
Die Europäische Union und China kommen im Streit über die Einfuhr von Elektroautos voran. Nach einer Verständigung über chinesische Hybridfahrzeuge laufen auch die Gespräche über eine mögliche Ablösung der Zusatzzölle auf reine Elektroautos durch Mindestpreise weiter. Eine umfassende Einigung gibt es allerdings noch nicht. Für Autohersteller und Verbraucher könnten die Verhandlungen weitreichende Folgen haben.
Bei Gesprächen am 8. und 9. Oktober 2026 in Peking haben sich EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič und Chinas Handelsminister Wang Wentao auf weitere Schritte zur Entschärfung des Handelskonflikts verständigt. Neben dem Handel mit Hybridfahrzeugen stand auch der seit 2024 bestehende Zollstreit um batteriebetriebene Elektroautos auf der Tagesordnung.
Seit Oktober 2024 erhebt die EU zusätzliche Ausgleichszölle auf Elektroautos aus China. Sie liegen je nach Hersteller bei 7,8 bis 35,3 Prozent und kommen zum regulären Einfuhrzoll von zehn Prozent hinzu. Grundlage ist eine Untersuchung der Europäischen Kommission zu staatlichen Subventionen für die chinesische Elektroautoindustrie.
Die EU will damit Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Hersteller ausgleichen. Die Maßnahmen betreffen grundsätzlich Fahrzeuge, die in China produziert werden. Entscheidend ist damit nicht allein, ob eine Automarke aus China oder Europa stammt.
Eine generelle Abschaffung der Zusatzzölle wurde bei den jüngsten Gesprächen nicht vereinbart. Beide Seiten bestätigten jedoch, dass Verfahren für alternative Preisvereinbarungen fortgesetzt werden.
Im Mittelpunkt der weiteren Verhandlungen stehen sogenannte Mindestimportpreise. Dabei verpflichten sich Hersteller, bestimmte Elektroautos nicht unterhalb einer festgelegten Preisgrenze in die Europäische Union einzuführen. Im Gegenzug können die zusätzlichen Ausgleichszölle für die betreffenden Fahrzeuge entfallen.
Die Europäische Kommission hatte bereits am 12. Januar 2026 einen Leitfaden für solche Vereinbarungen veröffentlicht. Darin werden Anforderungen an Mindestpreise, Vertriebswege und mögliche Investitionszusagen beschrieben.
Entsprechende Angebote müssen einzeln geprüft werden. Die Kommission untersucht insbesondere, ob eine Preisuntergrenze ausreicht, um die festgestellten Auswirkungen staatlicher Subventionen auf den europäischen Wettbewerb auszugleichen.
Dass dieses Verfahren grundsätzlich funktioniert, zeigt eine Entscheidung vom Februar 2026. Damals genehmigte die Kommission eine entsprechende Vereinbarung für den Cupra Tavascan, den Volkswagen in seinem chinesischen Werk in Anhui produzieren lässt.
Für dieses Modell kann Volkswagen unter bestimmten Voraussetzungen auf die zusätzlichen Ausgleichszölle verzichten. Im Gegenzug gelten ein Mindestimportpreis, eine Begrenzung der Einfuhrmengen und Verpflichtungen zu Investitionen in Elektroautoprojekte innerhalb der EU.
Eine vergleichbare Freistellung für sämtliche chinesischen Elektroautohersteller ist damit nicht verbunden. Auch ein allgemeiner Termin für das Ende der Zusatzzölle wurde bislang nicht festgelegt.
Weiter fortgeschritten sind die Gespräche über Hybridfahrzeuge. China und die EU haben sich grundsätzlich darauf verständigt, die stark gestiegenen Ausfuhren chinesischer Hybridautos nach Europa zu begrenzen.
Nach Einschätzung von EU-Handelskommissar Šefčovič könnte die Vereinbarung dazu führen, dass China über einen Zeitraum von vier Jahren mehrere Millionen Hybridfahrzeuge weniger nach Europa exportiert als bislang erwartet. Der mögliche Rückgang gegenüber den bisherigen Exportprognosen könnte mehr als 50 Prozent betragen.
Für 2027 ist nach Informationen der Financial Times eine jährliche Importobergrenze von 350.000 Hybridfahrzeugen vorgesehen. Das Kontingent soll anschließend schrittweise steigen. Diese konkreten Zahlen wurden in der gemeinsamen Erklärung der Verhandlungspartner allerdings nicht festgeschrieben.
Das chinesische Handelsministerium erklärte am 12. Oktober, dass die Vereinbarung weiterhin Wachstum gegenüber den Exportmengen von 2025 ermöglichen solle. Zugleich betonte Peking, dass chinesische Hersteller gegenüber Exporteuren anderer Länder nicht benachteiligt werden dürften.
Hintergrund ist der deutliche Anstieg chinesischer Hybridexporte. Anders als reine Elektroautos unterliegen Hybridfahrzeuge bislang nicht den zusätzlichen EU-Ausgleichszöllen. Dadurch gewinnen insbesondere Plug-in-Hybride für Hersteller aus China als Exportprodukte an Bedeutung.
Für chinesische Hersteller wie BYD, Geely oder SAIC könnten Mindestpreisvereinbarungen mehr Planungssicherheit beim europäischen Vertrieb ihrer Elektroautos schaffen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die EU-Kommission entsprechende Angebote genehmigt.
Auch europäische Hersteller mit Produktionsstandorten in China könnten profitieren. Die Ausnahme für den Cupra Tavascan zeigt, dass die Regelungen nicht ausschließlich für chinesische Automarken relevant sind.
Für Verbraucher bedeutet eine mögliche Abschaffung der Zusatzzölle dagegen nicht automatisch niedrigere Autopreise. Mindestimportpreise sollen gerade verhindern, dass bestimmte Fahrzeuge zu besonders niedrigen Preisen auf den europäischen Markt gelangen. Wie sich eine Umstellung auf die Verkaufspreise auswirken würde, hängt deshalb von der konkreten Ausgestaltung und den Entscheidungen der Hersteller ab.
Bei Hybridfahrzeugen könnte eine Begrenzung der Einfuhrmengen zudem Auswirkungen auf das verfügbare Modellangebot haben. Konkrete Änderungen bei Preisen oder Lieferzeiten lassen sich aus der bisherigen Verständigung noch nicht ableiten.
Der Konflikt um Autoimporte ist Teil der umfassenderen Handelsbeziehungen zwischen der EU und China. Nach Angaben der Europäischen Kommission erreichte das europäische Warenhandelsdefizit mit China 2025 rund 359,9 Milliarden Euro.
Neben Fahrzeugen verhandeln beide Seiten deshalb über den Zugang europäischer Unternehmen zum chinesischen Markt. Dazu gehören mögliche Zollsenkungen für bestimmte europäische Produkte sowie Erleichterungen beim Export seltener Erden und Permanentmagnete aus China.
Für Januar 2027 ist eine weitere Ministerrunde per Videokonferenz vorgesehen. Im März 2027 sollen die nächsten direkten Handelsgespräche stattfinden.
Damit bleibt eine grundsätzliche Lösung bei den Zöllen auf Elektroautos weiterhin offen. Bis zu einer neuen Entscheidung gelten die bisherigen EU-Ausgleichszölle für alle Fahrzeuge, die nicht unter eine genehmigte Ausnahme fallen.
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