EEG-Reform vor der Entscheidung: Union und SPD suchen Kompromiss für private Solaranlagen

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Symbolbild mit KI erstellt

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Berlin. Die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen steht vor einer möglichen Einigung innerhalb der schwarz-roten Koalition. Union und SPD verhandeln über Änderungen an der EEG-Novelle 2027, die den Verkauf von selbst erzeugtem Solarstrom grundlegend verändern soll. Nach Informationen von t-online könnten die Fraktionen bereits in der kommenden Woche einen Kompromiss erreichen. Im Gespräch ist ein Modell, das privaten Anlagenbetreibern eine einfachere Alternative zur verpflichtenden Direktvermarktung eröffnen könnte. Ein endgültiger Beschluss liegt allerdings noch nicht vor.

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Union und SPD verhandeln über neue Einspeiseregeln

Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bereits am 29. Juli 2026 beschlossen. Im September wurde die Vorlage erstmals im Bundestag beraten, Anfang Oktober folgte eine öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Seither wird über Änderungen verhandelt.

Im Mittelpunkt steht die Einspeisevergütung für Solaranlagen. Bisher können private Betreiber ihren überschüssigen Strom gegen eine gesetzlich festgelegte Zahlung an den Netzbetreiber abgeben. Diese Vergütung ist für die jeweilige Anlage grundsätzlich über 20 Jahre gesichert.

Das Bundeswirtschaftsministerium will dieses System für neue Anlagen durch eine stärkere Orientierung an den Strommarktpreisen ersetzen. Die Koalitionsfraktionen haben sich über die konkrete Ausgestaltung jedoch bislang nicht abschließend verständigt.

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Einspeisevergütung soll für neue Solaranlagen wegfallen

Der Regierungsentwurf sieht vor, die bisherige feste Einspeisevergütung für neue Anlagen grundsätzlich abzuschaffen. Stattdessen sollen Betreiber ihren eingespeisten Strom künftig direkt vermarkten.

Für kleinere Photovoltaikanlagen ist ein zeitlich begrenzter Übergang vorgesehen. Wer 2027 eine Anlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung in Betrieb nimmt, soll zunächst noch eine reduzierte Zahlung erhalten können. Der vorgesehene Satz liegt bei 5,2 Cent je Kilowattstunde. Diese Übergangszahlung soll spätestens nach 36 Monaten enden.

In den folgenden Jahren sollen die Leistungsgrenzen sinken. Für 2028 sind weniger als 25 Kilowatt vorgesehen, für 2029 und 2030 weniger als sieben Kilowatt. Danach soll das reguläre Übergangsmodell entfallen. Für kleine Anlagen unter 25 Kilowatt ist außerdem ein befristeter Bonus beim Einstieg in die Direktvermarktung vorgesehen.

Zum Vergleich: Bei einer neuen Dachanlage mit bis zu zehn Kilowatt Leistung, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen wird, liegt die reguläre Vergütung für überschüssigen Strom derzeit bei 7,70 Cent je Kilowattstunde. Bei vollständiger Netzeinspeisung sind es 12,22 Cent. Die Fördersätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Neues Modell könnte Direktvermarktung vereinfachen

In den Koalitionsverhandlungen wird nun offenbar über eine Alternative zur bisherigen Planung diskutiert. Grundlage könnte ein Vorschlag des Solar Cluster Baden-Württemberg sein, den der Verband bereits im Juli vorgestellt hatte.

Das Modell setzt auf eine automatische Steuerung der Solaranlagen. Ein Wechselrichter oder ein intelligentes Energiemanagementsystem könnte künftig anhand von Börsenstrompreisen entscheiden, wann überschüssiger Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Bei besonders niedrigen oder negativen Preisen würde die Einspeisung automatisch reduziert oder vorübergehend ausgesetzt. In Zeiten höherer Nachfrage könnten die Anlagen dagegen mehr Strom abgeben.

Die Abrechnung soll sich an einem gewichteten Marktwert des eingespeisten Solarstroms orientieren. Dadurch könnten private Betreiber ihre Überschüsse verkaufen, ohne selbst einen komplexen Vertrag mit einem Direktvermarkter abschließen zu müssen. Die Einführung dieses Modells ist bislang allerdings nicht beschlossen.

Auch die geplante 50-Prozent-Grenze steht zur Diskussion

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Leistung, mit der neue Photovoltaikanlagen Strom in das öffentliche Netz einspeisen dürfen.

Der Regierungsentwurf sieht vor, Einspeisespitzen kleiner und mittlerer Dachanlagen dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung zu begrenzen. Damit sollen starke Einspeisespitzen insbesondere während der Mittagsstunden reduziert und Stromspeicher attraktiver gemacht werden.

Das Solar Cluster Baden-Württemberg hält eine solche pauschale Begrenzung für wenig zielgenau. Nach Auffassung des Verbands könnte eine Steuerung anhand tatsächlicher Strommarktpreise besser berücksichtigen, wann zusätzliche Energie benötigt wird.

Für Eigentümer wäre der Unterschied erheblich: Während eine feste Leistungsgrenze unabhängig vom Strompreis gilt, würde eine marktbasierte Steuerung die Netzeinspeisung abhängig von der jeweiligen Preissituation verändern.

Bestehende Photovoltaikanlagen behalten ihre Förderung

Für Eigentümer bereits installierter Solaranlagen enthält der Regierungsentwurf eine wichtige Absicherung. Die vereinbarten Förderbedingungen sollen grundsätzlich bestehen bleiben.

Wer seine Photovoltaikanlage unter den bisherigen EEG-Regeln in Betrieb genommen hat, soll seine zugesicherte Einspeisevergütung weiterhin für die vorgesehene Laufzeit erhalten. Ein nachträglicher pauschaler Wegfall dieser Vergütung ist nicht geplant.

Allerdings gelten für neuere Bestandsanlagen bereits Einschränkungen bei negativen Börsenstrompreisen. Seit dem Solarspitzengesetz kann der Vergütungsanspruch in solchen Zeiträumen unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen. Als Ausgleich verlängert sich der Förderzeitraum entsprechend den gesetzlichen Berechnungsregeln.

Diskutiert wird außerdem, bestehende Anlagen freiwillig zu einer stärker marktorientierten Einspeisung zu bewegen. Dazu hat das Solar Cluster ein zusätzliches Anreizmodell vorgeschlagen. Auch hierbei handelt es sich bislang nicht um eine beschlossene Regelung.

Bundesrat fordert längere Förderung für Dachanlagen

Die geplante Reform stößt auch auf Widerstand der Bundesländer. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Förderung kleiner Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mindestens bis 2032 beizubehalten.

Die Länder befürchten, dass der Wegfall der festen Vergütung private Investitionen erschweren könnte. Außerdem sehen sie technische und organisatorische Hindernisse bei einer umfassenden Direktvermarktung kleiner Strommengen.

Die Bundesregierung hält dagegen an der stärkeren Marktintegration fest. Sie geht davon aus, dass sich kleine Solaranlagen mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil vielfach bereits ohne langfristige staatliche Förderung wirtschaftlich betreiben lassen.

Neue EEG-Regeln sollen Anfang 2027 gelten

Der Zeitplan für die Reform ist eng. Nach Informationen von t-online streben Union und SPD eine parlamentarische Entscheidung in der zweiten Novemberwoche an. Eine offizielle Bestätigung dieses konkreten Termins lag zunächst nicht vor.

Die Bundesregierung plant weiterhin, die neuen EEG-Regeln zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Hinzu kommt die europäische Ebene: Die bisherige beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Förderregelungen läuft am 31. Dezember 2026 aus. Für neue Förderansprüche ist deshalb eine entsprechende Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich. Auch eine befristete Verlängerung der bisherigen Genehmigung wäre grundsätzlich möglich.

Für Haushalte, die eine Photovoltaikanlage planen, hängt damit viel vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der endgültigen gesetzlichen Regelung ab. Neben den Anschaffungskosten dürften künftig der Eigenverbrauch, die Nutzung eines Stromspeichers und die Vermarktung überschüssiger Energie eine noch größere Rolle spielen.

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