
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft untersucht derzeit mögliche unzulässige Kontakte zwischen dem Rapper Bushido und früheren Personenschützern des Berliner Landeskriminalamts. Der Fall hat für erhebliche Unruhe gesorgt, da neben dienstrechtlichen Folgen in der Polizei nun auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Die Ermittlungen richten sich sowohl gegen Bushido als auch gegen Beamte des LKA, die ihn in der Vergangenheit offiziell geschützt hatten.
Auslöser der aktuellen Vorgänge war ein Fernsehinterview, in dem hinter Bushido ein Mann zu sehen war, der von Polizeikollegen als aktiver Personenschützer des LKA erkannt wurde. Da der offizielle Polizeischutz des Rappers zu diesem Zeitpunkt längst beendet war, löste die Beobachtung interne Nachfragen aus.
Die Berliner Polizei leitete daraufhin eine interne Untersuchung ein, um zu klären, ob ehemalige Personenschützer weiterhin mit Bushido in Kontakt standen und ob diese Kontakte dienstlich zulässig waren. Die Ermittler prüften insbesondere, ob Beamte nach Ende der offiziellen Schutzphase private Dienste leisteten oder Vorteile erhielten.
Im Oktober kam die interne Untersuchung zu einem deutlich formulierten Zwischenergebnis: Es gebe belastbare Anhaltspunkte dafür, dass Angehörige des Personenschutzkommissariats LKA 616 unzulässige private Kontakte zu Bushido unterhielten. Zudem stehen Vorwürfe im Raum, dass einzelne Beamte mögliche Vorteile angenommen haben könnten.
Die Konsequenzen waren weitreichend. Die Polizeiführung löste das betroffene Kommissariat vollständig auf. Die Leitung wurde abgesetzt, alle Beamtinnen und Beamten versetzt. Parallel dazu wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen und strafrechtliche Prüfungen eingeleitet. Für den Polizeiapparat ist dies einer der größten Einschnitte im Bereich Personenschutz der vergangenen Jahre.
Inzwischen ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft auch gegen Bushido selbst. Der zentrale Vorwurf lautet Vorteilsgewährung: Es soll geprüft werden, ob der Rapper Polizeibeamten unerlaubte Vorteile verschafft hat, indem er sie nach Ende des staatlichen Schutzes privat beschäftigt oder anderweitig begünstigt haben könnte.
Für die betroffenen LKA-Personenschützer steht der Vorwurf der Vorteilsnahme im Raum. Sollten die Ermittlungen den Verdacht erhärten, könnten strafrechtliche Konsequenzen folgen. Das Strafgesetzbuch sieht für beide Delikte Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor – allerdings ist der aktuelle Stand rein prüfend, und es gibt bislang keine abschließenden Bewertungen.
Der Vorgang reicht weit über einen Einzelfall hinaus. Zum einen stellt er die Frage nach der Unabhängigkeit und Integrität polizeilicher Personenschutzstrukturen. Zum anderen wirft er ein Schlaglicht darauf, wie eng persönlicher Kontakt zwischen Schutzpersonen und Beamten im Nachgang eines Einsatzes werden darf.
Für Bushido und die beteiligten Beamten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Verfahren befindet sich in einem frühen Stadium, weitere Ermittlungsergebnisse stehen aus. Dennoch hat die vollständige Auflösung eines Kommissariats gezeigt, welche Tragweite der Fall für die Berliner Polizei bereits jetzt besitzt.