Iranische Beschaffung in Deutschland: Verfassungsschutz sieht steigende Tendenz

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Symbolbild mit KI erstellt

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet mit verstärkten Bemühungen Irans, in Deutschland westliche Technologie für sein Raketenprogramm und weitere militärische Vorhaben zu beschaffen. Nach einem Bericht der Welt, die sich auf ein neues Lagebild des Verfassungsschutzes zur Cyber- und Spionageabwehr beruft, bewertet die Behörde die Aktivitäten im Bereich iranischer Raketen und Trägertechnologie weiterhin als hoch und sieht eine steigende Tendenz. Deutschland spielt dabei wegen seiner leistungsfähigen Industrie und Forschung eine besondere Rolle.

Die Warnung knüpft an länger bekannte Erkenntnisse an. Bereits in früheren öffentlichen Bewertungen hatte der Verfassungsschutz iranische Beschaffungsaktivitäten für Raketen und Trägertechnologie in Deutschland als anhaltend hoch eingestuft. Eine Anfang 2026 veröffentlichte Broschüre des Bundesamtes nennt zugleich konkrete Produktgruppen, die für iranische Beschaffungsbemühungen interessant sein können. Dazu gehören Hochtechnologie, computergesteuerte Werkzeugmaschinen, Epoxidharze, kleine explosionsgeschützte Motoren, Vakuumpumpen und Carbonfasern.

Krieg erhöht nach Einschätzung des BfV den Beschaffungsdruck

Das neue Lagebild wird vor dem Hintergrund des seit Ende Februar 2026 andauernden Konflikts mit Iran eingeordnet. Die USA und Israel hatten am 28. Februar koordinierte Angriffe auf Iran begonnen. Teheran reagierte unter anderem mit Raketenangriffen auf Israel und US-Stützpunkte in der Region. Anfang Oktober ruhen größere Kampfhandlungen zwar weitgehend, eine politische Lösung zwischen Washington und Teheran ist jedoch weiterhin nicht erreicht.

Nach der von der Welt wiedergegebenen Einschätzung des Verfassungsschutzes dürfte Iran deshalb versuchen, verlorene militärische Kapazitäten wieder aufzubauen, Bestände aufzufüllen und beschädigte Produktionsanlagen instand zu setzen. Dafür sei das Land weiterhin auf Technologien aus dem Ausland angewiesen. Die konkrete Prognose zu Umfang und Entwicklung dieser Bemühungen ist eine Bewertung des Nachrichtendienstes. Öffentlich bekannte Zahlen zu neuen Beschaffungsfällen in Deutschland wurden in diesem Zusammenhang zunächst nicht genannt.

Dass Iran international nach Bauteilen und Technik für seine Rüstungsprogramme sucht, ist auch außerhalb Deutschlands dokumentiert. Das US-Finanzministerium belegte erst am 29. September 2026 zehn Personen und Organisationen in mehreren Staaten mit Sanktionen. Ihnen wird von der US-Regierung vorgeworfen, Waffen oder Komponenten für das iranische Verteidigungsministerium MODAFL beschafft zu haben. Dem Ministerium unterstehen nach US-Angaben unter anderem Strukturen, die an ballistischen Raketen und Drohnen arbeiten.

Tarnfirmen und Umwege sollen den Endabnehmer verschleiern

Ein Problem für deutsche Unternehmen ist, dass militärisch relevante Produkte nicht immer eindeutig als Rüstungsgüter zu erkennen sind. Viele Maschinen, Werkstoffe und elektronische Komponenten sind sogenannte Dual Use Güter. Sie können sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden.

Der Verfassungsschutz beschreibt für solche Beschaffungen ein wiederkehrendes Muster. Dazu gehören Tarnfirmen, scheinbar neutrale Handelsunternehmen und internationale Netzwerke. Waren können über Zwischenhändler oder Drittstaaten weitergegeben werden, damit der tatsächliche Bestimmungsort oder Endnutzer nicht erkennbar ist. Auch falsche Angaben über den geplanten Verwendungszweck gehören nach Angaben der Behörde zu den bekannten Methoden.

Der Verfassungsschutz weist zudem darauf hin, dass bei solchen Konstruktionen Hochschulen oder andere Einrichtungen als vermeintliche Empfänger auftreten können. Daraus folgt kein Verdacht gegen deutsche Hochschulen oder ausländische Studierende generell. Das Risiko betrifft vielmehr wissenschaftliche Kooperationen, Forschungsergebnisse und technische Kenntnisse, die für zivile Projekte entwickelt wurden, aber auch militärisch verwendbar sein können. Die Sicherheitsbehörden richten ihre Präventionsarbeit deshalb sowohl an Unternehmen als auch an Wissenschaft und Forschung.

Unternehmen und Hochschulen sollen Endverwendung genau prüfen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang 2026 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen unwissentlich in unerlaubte Beschaffungsvorgänge geraten können. Deutschland sei als hoch entwickelter Industrie- und Forschungsstandort für Staaten interessant, die sensible Technik oder Fachwissen benötigen. Neben Iran zählt das BfV unter anderem Russland, China, Nordkorea und Pakistan zu den Staaten, die bei der Proliferationsabwehr eine Rolle spielen.

Warnsignale können beispielsweise ungewöhnlich komplizierte Lieferwege, eine nicht nachvollziehbare Endverwendung, häufig wechselnde Zwischenhändler oder Geschäftsbeziehungen sein, bei denen der eigentliche Empfänger nicht transparent wird. Die deutschen Verfassungsschutzbehörden arbeiten bei der Proliferationsabwehr unter anderem mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst und dem Zollkriminalamt zusammen.

Sanktionen begrenzen Handel mit sensibler Technik

Zusätzlich gelten umfangreiche internationale Beschränkungen. Ende September 2025 wurden frühere UN-Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft gesetzt. Die Europäische Union führte daraufhin ebenfalls zuvor ausgesetzte Maßnahmen wieder ein. Sie betreffen unter anderem Güter und Technologien, die Irans Nuklearaktivitäten oder seinen Programmen für ballistische Raketen dienen könnten. Auch bestimmte Software für industrielle Prozesse, die für das iranische Nuklear-, Militär- oder Raketenprogramm relevant ist, unterliegt Verboten.

Iran erkennt die Wiedereinsetzung der UN-Sanktionen nicht an und bezeichnete das von Deutschland, Frankreich und Großbritannien ausgelöste Verfahren als unrechtmäßig. Die Vereinten Nationen führen die früheren Sanktionsbestimmungen dagegen seit September 2025 wieder als in Kraft.

Für deutsche Firmen und Forschungseinrichtungen erhöht sich damit die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Geschäftspartnern, Endnutzern und möglichen Weiterlieferungen. Gerade bei technisch hochwertigen Produkten kann ein zunächst unauffälliger Auftrag sicherheitsrechtlich relevant werden, wenn Waren oder Wissen über Zwischenstationen letztlich in ein sanktioniertes militärisches Programm gelangen.

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