Zwei Zwölfjährige bei E-Scooter-Unfall in Ankum schwer verletzt

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Bei einem schweren Verkehrsunfall in Ankum im Landkreis Osnabrück sind am Mittwochabend, 14. Oktober 2026, zwei zwölfjährige Jungen verletzt worden. Die Kinder waren gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs, als es an einer Kreuzung zum Zusammenstoß mit einem Auto kam. Beide Jungen erlitten schwere Verletzungen und mussten stationär in Krankenhäusern aufgenommen werden. Die Polizei hat Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.

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E-Scooter-Unfall in Ankum: Zwei Kinder im Krankenhaus

Der Unfall ereignete sich am Mittwochabend in der niedersächsischen Gemeinde Ankum nahe Bersenbrück. Nach Angaben eines Polizeisprechers gegenüber der Deutschen Presse-Agentur fuhren die beiden zwölfjährigen Jungen gemeinsam auf einem elektrischen Tretroller. An einer Kreuzung kollidierte das Fahrzeug mit einem Pkw.

Rettungskräfte versorgten die verletzten Kinder und brachten sie zur weiteren Behandlung in Krankenhäuser. Beide mussten stationär aufgenommen werden. Welche Verletzungen die Jungen im Einzelnen erlitten und wie sich ihr Gesundheitszustand entwickelte, war zunächst nicht bekannt.

Auch die genaue Unfallstelle und die Uhrzeit des Zusammenstoßes wurden zunächst nicht näher benannt. Zur Person am Steuer des beteiligten Autos sowie zu möglichen weiteren Verletzten lagen zunächst keine gesicherten Angaben vor.

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Polizei ermittelt nach Zusammenstoß mit Auto

Die Polizei untersucht die Umstände des Verkehrsunfalls. Bislang ist nicht geklärt, wie es an der Kreuzung zu der Kollision kam. Ob die Vorfahrt, die Sichtverhältnisse oder andere Umstände eine Rolle spielten, war zunächst offen. Eine gesicherte Aussage zur Verantwortung der Beteiligten ist deshalb nicht möglich.

Nach den Angaben des Polizeisprechers war der E-Scooter, auf dem die beiden Jungen unterwegs waren, nicht versichert. Damit steht neben dem eigentlichen Unfallhergang auch die Frage im Raum, unter welchen Umständen das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wurde. Ob sich daraus weitere Ermittlungen gegen andere Personen ergeben, war zunächst nicht bekannt.

E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden

Der Unfall in Ankum berührt mehrere Vorschriften, die für elektrische Tretroller in Deutschland gelten. Nach Paragraf 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung dürfen solche Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren geführt werden. Die beiden verletzten Jungen waren jeweils erst zwölf Jahre alt und erfüllten damit die gesetzliche Altersvoraussetzung nicht.

Für das Fahren eines zugelassenen E-Scooters ist zwar kein Führerschein erforderlich. Die Altersgrenze gilt jedoch unabhängig davon, ob der Roller privat gekauft oder über einen Verleihdienst bereitgestellt wird. Auch die Zustimmung der Eltern hebt diese gesetzliche Voraussetzung nicht auf.

Hinzu kommt eine weitere Regel: Nach Paragraf 8 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist die Beförderung einer zweiten Person auf einem E-Scooter nicht erlaubt. Auf einem solchen Fahrzeug darf sich während der Fahrt grundsätzlich nur eine Person befinden. Das gilt auch dann, wenn beide Personen zusammen das vom Hersteller angegebene zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.

Fehlende Versicherung bei E-Scootern kann Folgen haben

Elektrische Tretroller mit Straßenzulassung benötigen in Deutschland eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz wird durch eine Versicherungsplakette nachgewiesen, die am Fahrzeug angebracht sein muss. Die entsprechende Verpflichtung ergibt sich aus Paragraf 2 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

Die Haftpflichtversicherung dient dazu, berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter nach einem Unfall abzudecken. Fehlt der erforderliche Versicherungsschutz, können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Fragen ergeben. Welche Konsequenzen im konkreten Fall von Ankum entstehen könnten, hängt unter anderem von den Eigentumsverhältnissen, der Nutzung des Rollers und den noch zu klärenden Unfallumständen ab.

Das Alter der beteiligten Kinder spielt auch bei einer möglichen strafrechtlichen Bewertung eine Rolle. Nach Paragraf 19 des Strafgesetzbuches sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig. Davon zu unterscheiden sind mögliche zivilrechtliche Ansprüche und Fragen zur Verantwortung anderer Personen. Aus dem bisherigen Ermittlungsstand lassen sich hierzu keine konkreten Schlussfolgerungen ziehen.

Welche Verkehrsregeln für E-Scooter gelten

E-Scooter unterliegen im Straßenverkehr besonderen Vorschriften. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie nach den geltenden Regeln grundsätzlich die vorgesehenen Radverkehrsflächen nutzen. Wo entsprechende Radwege oder Radfahrstreifen nicht vorhanden sind, dürfen sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf der Fahrbahn fahren. Gewöhnliche Gehwege sind für E-Scooter grundsätzlich tabu, sofern keine ausdrückliche Freigabe besteht.

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geregelten Fahrzeuge liegt bei maximal 20 Kilometern pro Stunde. Trotz dieser vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeit gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge. Deshalb müssen auch die jeweiligen Verkehrsregeln für ihre Nutzung eingehalten werden.

Eine allgemeine gesetzliche Helmpflicht besteht für E-Scooter in Deutschland nicht. Verkehrssicherheitsexperten wie der ADAC empfehlen dennoch, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. Ob die beiden Jungen in Ankum Helme trugen, war zunächst nicht bekannt. Ebenso liegen keine gesicherten Angaben dazu vor, ob mögliche Schutzkleidung Einfluss auf die Schwere der Verletzungen hatte.

Unfallursache in Ankum weiterhin ungeklärt

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht weiterhin die Rekonstruktion des Zusammenstoßes zwischen dem E-Scooter und dem Auto. Die Polizei muss dabei klären, wie sich die Fahrzeuge an der Kreuzung bewegten und welche Umstände für die Kollision ausschlaggebend waren.

Fest steht bislang, dass zwei zwölfjährige Jungen bei dem Unfall schwer verletzt wurden, gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs waren und der Roller nach Polizeiangaben nicht versichert war. Ob weitere Erkenntnisse zum genauen Unfallablauf vorliegen, war am Donnerstag zunächst nicht bekannt.

Der Fall macht zugleich deutlich, dass für die Nutzung elektrischer Tretroller verbindliche gesetzliche Voraussetzungen gelten. Dazu gehören insbesondere das Mindestalter, die Beschränkung auf eine Person und der vorgeschriebene Versicherungsschutz. Welche Bedeutung die einzelnen Umstände für den Unfall in Ankum hatten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

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