
Der verurteilte Windkraftbetrüger Hendrik Holt ist nach mehreren Wochen auf der Flucht in Dubai festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte die Festnahme in Dubai am Mittwoch. Demnach wurde der 36-Jährige bereits am Dienstag, 22. September, aufgrund gemeinsamer Fahndungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Direktionsfahndung der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück gefasst. Holt befindet sich weiterhin in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Damit endet zunächst eine internationale Fahndung, die Ende August begonnen hatte. Beim Fall Hendrik Holt Dubai steht nun vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie und wann der Verurteilte nach Deutschland zurückgebracht werden kann. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft müssen als nächster Schritt die erforderlichen Auslieferungsunterlagen übermittelt werden. Weitere Einzelheiten zur Festnahme wurden zunächst nicht mitgeteilt.
Eine Stellungnahme Holts zur aktuellen Festnahme lag zunächst nicht vor. Sein bisheriger Anwalt wollte gegenüber dem NDR nicht bestätigen, ob er Holt weiterhin vertritt.
Ausgangspunkt der Fahndung war der 25. August 2026. Holt befand sich damals im offenen Vollzug in Berlin und durfte die Justizvollzugsanstalt zu einem genehmigten, unbegleiteten Ausgang verlassen. Er kehrte anschließend nicht zurück. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück leitete daraufhin Fahndungsmaßnahmen ein. Später wurde mit einem Europäischen Haftbefehl international nach ihm gesucht.
Beim Hendrik Holt Freigang hatte er die Anstalt nach Angaben der Staatsanwaltschaft am Morgen verlassen. Einen Tag später ging ein Schreiben ein, wonach Holt Deutschland verlassen habe und nicht in die Berliner Haftanstalt zurückkehren werde. Die Ermittlungsbehörden gingen daraufhin von einer Flucht aus.
Ein Social-Media-Beitrag hatte zwischenzeitlich den Eindruck erweckt, Holt könne sich in Moskau befinden. Eine behördliche Bestätigung für einen Aufenthalt in Russland gab es jedoch nicht. Die nun bestätigte Festnahme erfolgte in Dubai.
Der Windkraftbetrüger Hendrik Holt war am 12. Mai 2022 vom Landgericht Osnabrück wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde später rechtskräftig. In weiteren Verfahren kamen zusätzliche Verurteilungen hinzu. In der späteren Gesamtbetrachtung wurde über eine Freiheitsstrafe von annähernd neun Jahren berichtet.
Im Kern der Verfahren standen Geschäfte mit angeblichen Windparkprojekten. Holt und weitere Beteiligte hatten internationalen Energiekonzernen nach den gerichtlichen Feststellungen unter anderem Rechte an Projekten angeboten, die tatsächlich nicht existierten. Dabei flossen Millionenbeträge. Weitere Verfahren betrafen unter anderem Bestechung und Urkundenfälschung.
Holt war bereits im April 2020 in Berlin festgenommen worden. Seit Ende Oktober 2024 befand er sich nach Angaben aus dem Berliner Rechtsausschuss im offenen Vollzug.
Mit der Festnahme ist Holt nicht automatisch wieder in deutscher Haft. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erklärte, dass zunächst die Auslieferungsunterlagen an die zuständigen Stellen übermittelt werden müssen. Wie lange das Verfahren dauern wird, war am Mittwochabend offen.
Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben erst am 10. September 2026 ein Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen unterzeichnet. Die Bundesregierung und die Regierung der Emirate bestätigten das Abkommen im Zusammenhang mit dem Staatsbesuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland. Es soll die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern. Über die konkrete Rückführung Holts entscheidet jedoch das nun folgende Verfahren.
Noch Anfang September hatte die Bundesregierung erklärt, mit den Emiraten an einer engeren strafrechtlichen Zusammenarbeit zu arbeiten. Dubai galt in der Vergangenheit als schwieriger Ort für europäische Strafverfolger, weil Überstellungen gesuchter Personen nicht automatisch erfolgten.
Der NDR berichtete unter Berufung auf eigene Informationen, Holt sei über Polen und die Türkei nach Dubai gelangt. Eine entsprechende detaillierte Darstellung der Staatsanwaltschaft lag zunächst nicht vor. Deshalb bleibt die genaue Reiseroute unbestätigt.
Ebenfalls offen blieb zunächst, mit welchen Reisedokumenten Holt Deutschland beziehungsweise den Schengenraum verlassen konnte. Der Berliner Justizsenat machte auf Anfrage des NDR keine Angaben dazu, ob Holts Reisepass während des offenen Vollzugs eingezogen worden war.






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