EU-Kommission will neue Mitgliedstaaten schrittweise aufnehmen und Vetos begrenzen

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Die Europäische Union bereitet sich auf die Aufnahme weiterer Mitgliedstaaten vor und will dafür ihre bisherigen Verfahren verändern. Die EU-Kommission hat am 6. Oktober 2026 ein Reformpaket vorgestellt, das Beitrittskandidaten eine frühere Beteiligung an ausgewählten europäischen Politikbereichen ermöglichen soll. Gleichzeitig sollen Mehrheitsentscheidungen ausgeweitet und zusätzliche Schutzmechanismen für die Rechtsstaatlichkeit geschaffen werden. Die Vorschläge betreffen unter anderem die Ukraine, Moldau, Montenegro und Albanien. Über die Reformen müssen die Mitgliedstaaten nun beraten.

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EU-Beitritt in Stufen soll Kandidaten früher Vorteile bringen

Der geplante EU-Beitritt in Stufen sieht vor, dass Kandidatenländer bereits vor ihrer vollständigen Mitgliedschaft enger mit der Europäischen Union zusammenarbeiten können. Voraussetzung wäre, dass sie die jeweiligen europäischen Standards erfüllen und die notwendigen Reformen umgesetzt haben. Die Beteiligung soll sich zunächst auf einzelne Wirtschaftsbereiche und politische Handlungsfelder beschränken.

Die Kommission bezeichnet diesen Ansatz als schrittweise Integration. Dadurch sollen Länder konkrete Vorteile erhalten, während ihre Beitrittsverhandlungen noch laufen. Zugleich könnten Verwaltungen und Unternehmen frühzeitig Erfahrungen mit europäischen Vorschriften sammeln.

Eine automatische oder zeitlich garantierte Aufnahme ist damit nicht verbunden. Die endgültige Mitgliedschaft soll weiterhin davon abhängen, ob ein Land sämtliche Voraussetzungen erfüllt und die bestehenden EU-Staaten zustimmen.

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Energie, Verkehr und Digitalisierung im Mittelpunkt

Besonders im Energiesektor, bei der Verkehrsinfrastruktur, der Digitalisierung und in der Verteidigungszusammenarbeit sieht Brüssel Möglichkeiten für eine stärkere Beteiligung von Kandidatenländern. Auch die schrittweise Öffnung ausgewählter Bereiche des europäischen Binnenmarktes ist vorgesehen.

Bereits bestehende Formen der Zusammenarbeit sollen dafür systematischer genutzt und erweitert werden. Eine Beteiligung wäre an nachprüfbare Fortschritte und die Übereinstimmung mit europäischen Regeln gebunden. Werden Bedingungen nicht mehr eingehalten, könnten entsprechende Vorteile wieder entzogen werden.

Die Kommission plant außerdem jährliche Gespräche mit den Beitrittskandidaten, um Reformfortschritte und weitere Integrationsmöglichkeiten zu bewerten. So soll aus der bisherigen Zusammenarbeit ein stärker strukturierter Prozess entstehen, der wirtschaftliche Vorteile bereits vor dem formellen Beitritt ermöglicht.

Einstimmigkeitsprinzip soll teilweise abgeschafft werden

Parallel zur Erweiterung will die EU-Kommission die politischen Entscheidungsverfahren verändern. In mehreren sensiblen Bereichen können einzelne Mitgliedstaaten bislang Beschlüsse verhindern, weil sämtliche Regierungen zustimmen müssen.

Künftig sollen bei bestimmten Entscheidungen qualifizierte Mehrheiten ausreichen. Das betrifft nach den Vorstellungen der Kommission unter anderem Sanktionen, Maßnahmen gegen Steuerdelikte und steuerliche Regelungen im Energiebereich.

Auch während der Beitrittsverhandlungen sollen einzelne Zwischenschritte künftig mit Mehrheit beschlossen werden können. Dazu gehört insbesondere die Eröffnung neuer Verhandlungskapitelgruppen.

Eine qualifizierte Mehrheit erfordert nach den allgemeinen EU-Regeln derzeit mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Ein einzelner Staat könnte solche Beschlüsse dann nicht mehr allein verhindern.

Endgültige Aufnahme bleibt von allen EU-Staaten abhängig

Die vorgeschlagene Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip bedeutet allerdings nicht, dass künftig ein Land gegen den Willen einzelner Mitgliedstaaten in die EU aufgenommen werden könnte. Die abschließende Entscheidung über einen Beitritt und die Ratifizierung des Beitrittsvertrags sollen weiterhin die Zustimmung sämtlicher Mitgliedstaaten erfordern.

Auch für die geplante Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen bestehen rechtliche Voraussetzungen. Die EU-Verträge ermöglichen in bestimmten Bereichen den Wechsel zur qualifizierten Mehrheit durch sogenannte Brückenklauseln. Deren Anwendung setzt grundsätzlich eine einstimmige Entscheidung des Europäischen Rates voraus. Zudem sind das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente beteiligt.

Das Europäische Parlament hatte sich bereits im März 2026 dafür ausgesprochen, die Einstimmigkeit bei Zwischenschritten der Beitrittsverhandlungen zurückzudrängen.

Neue Schutzmechanismen bei Verstößen gegen EU-Grundwerte

Ein weiterer Bestandteil des Reformpakets betrifft die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Standards nach einem Beitritt. Die Kommission möchte zusätzliche Sicherungen in künftige Beitrittsverträge aufnehmen.

Diese sollen greifen können, wenn neue Mitgliedstaaten schwerwiegend gegen grundlegende europäische Werte oder zuvor eingegangene Verpflichtungen verstoßen. In besonders schweren Fällen könnte auch eine zeitweilige Aussetzung von Stimmrechten im Rat möglich werden.

Daneben sollen Schutzmaßnahmen in Bereichen wie Binnenmarkt, Wirtschaft und Justiz länger als bisher angewendet werden können. Die vorgesehenen Instrumente wären befristet, gezielt einsetzbar und überprüfbar.

Bestehende Rechtsstaatsverfahren, insbesondere nach Artikel 7 des EU-Vertrags, sollen ebenfalls wirksamer gestaltet werden. Die Kommission will dazu unter anderem mögliche zeitliche Vorgaben prüfen.

Ukraine stellt die EU vor besondere finanzielle Fragen

Die künftige Finanzierung einer erweiterten Union gehört ebenfalls zu den zentralen Themen des Reformpakets. Besonders die mögliche Aufnahme der Ukraine würde Anpassungen in der europäischen Agrarpolitik und bei der Verteilung von Haushaltsmitteln erfordern.

Die Kommission schlägt deshalb spezielle Übergangsregelungen für den ukrainischen Landwirtschaftssektor vor. Finanzielle Unterstützung und der Zugang bestimmter empfindlicher Agrarprodukte zum europäischen Markt könnten zunächst begrenzt werden.

Solche Beschränkungen sind bisher nicht beschlossen. Auch bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, bei Dienstleistungen und bei der Nutzung europäischer Förderprogramme kommen nach den Vorschlägen Übergangsregelungen infrage.

Der geplante EU-Finanzrahmen für die Jahre 2028 bis 2034 soll zugleich ermöglichen, künftige Mitgliedstaaten aufzunehmen und bestehende Förderprioritäten weiter zu finanzieren.

Montenegro und Albanien gehören zu den fortgeschrittenen Kandidaten

Die Erweiterungspläne richten sich an mehrere europäische Staaten, deren Beitrittsverfahren unterschiedlich weit fortgeschritten sind. Montenegro zählt zu den Kandidaten, die bereits besonders umfangreiche Verhandlungen mit der Europäischen Union geführt haben. Auch Albanien hat in den vergangenen Jahren weitere Verhandlungsschritte erreicht.

Die Ukraine und Moldau stehen ebenfalls im Mittelpunkt der aktuellen Erweiterungspolitik. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die sicherheitspolitische Bedeutung einer engeren europäischen Zusammenarbeit zusätzlich verstärkt.

Die Kommission kündigte für Montenegro, Albanien, Moldau und die Ukraine weitere Orientierungspunkte für den jeweiligen Beitrittsprozess an. Diese sollen sich am tatsächlichen Reformfortschritt orientieren. Ein verbindlicher Termin für die Aufnahme eines dieser Länder ergibt sich aus dem neuen Reformpaket nicht.

EU-Staats- und Regierungschefs beraten im Oktober über Reformen

Die nächsten politischen Beratungen sind für den Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 vorgesehen. Dort sollen die Staats- und Regierungschefs unter anderem über die Erweiterung und die notwendigen internen Veränderungen der Europäischen Union sprechen.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie zusätzliche Mitgliedstaaten aufgenommen werden können, ohne dass Entscheidungsverfahren, Verwaltung und gemeinsame Finanzpolitik überlastet werden. Auch die Größe und Arbeitsweise der europäischen Institutionen gehören zu den längerfristigen Reformthemen.

Die Kommission hält eine Erweiterung innerhalb des bestehenden Vertragsrahmens grundsätzlich für möglich. Dafür seien jedoch gezielte Anpassungen erforderlich. Ob sich die 27 Mitgliedstaaten auf die vorgeschlagenen Veränderungen einigen können, war am 8. Oktober noch offen.

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