Gebäudereiniger vor Tarifrunde: IG BAU verlangt 17 Euro

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In der Gebäudereinigung steht eine neue Tarifrunde bevor. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt fordert für alle Lohngruppen zwei Euro mehr pro Stunde. Damit würde der Branchenmindestlohn für die Innen- und Unterhaltsreinigung von derzeit 15 auf 17 Euro steigen. Für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung würde sich das tarifliche Mindestentgelt nach den Vorstellungen der Gewerkschaft von 18,40 auf 20,40 Euro erhöhen. Die Arbeitgeberseite lehnt die Forderung in dieser Höhe ab. Die erste Verhandlungsrunde ist für den 9. September 2026 angesetzt.

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IG BAU fordert zwei Euro mehr für alle Lohngruppen

Die Bundestarifkommission der IG BAU hatte ihre Forderung bereits Mitte Juni beschlossen. Statt einer prozentualen Erhöhung setzt die Gewerkschaft auf einen einheitlichen Festbetrag von zwei Euro pro Stunde für sämtliche Lohngruppen. Die angestrebte Laufzeit des neuen Tarifvertrags liegt bei zwölf Monaten. Nach Darstellung der Gewerkschaft soll der Festbetrag insbesondere Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen zugutekommen, weil sich eine identische Erhöhung dort prozentual stärker auswirkt als bei höheren Stundenlöhnen.

Die Forderung nach einem Branchenmindestlohn Gebäudereinigung von 17 Euro bedeutet für die beschäftigungsstärkste Lohngruppe einen Anstieg um zwei Euro oder gut 13 Prozent. Auch für die Glas- und Fassadenreinigung verlangt die Gewerkschaft denselben absoluten Aufschlag. Dort würde der Stundenlohn in der für diese Tätigkeiten maßgeblichen Lohngruppe 6 auf 20,40 Euro steigen. Entscheidend ist, dass es sich bislang ausschließlich um Tarifforderungen handelt. Neue Entgelte sind noch nicht vereinbart.

Aktuell gelten 15 Euro und 18,40 Euro pro Stunde

Die derzeitigen Lohnuntergrenzen beruhen auf dem Tarifabschluss aus dem Jahr 2024. Seit dem 1. Januar 2026 liegt das Mindeststundenentgelt in der Lohngruppe 1 bei 15 Euro. Dazu zählen insbesondere Tätigkeiten in der Innen- und Unterhaltsreinigung. In der Lohngruppe 6, zu der unter anderem die Glas- und Fassadenreinigung gehört, gelten mindestens 18,40 Euro pro Stunde. Beide Entgeltgrenzen sind über eine Rechtsverordnung bundesweit verbindlich und gelten damit nicht nur in tarifgebundenen Betrieben.

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Die aktuelle Regelung läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Damit müssen sich Gewerkschaft und Arbeitgeberseite in den kommenden Monaten über die Bezahlung ab 2027 verständigen, wenn eine nahtlose Anschlussregelung erreicht werden soll. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro. Die branchenspezifische Untergrenze für die Gebäudereinigung liegt damit bereits heute darüber.

Arbeitgeber lehnen geforderte Erhöhung ab

Für die Unternehmensseite führt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks die Tarifverhandlungen. Der Verband hat die Forderung der IG BAU unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung zurückgewiesen. Er verweist auf die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe, steigende Lohnnebenkosten und eine schwächere Nachfrage in Teilen des Marktes. Nach Darstellung des Verbandes reduzieren insbesondere Kunden aus Industrie, Bürowirtschaft und Verwaltung teilweise ihre Aufträge oder verschieben Investitionen.

Eine konkrete eigene Lohnforderung beziehungsweise ein öffentlich beziffertes Gegenangebot für die bevorstehende Runde hat der Verband bislang nicht vorgelegt. Damit stehen vor dem Auftakt am 9. September zunächst die Forderung der Gewerkschaft und die grundsätzliche Ablehnung ihrer Höhe durch die Arbeitgeberseite gegenüber. Wie weit sich beide Seiten in den Gesprächen annähern, ist offen.

Beschäftigtenzahl ist wegen neuer Statistik erklärungsbedürftig

Die Gebäudereinigung gehört zu den personalintensivsten Bereichen des deutschen Handwerks. Nach der früheren Zählweise waren 2023 insgesamt 696.444 Menschen in der Branche beschäftigt. Häufig wird deshalb weiterhin von rund 700.000 Beschäftigten gesprochen. Für 2024 weist die amtliche Handwerksstatistik dagegen gut eine Million Beschäftigungsverhältnisse aus. Dieser deutliche Unterschied bedeutet jedoch nicht, dass innerhalb eines Jahres mehrere Hunderttausend zusätzliche Menschen in die Branche gekommen sind.

Seit dem Berichtsjahr 2024 wird statistisch nach einem neuen Konzept gezählt. Beschäftigte mit mehreren Arbeitsverhältnissen können dadurch mehrfach erfasst werden, weil jedes Beschäftigungsverhältnis einzeln berücksichtigt wird. Nach Angaben des Bundesinnungsverbandes wurden für 2024 insgesamt 1.005.213 solcher Beschäftigungsverhältnisse registriert. Die neue Zahl lässt sich deshalb nicht direkt mit den rund 700.000 Personen aus den Vorjahren vergleichen. Gerade in der Gebäudereinigung spielt diese Änderung wegen des hohen Anteils geringfügiger und zusätzlicher Beschäftigungen eine große Rolle.

Erste Tarifrunde beginnt am 9. September

Mit dem Treffen am 9. September beginnt die eigentliche Auseinandersetzung über den neuen Lohntarifvertrag. Die IG BAU geht mit der Forderung nach zwei Euro mehr pro Stunde und einer Laufzeit von zwölf Monaten in die Gespräche. Die Arbeitgeber wollen dagegen die wirtschaftliche Belastbarkeit der Unternehmen stärker berücksichtigt sehen. Ein Tarifabschluss würde nicht automatisch bedeuten, dass sämtliche vereinbarten Entgelte sofort für alle Betriebe gelten. Bei den beiden Branchenmindestlöhnen ist zusätzlich entscheidend, ob die entsprechenden tariflichen Regelungen anschließend wieder bundesweit verbindlich gemacht werden.

Für Beschäftigte und Unternehmen hat die Runde deshalb eine Bedeutung über einzelne tarifgebundene Betriebe hinaus. Die Gebäudereinigung verfügt seit Jahren über branchenspezifische Lohnuntergrenzen, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Wie hoch diese ab 2027 ausfallen, wird nun zum Gegenstand der Verhandlungen zwischen IG BAU und Bundesinnungsverband.

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