
Nach einer Frage an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj bei einer Pressekonferenz in Belgrad berichten russische Medien über ein Strafverfahren gegen den deutschen Journalisten Michael Martens. Die staatliche Nachrichtenagentur Tass meldete unter Berufung auf eine nicht namentlich genannte Quelle, gegen den Balkankorrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sei in Russland ein Verfahren eingeleitet worden. Eine offizielle Bestätigung durch eine russische Strafverfolgungsbehörde lag zunächst nicht vor.
Die Ermittlungen gegen FAZ-Korrespondent Michael Martens stehen im Zusammenhang mit einer Frage, die der Journalist am 8. August 2026 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von Selenskyj und dem serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić in Belgrad gestellt hatte. Martens berichtet für die FAZ von Wien aus über Südosteuropa. Er ist damit nicht Korrespondent der Zeitung in Moskau.
Nach Darstellung von Tass werde Martens nach Artikel 282 Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuchs vorgeworfen, öffentlich Hass oder Feindschaft geschürt zu haben. Die Agentur berichtete zudem, es werde geprüft, ob der Journalist international zur Fahndung ausgeschrieben und eine Maßnahme gegen ihn in Abwesenheit angeordnet werden solle. Nach Angaben russischer Medien könne der betreffende Straftatbestand bei einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden.
Diese Angaben beruhten zunächst auf dem von Tass zitierten anonymen Informanten. Eine eigenständige Erklärung etwa des russischen Ermittlungskomitees, der Staatsanwaltschaft oder eines zuständigen Gerichts zu dem konkreten Verfahren war zunächst nicht veröffentlicht. Damit blieb auch unklar, welche Ermittlungsbehörde das Verfahren führen soll und welchen formalen Stand es erreicht hat.
Die FAZ erklärte auf Anfrage zunächst, ihr sei das berichtete Strafverfahren nicht bekannt. Bereits nach der Pressekonferenz hatte sich die Zeitung zu der Frage ihres Korrespondenten geäußert. Martens hatte Selenskyj gefragt, was Europäer konkret tun könnten, um der Ukraine dabei zu helfen, mehr Russen zu töten. Er ergänzte unmittelbar, dass er russische Soldaten meine.
Die Zeitung bezeichnete die Frage anschließend als missverständlich formuliert und bedauerte die Formulierung. Nach Angaben der FAZ hatte Martens auf eine Debatte unter Verteidigungsexperten darüber Bezug genommen, wie die russischen Streitkräfte personell unter Druck geraten könnten und Russland zu Verhandlungen bewegt werden könne. Die Zeitung stellte zugleich klar, es gehöre nicht zu ihrer redaktionellen Linie, dass möglichst viele russische Soldaten getötet werden sollten. Sie verwies auf das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine und sprach sich für ein möglichst baldiges Ende des russischen Angriffskrieges aus.
Die FAZ hatte zudem von Diffamierungen und Drohungen gegen ihren Korrespondenten nach der Pressekonferenz berichtet. Sie betonte, dass zur Pressefreiheit auch das Recht gehöre, bei einer Pressekonferenz Fragen zu stellen, und kündigte an, gegen Bedrohungen ihrer Mitarbeiter gegebenenfalls juristisch vorzugehen.
Der Deutsche Journalisten-Verband reagierte am 17. August auf die Meldungen aus Russland. Der Verband protestierte gegen das berichtete Ermittlungsverfahren und verwies darauf, dass die FAZ die Formulierung ihres Korrespondenten bereits bedauert habe. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster wandte sich dagegen, journalistische Fragen auf Pressekonferenzen zum Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung zu machen.
Der Verband forderte zudem deutsche Sicherheitsbehörden zu erhöhter Aufmerksamkeit auf, falls russische Stellen tatsächlich eine internationale Fahndung anstreben sollten. Ob ein entsprechender Schritt bereits offiziell eingeleitet worden war, war zunächst nicht bestätigt. Die Ermittlungen gegen FAZ-Korrespondent Michael Martens haben damit auch eine Debatte über die möglichen Folgen russischer Strafverfahren gegen im Ausland lebende Journalisten ausgelöst.
Schon vor den Berichten über das Strafverfahren hatte das russische Außenministerium die Äußerung des Journalisten öffentlich kritisiert. Außenamtssprecherin Maria Sacharowa erhob dabei schwere persönliche Vorwürfe gegen Martens und warf ihm unter anderem vor, Russen zu entmenschlichen und Hass zu fördern. Diese Vorwürfe stammen von der russischen Regierung und sind keine gerichtlich festgestellten Tatsachen.
Auch Außenminister Sergej Lawrow griff den Vorgang später auf. Die Reaktionen aus Moskau folgten auf die Verbreitung eines Ausschnitts der Pressekonferenz in russischen Staatsmedien und sozialen Netzwerken. Martens selbst erklärte nach der Kritik, seine Frage habe unter anderem auf eine historische Formulierung aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs angespielt. Die FAZ stellte unabhängig davon klar, dass sie die konkrete Formulierung für missverständlich halte.
Der Fall fällt in eine Phase deutlich eingeschränkter Arbeitsbedingungen für unabhängige und ausländische Medien in Russland. Seit dem russischen Großangriff auf die Ukraine im Februar 2022 wurden zahlreiche unabhängige Medien blockiert oder mit gesetzlichen Auflagen belegt. Gleichzeitig verließen viele ausländische Korrespondenten das Land. Besonders die seit 2022 verschärften Strafvorschriften zu Berichten über die russischen Streitkräfte erhöhten das rechtliche Risiko für Medien und Journalisten.
Auch Akkreditierungen ausländischer Korrespondenten wurden in den vergangenen Jahren wiederholt entzogen oder nicht verlängert. Russland verwies bei mehreren dieser Entscheidungen auf Maßnahmen westlicher Staaten gegen russische Medien. Im November 2024 mussten beispielsweise zwei Mitarbeiter der ARD ihre Akkreditierungen abgeben und Russland verlassen. Anfang 2025 wurde die Akkreditierung eines langjährigen Korrespondenten der französischen Zeitung Le Monde nicht verlängert. Im April 2026 kündigte Moskau zudem den Entzug der Akkreditierung eines niederländischen Journalisten als Reaktion auf einen Konflikt um einen russischen Korrespondenten in den Niederlanden an.
Reporter ohne Grenzen führt Russland im Pressefreiheitsindex 2026 auf Platz 172 von 180 untersuchten Staaten und Gebieten. Die Organisation erklärte im Frühjahr, in Russland würden unter anderem Gesetze gegen Extremismus, Terrorismus und Separatismus eingesetzt, um journalistische Arbeit einzuschränken. Nach Angaben der Organisation befanden sich im April 2026 insgesamt 48 Journalisten im Land in Haft.
Auch das Committee to Protect Journalists dokumentiert Strafverfahren, Haftstrafen und Einschränkungen gegen Medienvertreter in Russland. Dazu gehören neben russischen Journalisten auch ausländische Reporter und Journalisten aus von Russland besetzten ukrainischen Gebieten. Akkreditierungsentzüge, Einreisebeschränkungen und mögliche Strafverfahren haben dadurch unmittelbare Folgen dafür, in welchem Umfang internationale Medien noch dauerhaft aus Russland berichten können.
Im Fall Michael Martens war zunächst vor allem die Tass-Meldung über das Strafverfahren bekannt. Die dort genannten Angaben zu einer möglichen internationalen Fahndung waren nicht durch eine öffentlich zugängliche Entscheidung eines russischen Gerichts oder einer Ermittlungsbehörde bestätigt. Ebenso lagen zunächst keine Angaben dazu vor, ob Martens von russischen Behörden förmlich über ein Verfahren informiert worden war.
Fest steht dagegen, dass die russische Regierung die Frage des FAZ-Korrespondenten öffentlich scharf kritisiert hat, die FAZ die Formulierung ihres Mitarbeiters bedauerte und sich zugleich gegen Drohungen gegen ihn stellte. Der Deutsche Journalisten-Verband wiederum wertet die berichteten strafrechtlichen Schritte als Angriff auf journalistische Arbeit und fordert Schutz für den betroffenen Korrespondenten.
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