Nach Anschlagsverdacht: Reul informiert über mögliche Ermittlungen des Bundes

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Die Ermittlungen nach mutmaßlichen islamistischen Anschlagsplanungen in Deutschland könnten künftig auf Bundesebene geführt werden. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte am Donnerstag, 8. Oktober 2026, im Innenausschuss des Landtags, dass der Generalbundesanwalt eine Übernahme des Falls prüfe. Im Raum stehen mögliche Strafverfahren wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie der Anstiftung zu einem Verbrechen. Eine Entscheidung über die Übernahme war zunächst nicht bekannt.

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Herbert Reul informiert über Prüfung durch Generalbundesanwalt

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Frage, welche strafrechtlichen Konsequenzen aus den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden folgen könnten. Reul berichtete, dass die zuständigen Stellen derzeit untersuchten, ob die Voraussetzungen für ein entsprechendes Strafverfahren vorliegen.

Dabei geht es insbesondere um den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Auch eine mögliche Anstiftung zu einem Verbrechen werde geprüft. Die weitere strafrechtliche Bewertung liegt nach Reuls Darstellung derzeit beim Generalbundesanwalt.

Damit erhält der Fall überregionale Bedeutung. Die Bundesanwaltschaft ist in Deutschland für bestimmte besonders schwerwiegende Staatsschutzdelikte zuständig, darunter Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Vereinigungen. Ihre mögliche Beteiligung bedeutet allerdings noch nicht, dass sich die ursprünglichen Verdachtsmomente bestätigt haben.

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Sicherheitsbehörden griffen bereits am 1. Oktober ein

Ausgangspunkt der aktuellen Entwicklung ist ein Polizeieinsatz vom 1. Oktober 2026. An diesem Abend nahm die Polizei mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften drei Männer in Hagen und Unna in Gewahrsam. Grundlage waren nach Angaben der Polizei Dortmund nachrichtendienstliche Hinweise auf die mögliche Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat.

Die Maßnahmen erfolgten in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und weiteren Sicherheitsbehörden.

Im Innenausschuss erläuterte Reul nun, dass die Verantwortlichen eine mögliche Anschlagsplanung ernst genommen hätten. Nach Einschätzung des Leiters der Staatsschutzabteilung im Innenministerium, Markus Gemünd, habe die Gefahr nicht unmittelbar bevorstehen müssen. Es habe jedoch Hinweise auf eine mögliche Konkretisierung in zeitlicher und räumlicher Nähe gegeben.

Ein konkretes Anschlagsziel wurde nicht öffentlich benannt.

Verfassungsschutz beobachtete die Männer seit Monaten

Wie Reul im Ausschuss darlegte, waren die drei Männer den Sicherheitsbehörden bereits vor dem Polizeieinsatz bekannt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz habe sie seit Anfang des Jahres beobachtet. Dabei hätten sich nach Darstellung des Ministers zunehmend Hinweise auf dschihadistische Einstellungen ergeben.

Die Behörden hätten sich mit anderen Sicherheitsstellen auf Landes- und Bundesebene ausgetauscht. Auch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen seien eingesetzt worden.

Darüber hinaus gibt es nach Angaben des Innenministeriums Anhaltspunkte für eine mögliche Nähe zur Terrororganisation Islamischer Staat. Gemünd bestätigte entsprechende Hinweise, verwies jedoch auf die noch laufende Auswertung sichergestellter Datenträger.

Ob tatsächlich organisatorische Verbindungen zur Terrormiliz bestanden, war damit zunächst nicht abschließend geklärt.

Zwei Männer wieder frei, einer bleibt in Gewahrsam

Von den ursprünglich drei in Gewahrsam genommenen Männern befinden sich zwei inzwischen wieder auf freiem Fuß. Die zuständigen Gerichte hatten die von der Polizei beantragte längerfristige Ingewahrsamnahme in diesen beiden Fällen nicht angeordnet.

Ein dritter Mann aus Unna befindet sich nach Reuls Angaben vom Donnerstag weiterhin in Polizeigewahrsam. Für ihn hatte das zuständige Gericht eine Fortdauer der Maßnahme zugelassen.

Bereits am 2. Oktober hatte die Polizei Dortmund mitgeteilt, dass bei diesem Mann die Gefahrenprognose weiter konkretisiert worden sei. Bei den beiden anderen Männern waren die Voraussetzungen für die beantragte längere Freiheitsentziehung dagegen gerichtlich nicht bestätigt worden.

Die unterschiedlichen Entscheidungen verdeutlichen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen weiteren Gewahrsam bei jeder betroffenen Person gesondert geprüft werden müssen.

Polizeigewahrsam und Strafverfahren sind rechtlich verschieden

Bei den Maßnahmen handelt es sich zunächst um Eingriffe zur Gefahrenabwehr. Diese sollen eine mögliche Straftat verhindern und sind von einer strafrechtlichen Untersuchungshaft zu unterscheiden.

Das nordrhein-westfälische Polizeigesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen längerfristigen Gewahrsam. Bei drohenden schweren Straftaten kann dieser durch richterliche Entscheidung zunächst für bis zu 14 Tage angeordnet werden. Eine einmalige Verlängerung um bis zu 14 weitere Tage ist gesetzlich vorgesehen.

Die Zulässigkeit hängt jedoch von den konkreten gesetzlichen Voraussetzungen und der gerichtlichen Entscheidung ab. Fällt der Grund für die Freiheitsentziehung weg, muss die betroffene Person entlassen werden.

Ein möglicher Übergang zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren setzt dagegen voraus, dass entsprechende Verdachtsmomente nach den geltenden Strafvorschriften vorliegen. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

Innenausschuss beschäftigt sich mit islamistischen Gefährdern

Die Erklärung von Herbert Reul erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses. Auf der Tagesordnung stand ausdrücklich der islamistische Terrorverdacht nach den Maßnahmen in Hagen und Unna.

Daneben befasste sich das Gremium mit dem Gefährdermanagement und den Erkenntnissen der Landesregierung zu Personen, die als islamistische Gefährder eingestuft werden.

Diese Einstufung bezeichnet in der polizeilichen Praxis Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche politisch motivierte Straftaten begehen könnten. Sie ist keine strafrechtliche Verurteilung.

Die parlamentarische Befassung betrifft damit auch die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, Polizei und anderen Sicherheitsbehörden. Insbesondere geht es um die Bewertung von Gefahrenhinweisen und die rechtlichen Voraussetzungen staatlicher Eingriffe.

Entscheidung über Bundesermittlungen noch offen

Mit einer Übernahme durch den Generalbundesanwalt würde die strafrechtliche Bearbeitung des Falls eine andere Zuständigkeit erhalten. Die Bundesanwaltschaft verfolgt insbesondere schwere Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit Deutschlands.

Ob die bisherigen Erkenntnisse für ein solches Verfahren ausreichen, war am Donnerstagnachmittag noch offen. Auch zu einem möglichen Anschlagsziel oder konkreten Vorbereitungsmaßnahmen lagen zunächst keine abschließend bestätigten Angaben vor.

Die Polizei hatte nach dem Zugriff Wohnungen und Gegenstände der drei Männer durchsucht. Dabei waren unter anderem schriftliche Unterlagen und elektronische Datenträger sichergestellt worden. Ihre Auswertung soll weitere Erkenntnisse liefern.

Reul bewertete das Eingreifen der Sicherheitsbehörden als erfolgreich und erklärte, dadurch sei möglicherweise Schlimmeres verhindert worden. Eine abschließende strafrechtliche Bewertung der mutmaßlichen Anschlagsplanung war damit jedoch nicht verbunden.

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