich sein könnte, ist offiziell weiterhin ungeklärt. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten, Sicherheitskreise hielten eine Beteiligung russischer Nachrichtendienste für möglich. Eine behördlich belegte Zuordnung gibt es bislang nicht. Russland weist eine Verantwortung zurück. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte in den vergangenen Tagen ausdrücklich davor gewarnt, aus Verdachtsmomenten voreilig eine Urheberschaft abzuleiten. Vor Konsequenzen müsse eine belastbare Beweiskette vorliegen.
Der Vorfall hat zugleich die Debatte über den Schutz deutscher Flughäfen und anderer kritischer Infrastruktur verschärft. Die Bundesregierung teilte mit, dass der Nationale Sicherheitsrat bereits am 7. August unter Vorsitz von Bundeskanzler Friedrich Merz über die Ereignisse in Leipzig/Halle beraten habe.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums verfügte Leipzig/Halle zum Zeitpunkt des Vorfalls noch nicht über die vorgesehene stationäre Technik zur Drohnenabwehr. Mobile Systeme seien anschließend an den Flughafen verlegt worden. Leipzig/Halle gehört zu acht großen deutschen Flughäfen, die bei der weiteren Ausstattung mit Drohnendetektions- und Abwehrsystemen priorisiert werden. Die entsprechenden Beschaffungs- und Vergabeverfahren sollen nach dem bisherigen Zeitplan bis Ende 2026 vorangetrieben werden.
Dobrindt kündigte zudem einen deutlichen Ausbau der spezialisierten Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei an. Die Zahl der Einsatzkräfte soll nach seinen Angaben von rund 70 auf 300 bis zum Jahresende steigen.
Die Bundesregierung stuft die allgemeine Gefährdung durch hybride Angriffe und Sabotage inzwischen als erhöht ein. Nach ihren Angaben besteht derzeit jedoch keine konkrete Bedrohung für die Bevölkerung. Der Fall Leipzig/Halle gilt dabei als besonders relevant, weil der Flughafen ein bedeutender europäischer Frachtstandort ist und zugleich eine Basis für die strategische Lufttransportinitiative SALIS beherbergt, über die mehrere NATO-Staaten Zugang zu schweren Transportflugzeugen erhalten.
Unklar blieb am Dienstag weiterhin, wie viele Fluggeräte tatsächlich zum Einsatz gekommen sein könnten, welche Funktion die einzelnen Funde hatten und wer den mutmaßlichen Anschlagsversuch vorbereitet haben könnte. Die neuen Angaben zur dritten Drohne und zu möglichem Hexogen erweitern das Ermittlungsbild, sind bislang aber nicht offiziell von der Bundesanwaltschaft bestätigt worden.
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