Gas wird wieder teurer: Worauf Haushalte vor dem Winter achten sollten

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Die Gaspreise in Deutschland geraten vor der Heizsaison 2026/27 wieder stärker in den Fokus. Nachdem sich die Kosten seit dem Höhepunkt der Energiekrise deutlich entspannt hatten, sind die Preise im europäischen Großhandel zuletzt erneut gestiegen. Gleichzeitig befinden sich die deutschen Gasspeicher auf einem niedrigeren Niveau als in vergleichbaren Zeiträumen der vergangenen Jahre.

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Für Haushalte bedeutet das jedoch nicht automatisch einen neuen Preisschock. Die Gasversorgung in Deutschland ist Ende August stabil, und die zuständige Bundesnetzagentur bewertet die Gefahr einer angespannten Versorgung weiterhin als gering. Wie hoch die Heizkosten im kommenden Winter tatsächlich ausfallen, hängt neben dem Wetter vor allem vom eigenen Tarif, dem Verbrauch und der Beschaffungsstrategie des jeweiligen Versorgers ab.

Großhandelspreise sind wieder gestiegen

Auf den europäischen Gasmärkten hat sich die Situation gegenüber dem Jahresbeginn verändert. Internationale Konflikte und die Entwicklung der weltweiten Nachfrage nach Flüssigerdgas haben die Preise nach oben bewegt. Solche Veränderungen schlagen allerdings nicht unmittelbar und in gleicher Höhe auf die Rechnungen privater Haushalte durch.

Versorger kaufen Gas häufig langfristig und zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. Deshalb können sich höhere Großhandelspreise erst mit Verzögerung in neuen Tarifen oder bei Preisanpassungen bestehender Verträge bemerkbar machen. Umgekehrt profitieren Kunden ebenfalls nicht immer sofort davon, wenn die Börsenpreise sinken.

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Bei Neuverträgen lag der bundesweit ermittelte Preis Ende August 2026 bei rund 10 Cent je Kilowattstunde. Zwischen einzelnen Regionen, Versorgern und Vertragsmodellen bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. Besonders teuer kann weiterhin die Grundversorgung sein.

Damit bleiben die Gaspreise Winter 2026/27 für Haushalte stark vom individuellen Vertrag abhängig. Eine allgemeingültige Prognose für die Heizkosten aller Gaskunden ist deshalb nicht möglich.

Niedrigere Speicherstände erhöhen die Aufmerksamkeit

Auch die deutschen Gasspeicher spielen vor dem Winter eine wichtige Rolle. Ende August lagen ihre Füllstände deutlich unter den Vergleichswerten früherer Jahre. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Entwicklung deshalb nach eigenen Angaben aufmerksam.

Für den Regelfall gilt zum 1. November eine gesetzliche Füllstandsvorgabe von 80 Prozent. Für mehrere Speicher bestehen niedrigere Sondervorgaben. Zum 1. Februar 2027 müssen die Speicher im Regelfall noch zu mindestens 30 Prozent gefüllt sein. Für vier bayerische Speicher gilt dann eine Vorgabe von 40 Prozent.

Die Speicher sind jedoch nur ein Teil der deutschen Versorgung. Deutschland bezieht Gas auch über Pipelines und LNG-Terminals. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur stehen auf dem Weltmarkt genügend Mengen zur Verfügung und es gibt ausreichend Importmöglichkeiten.

Damit unterscheiden sich die Rahmenbedingungen deutlich von der Situation während der Energiekrise 2022. Dennoch können knappe Speicherstände, ein kalter Winter oder weitere Preissteigerungen auf den internationalen Märkten die Kosten beeinflussen.

Gasspeicherumlage belastet Kunden nicht mehr

Ein Kostenfaktor ist für Verbraucher 2026 dagegen weggefallen. Seit dem 1. Januar wird die frühere Gasspeicherumlage nicht mehr über die Gasrechnung finanziert.

Zuletzt lag sie bei 0,289 Cent je Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden entspricht das einer Entlastung von knapp 58 Euro. Gaslieferanten mussten diese Entlastung grundsätzlich an ihre Kunden weitergeben, sofern die Umlage zuvor Bestandteil ihrer Preiskalkulation war.

Kunden können deshalb ihre Rechnung darauf prüfen, ob die entsprechende Reduzierung berücksichtigt wurde. Die Entlastung kann allerdings durch andere Preisbestandteile oder höhere Beschaffungskosten teilweise oder vollständig überlagert werden.

CO2-Preis bleibt zusätzlicher Kostenfaktor

Beim Heizen mit Erdgas fällt weiterhin der nationale CO2-Preis an. Für 2026 liegt der gesetzliche Preiskorridor bei 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid.

Die Bundesregierung will diesen Korridor auch 2027 beibehalten. Das Bundeskabinett hat dafür am 12. August eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren war damit Ende August allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen.

Für Verbraucher bedeutet das zunächst, dass vom CO2-Preis allein nach den Regierungsplänen zum Jahreswechsel kein größerer zusätzlicher Kostensprung ausgehen soll. Die endgültige rechtliche Ausgestaltung für 2027 bleibt bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens maßgeblich.

Grundversorgung und laufenden Vertrag prüfen

Vor Beginn der Heizperiode lohnt sich besonders ein Blick auf den bestehenden Gasvertrag. Verbraucher in der Grundversorgung können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sonderverträge sind häufig günstiger, können allerdings längere Laufzeiten und unterschiedliche Kündigungsregeln enthalten.

Wer einen neuen Vertrag abschließt, sollte nicht ausschließlich auf einen hohen Neukundenbonus achten. Entscheidend sind der tatsächliche Arbeitspreis, der Grundpreis, die Laufzeit und die Bedingungen einer möglichen Preisgarantie. Eine Preisgarantie umfasst zudem nicht zwangsläufig sämtliche Bestandteile des Gaspreises.

Bei einer Preiserhöhung besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Ausnahmen können bei bestimmten vertraglich vereinbarten Anpassungsklauseln für staatlich beeinflusste Preisbestandteile gelten.

Ein Tarifvergleich kann deshalb insbesondere für Haushalte sinnvoll sein, die noch einen vergleichsweise teuren Vertrag oder die Grundversorgung nutzen.

Der eigene Verbrauch bleibt entscheidend

Neben dem Tarif hat der tatsächliche Gasverbrauch den größten Einfluss auf die Jahresrechnung. Schon kleinere Veränderungen können sich bei einer kompletten Heizperiode deutlich bemerkbar machen.

Die Verbraucherzentralen rechnen als Faustregel damit, dass eine um ein Grad niedrigere Raumtemperatur rund sechs Prozent Heizenergie einsparen kann. Wohnräume müssen dafür nicht auskühlen. Als Orientierung gelten etwa 20 Grad im Wohnzimmer und mindestens 16 Grad in wenig genutzten Räumen.

Auch eine sinnvoll eingestellte Heizungsregelung, freie Heizkörper, gedämmte Heizungsrohre und ein hydraulischer Abgleich können den Verbrauch reduzieren.

Für Gaskunden lohnt es sich deshalb noch vor Beginn der Heizperiode, den eigenen Jahresverbrauch mit dem Vorjahr zu vergleichen, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu kontrollieren und aktuelle Tarife gegenüberzustellen. Ob der Winter 2026/27 tatsächlich deutlich teurer wird, steht Ende August noch nicht fest. Die Ausgangslage am Gasmarkt hat sich gegenüber dem Jahresbeginn jedoch verschlechtert, während Verbraucher über Tarifwahl und Energieverbrauch weiterhin einen erheblichen Teil ihrer eigenen Kosten beeinflussen können.

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