EU-Kommission erhebt Einwände gegen KKR nach NetCo-Übernahme

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die EU-Kommission hat dem US-Finanzinvestor KKR am Montag, 19. Oktober 2026, eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt. Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde wirft dem Unternehmen vorläufig vor, bei der Überprüfung einer milliardenschweren Übernahme in Italien unrichtige oder irreführende Angaben gemacht zu haben. Das EU-Verfahren gegen KKR könnte eine Geldbuße von bis zu einem Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen. Der Finanzinvestor weist die Vorwürfe zurück und kündigt an, sich dagegen zu verteidigen.

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EU untersucht Angaben zur Übernahme des italienischen Festnetzes

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Übernahme des Festnetzgeschäfts NetCo vom italienischen Telekommunikationskonzern Telecom Italia. Die Transaktion mit einem Volumen von rund 22 Milliarden Euro wurde am 19. April 2024 bei der EU-Kommission angemeldet und am 30. Mai desselben Jahres ohne Auflagen genehmigt. Durch den Zusammenschluss wurden wesentliche Teile des italienischen Festnetzes unter dem Unternehmen FiberCop gebündelt. KKR übernahm die alleinige Kontrolle über die Netzinfrastruktur.

Bereits während der ursprünglichen Fusionsprüfung beschäftigte sich die Kommission mit möglichen Wettbewerbsproblemen beim Zugang anderer Telekommunikationsunternehmen zu dem Netz. Entscheidend waren dabei langfristige Verträge, über die konkurrierende Anbieter die Infrastruktur von FiberCop nutzen können. KKR hatte gegenüber der Behörde erklärt, dass diese Vereinbarungen bestehen bleiben und die Zugangsbedingungen nicht einseitig verschlechtert werden könnten. Änderungen seien demnach nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner möglich. Diese Angaben flossen maßgeblich in die Entscheidung ein, die Übernahme ohne Bedingungen freizugeben.

Beschwerden über Netzpreise führen zu neuen Ermittlungen

Am 24. Juli 2025 leitete die EU-Kommission ein förmliches Untersuchungsverfahren ein. Auslöser waren Beschwerden mehrerer Telekommunikationsanbieter, die FiberCop vorwarfen, nach der Übernahme Preise für den Zugang zum Festnetz einseitig erhöht zu haben. Die Unternehmen stellten damit die praktische Gültigkeit der ursprünglichen Vereinbarungen infrage. Ob die Preisänderungen tatsächlich gegen bestehende Verträge verstießen, ist damit nicht abschließend festgestellt.

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In ihrer am 19. Oktober 2026 veröffentlichten vorläufigen Bewertung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass KKR zumindest fahrlässig unrichtige oder irreführende Informationen über die Vertragsbedingungen geliefert haben könnte. Betroffen sind Antworten auf förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen der europäischen Fusionskontrolle. Aus Sicht der Behörde waren diese Angaben für die damalige Genehmigung wesentlich. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte stellt allerdings noch keine endgültige Feststellung einer Rechtsverletzung dar.

KKR widerspricht und kündigt Verteidigung an

KKR weist die vorläufigen Feststellungen der Kommission zurück. Das Unternehmen erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass es weiterhin von der Richtigkeit seiner Angaben während der Fusionsprüfung 2024 überzeugt sei. Der Finanzinvestor kündigte an, den Einwänden entschieden entgegenzutreten und zugleich konstruktiv mit der europäischen Wettbewerbsbehörde zusammenzuarbeiten.

KKR verwies außerdem darauf, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte keine abschließende Entscheidung darstelle. Die ursprüngliche Genehmigung der NetCo-Übernahme bleibe weiterhin gültig. Im nächsten Verfahrensschritt kann das Unternehmen Einsicht in die relevanten Unterlagen nehmen, schriftlich Stellung beziehen und eine mündliche Anhörung beantragen. Erst danach kann die Kommission über mögliche Konsequenzen entscheiden.

Geldbuße und Widerruf der Genehmigung möglich

Nach der europäischen Fusionskontrollverordnung kann die EU-Kommission Unternehmen mit einer Geldbuße von bis zu einem Prozent ihres gesamten weltweiten Jahresumsatzes belegen, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige beziehungsweise irreführende Informationen übermitteln. Die mögliche Sanktion bezieht sich damit auf den Umsatz und nicht auf den Unternehmensgewinn. Welche konkrete Summe für KKR infrage käme, wurde bislang nicht mitgeteilt.

Darüber hinaus erlaubt die EU-Fusionskontrollverordnung unter bestimmten Voraussetzungen den Widerruf einer bereits erteilten Genehmigung. Das ist insbesondere möglich, wenn die ursprüngliche Entscheidung auf unrichtigen Angaben beruhte, für die eines der beteiligten Unternehmen verantwortlich ist. Ein solcher Schritt ist derzeit nicht beschlossen. Für den Abschluss der laufenden Untersuchung gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Genehmigung aus dem Jahr 2024 bestehen.

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