Schädlinge und Gespinste im Reis: Go Asia startet Rückruf in 14 Bundesländern

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Die Supermarktkette Go Asia ruft eine bestimmte Sorte roten Reis zurück, die in zahlreichen Filialen Deutschlands verkauft wurde. Bei dem Produkt wurden Schädlinge und Gespinste festgestellt. Nach Angaben der Lebensmittelüberwachung ist der betroffene Reis deshalb nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet. Der Rückruf betrifft eine Ein-Kilogramm-Packung mit einem bestimmten Mindesthaltbarkeitsdatum. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen den Reis nicht mehr essen und können ihn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

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Dieser rote Reis ist vom Rückruf betroffen

Der Rückruf bei Go Asia betrifft das Produkt Rote Vita Reis, das auch unter der Bezeichnung Red Cargo Rice angeboten wird. Die Unternehmen Go Asia Deutschland GmbH und Orient Master GmbH aus Berlin sind als Inverkehrbringer aufgeführt. Entscheidend für die Identifizierung sind die Verpackungsgröße, das Mindesthaltbarkeitsdatum und der Barcode.

Die betroffene Ware lässt sich anhand folgender Angaben erkennen:

Produkt: Rote Vita Reis / Red Cargo Rice

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Verpackungsgröße: 1 Kilogramm

Mindesthaltbarkeitsdatum: 12.01.2028

Barcode: 8718226630308

Verkaufsstellen: Filialen von Go Asia

Rückrufgrund: Schädlingsbefall und Gespinste

Eine zusätzliche Chargennummer wird in der amtlichen Produktinformation nicht genannt. Verbraucher sollten deshalb insbesondere das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum mit den Angaben des Rückrufs vergleichen.

Der Rückruf richtet sich ausdrücklich auf die bezeichnete Ware. Eine generelle Warnung vor sämtlichen Reissorten oder anderen Produkten der Supermarktkette besteht damit nicht.

Reis wurde in 14 Bundesländern verkauft

Die betroffene Ware wurde nach Angaben des amtlichen Portals lebensmittelwarnung.de über Go Asia in insgesamt 14 Bundesländern vertrieben. Dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden in der veröffentlichten Übersicht nicht als betroffene Verkaufsgebiete aufgeführt. Die Angaben beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Warnung bekannten Vertriebsweg.

Wie viele Packungen des Reises verkauft wurden und wie viele davon tatsächlich einen Schädlingsbefall aufweisen, geht aus den veröffentlichten Informationen nicht hervor. Der Rückruf umfasst jedoch die entsprechend gekennzeichnete Ware, unabhängig davon, ob Verbraucher beim Öffnen der Verpackung bereits Auffälligkeiten feststellen.

Gespinste und Schädlinge machen den Reis ungenießbar

Auslöser des Rückrufs ist ein festgestellter Schädlingsbefall. In der amtlichen Warnung ist von zahlreichen Gespinsten und Schädlingen die Rede, die das Produkt für den menschlichen Verzehr ungeeignet machen. Auch die beteiligten Unternehmen weisen in ihrer Kundeninformation auf einen erhöhten Befall hin.

Welche Schädlingsarten konkret festgestellt wurden, wird nicht angegeben. Ebenso enthält die Warnung keine Angaben zu nachgewiesenen Krankheitserregern oder bestimmten Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Produkt. Ausschlaggebend für den Rückruf ist die Verunreinigung des Reises.

Grundsätzlich können verschiedene Vorratsschädlinge trockene Lebensmittel befallen. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Käfer, Motten und Milben. Ihre Entwicklung kann Lebensmittel durch Fraßspuren, Ausscheidungen oder andere Rückstände beeinträchtigen. Gespinste können insbesondere bei einem Befall mit bestimmten Mottenarten auftreten. Daraus lässt sich für den aktuellen Rückruf allerdings keine konkrete Schädlingsart ableiten.

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass befallene Vorräte nicht mehr verzehrt werden sollten. Ein Schädlingsbefall kann außerdem die Qualität eines Lebensmittels erheblich beeinträchtigen und weiteren Verderb begünstigen.

Kunden können den Reis in allen Go Asia Filialen zurückgeben

Wer eine betroffene Packung gekauft hat, sollte den Reis nicht mehr zum Kochen verwenden. Das gilt auch dann, wenn beim Blick auf die Verpackung keine Schädlinge oder Gespinste zu erkennen sind. Entscheidend sind die Produktkennzeichnung und das genannte Mindesthaltbarkeitsdatum.

Die beteiligten Unternehmen bieten die Rücknahme des betroffenen Reises in sämtlichen Go Asia Filialen an. Der Kaufpreis wird erstattet. Kunden müssen die Packung damit nicht zwingend in dem Geschäft zurückgeben, in dem sie ursprünglich gekauft wurde.

Ob für die Erstattung ein Kassenbon erforderlich ist, wird in der veröffentlichten Rückrufinformation nicht ausdrücklich erläutert. Wer den Kaufbeleg nicht mehr besitzt, kann die Bedingungen direkt in einer Filiale klären.

Ist die Verpackung bereits geöffnet, sollte der verbleibende Reis nicht weiterverwendet werden. Für die Rückgabe empfiehlt es sich, das Produkt so zu verschließen, dass mögliche Schädlinge nicht entweichen können.

Rückruf trotz Mindesthaltbarkeitsdatum im Jahr 2028

Eine Besonderheit des Rückrufs ist das weit in der Zukunft liegende Mindesthaltbarkeitsdatum. Der betroffene Reis trägt die Angabe 12. Januar 2028. Trotzdem ist er bereits jetzt Gegenstand einer öffentlichen Lebensmittelwarnung.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum beschreibt grundsätzlich, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung seine typischen Eigenschaften behalten soll. Es ist jedoch keine Garantie dafür, dass ein Produkt unter allen Umständen frei von Verunreinigungen bleibt.

Auch deutlich vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können Lebensmittel mangelhaft oder für den Verzehr ungeeignet sein. Die Verbraucherzentrale stellt deshalb klar, dass mangelhafte Ware beim Händler reklamiert werden kann, selbst wenn das aufgedruckte Datum noch nicht erreicht ist.

Im aktuellen Fall liegt eine ausdrückliche Rückrufempfehlung vor. Verbraucher sollten deshalb nicht versuchen, den Reis durch Aussortieren auffälliger Körner oder durch anschließendes Kochen doch noch zu verwenden. Die betroffene Ware soll vollständig aus dem Verbrauch genommen werden.

Bei Schädlingsbefall auch andere Vorräte kontrollieren

Wer in einer geöffneten Reispackung tatsächlich Insekten, Larven oder Gespinste entdeckt, sollte auch die übrigen trockenen Lebensmittel im Haushalt überprüfen. Denn Vorratsschädlinge können sich unter geeigneten Bedingungen auf andere Lebensmittel ausbreiten.

Besonders bei länger gelagerten Vorräten lohnt sich eine Kontrolle. Neben Reis können beispielsweise Mehl, Nudeln, Getreideprodukte, Nüsse und Hülsenfrüchte betroffen sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass durch den aktuellen Rückruf automatisch auch andere Lebensmittel in einem Haushalt verunreinigt sind.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, trockene Vorräte möglichst in dicht schließenden Behältern aufzubewahren. Bei einem tatsächlich festgestellten Befall sollten betroffene Lebensmittel entfernt und die Lagerbereiche gründlich gereinigt werden. Auch Ritzen und schwer zugängliche Bereiche in Vorratsschränken sollten kontrolliert werden.

Für die Bekämpfung von Vorratsschädlingen sind chemische Insektizide im privaten Haushalt normalerweise nicht erforderlich. Das Umweltbundesamt und die Verbraucherzentralen empfehlen zunächst gründliche Reinigung, regelmäßige Kontrollen und eine geeignete Lagerung.

Ursache des Schädlingsbefalls zunächst offen

Die Rückrufinformation nennt den festgestellten Befall als Grund für die Maßnahme. Wo und zu welchem Zeitpunkt die Verunreinigung entstanden ist, wird darin nicht erläutert. Ebenso fehlen Angaben dazu, ob die Auffälligkeiten bereits bei der Herstellung, während des Transports oder bei der Lagerung entstanden sind.

Für Verbraucher steht deshalb zunächst die eindeutige Identifizierung des betroffenen Produkts im Vordergrund. Wer Rote Vita Reis beziehungsweise Red Cargo Rice in der Ein-Kilogramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.01.2028 besitzt, sollte die Ware nicht mehr verzehren.

Die amtliche Warnung mit den Produktangaben ist auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Betroffene Kunden können den Reis in einer Filiale von Go Asia zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu