
In Deutschland sollen Verbraucher künftig auch beim Bäcker, im Kiosk oder im Restaurant grundsätzlich bargeldlos bezahlen können. Das Bundesfinanzministerium unter Leitung von Lars Klingbeil (SPD) arbeitet an einer gesetzlichen Pflicht, nach der Unternehmen neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Gleichzeitig sollen Mindestbeträge für digitale Zahlungen entfallen. Die neuen Regeln sind für 2027 vorgesehen, allerdings noch nicht beschlossen.
Besonders für kleinere Geschäfte, gastronomische Betriebe und Dienstleister könnte sich der Zahlungsverkehr verändern. Bislang können Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Kartenzahlungen akzeptieren. Manche Betriebe nehmen ausschließlich Bargeld an, andere erlauben die Kartenzahlung erst ab einem bestimmten Einkaufswert.
Damit soll nach den Eckpunkten des Finanzministeriums Schluss sein. Vorgesehen ist eine Verpflichtung für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vor Ort anbieten und kassieren. Kunden sollen dabei grundsätzlich die Wahl zwischen Bargeld und einer digitalen Zahlungsmethode erhalten.
Die geplante Regelung umfasst nicht nur klassische Kartenzahlungen. Auch Bezahlverfahren über Smartphones oder Smartwatches kommen infrage. Unternehmen sollen selbst auswählen können, welche gängigen digitalen Verfahren sie anbieten. Mindestens ein europäisches Bezahlverfahren soll allerdings unterstützt werden.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die bisher üblichen Mindestbeträge. Hinweise wie „Kartenzahlung erst ab zehn Euro“ sollen künftig nicht mehr zulässig sein, sofern das Geschäft eine entsprechende digitale Zahlungsmethode anbieten muss.
Das würde bedeuten, dass Kunden auch kleinere Einkäufe digital bezahlen können. Ob es sich um ein einzelnes Brötchen, einen Kaffee oder einen größeren Einkauf handelt, soll für die grundsätzliche Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens keine Rolle mehr spielen.
Auch zusätzliche Gebühren für die Nutzung der vorgesehenen digitalen Bezahlmöglichkeiten sind nach den Eckpunkten nicht vorgesehen. Für gängige Kartenzahlungen besteht in Deutschland bereits heute ein gesetzliches Verbot bestimmter Zahlungsaufschläge. Die neue Regelung würde somit insbesondere die Pflicht zur Bereitstellung einer digitalen Bezahloption und deren Nutzung ohne Mindestbetrag betreffen.
Die geplante Kartenzahlungspflicht bedeutet ausdrücklich keine Abschaffung des Bargelds. Nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums sollen Scheine und Münzen weiterhin für alltägliche Einkäufe verwendet werden können. Die digitale Bezahlmöglichkeit soll hinzukommen und die Auswahl für Verbraucher erweitern.
Allerdings soll die Verpflichtung nicht ausnahmslos gelten. Nichtkommerzielle Organisationen, darunter Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände, sollen weiterhin ausschließlich Bargeld akzeptieren dürfen. Auch private Verkäufe, etwa auf Flohmärkten, sind nicht von der geplanten Verpflichtung erfasst. Zusätzlich prüft das Ministerium mögliche Härtefallregelungen für Unternehmen.
Wie stark sich das Zahlungsverhalten verändert hat, zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Bundesbank. Im Jahr 2025 wurden erstmals 55 Prozent aller erfassten alltäglichen Einkäufe bargeldlos bezahlt. Der Anteil der Barzahlungen lag bei 45 Prozent.
Dennoch bleibt Bargeld als einzelne Zahlungsart besonders wichtig. Bei 26 Prozent der erfassten Zahlungen wurde eine Debitkarte verwendet, mobile Bezahlverfahren erreichten zehn Prozent.
Die Bundesbank stellte außerdem fest, dass bei 86 Prozent der erfassten Einkäufe vor Ort eine bargeldlose Bezahlung möglich war. Etwa ein Viertel der Befragten hatte innerhalb eines Monats mindestens einmal nicht wie gewünscht bargeldlos bezahlen können.
Gleichzeitig halten 80 Prozent der Befragten die Möglichkeit zur Barzahlung weiterhin für wichtig.
Der Handelsverband Deutschland lehnt die gesetzliche Verpflichtung ab. Nach Auffassung des Verbandes sind digitale Zahlungsmöglichkeiten im Einzelhandel bereits weit verbreitet. Eine zusätzliche gesetzliche Vorgabe verursache vor allem Bürokratie und Kosten.
Insbesondere kleinere Unternehmen müssten gegebenenfalls Kartenterminals anschaffen und laufende Gebühren für Zahlungsvorgänge übernehmen. Der Verband fordert deshalb, dass Händler solche Kosten künftig an Kunden weitergeben dürfen.
Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat auf mögliche finanzielle Belastungen hingewiesen und ausreichende Übergangsregelungen für kleinere und mittlere Betriebe gefordert.
Das Bundesfinanzministerium verfolgt mit der geplanten Verpflichtung neben der Wahlfreiheit ein weiteres Ziel. Digitale Zahlungsvorgänge sollen dazu beitragen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.
Die Bundesregierung will die geplante Neuregelung im Jahr 2027 umsetzen. Grundlage ist der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, der eine schrittweise Ausweitung digitaler Zahlungsmöglichkeiten vorsieht.
Die Eckpunkte des Finanzministeriums befinden sich im weiteren Abstimmungsprozess. Ziel ist ein Kabinettsbeschluss noch 2026. Anschließend wären die erforderlichen parlamentarischen Beratungen notwendig.
Ein verbindlicher Beginn im Juli 2027 ist bislang nicht festgelegt. Auch die konkreten Ausnahmen, mögliche Übergangsfristen und weitere Einzelheiten müssen noch geregelt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung bleibt die Annahme digitaler Zahlungsmittel für Händler grundsätzlich freiwillig.
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