
Die Krankenversicherung in Deutschland rückt erneut ins Zentrum einer Grundsatzdebatte. Bundeskanzler Friedrich Merz hat Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten als mögliches Gerechtigkeitsproblem bezeichnet. Gleichzeitig stehen für Millionen gesetzlich Versicherte ab 2027 konkrete Veränderungen bevor: Zuzahlungen steigen deutlich, die Einkommensgrenze für einen möglichen Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung soll angehoben werden und Eltern drohen weniger Kinderkrankentage. Eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung oder die Einführung einer Bürgerversicherung hat die Bundesregierung dagegen nicht beschlossen.
Ausgangspunkt der aktuellen Debatte sind Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz. Nach Beratungen der CDU-Parteigremien erklärte der Kanzler am 21. September, das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung werde von vielen Menschen als Gerechtigkeitsproblem wahrgenommen.
Merz verwies insbesondere auf den Eindruck, privat Versicherte erhielten schneller medizinische Leistungen, während gesetzlich Versicherte teilweise lange auf Termine warten müssten. Wenn sich dieser Eindruck verfestige, müsse die Politik darauf reagieren. Gleichzeitig betonte er, für beide Versicherungssysteme gebe es gute Gründe. Konkrete Vorschläge für einen grundlegenden Umbau nannte er nicht.
Ein Sprecher des Bundeskanzlers stellte anschließend klar, Merz habe das bestehende Krankenversicherungssystem nicht grundsätzlich infrage gestellt. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei erklärte, ein Abschied vom Nebeneinander von GKV und PKV sei nicht die Politik der Union.
Damit ist eine Einführung der Bürgerversicherung derzeit nicht Regierungspolitik. Die SPD hält allerdings weiterhin an diesem Modell fest. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Christos Pantazis begrüßte Merz’ Aussagen und verwies auf die aus seiner Sicht notwendige stärkere Orientierung des Zugangs zur medizinischen Versorgung am tatsächlichen medizinischen Bedarf. SPD-Politiker sehen in der Debatte zugleich eine Möglichkeit, erneut über strukturelle Veränderungen zwischen gesetzlicher und privater Versicherung zu sprechen.
Der PKV-Verband und führende Unionspolitiker lehnen eine Bürgerversicherung dagegen ab. Gesundheitsminister Carsten Linnemann bekannte sich bei der Regierungsbefragung im Bundestag zum dualen System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Die Debatte betrifft den überwiegenden Teil der Bevölkerung. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes waren im Mai 2026 rund 74,43 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Darunter waren etwa 58,61 Millionen beitragszahlende Mitglieder und 15,82 Millionen beitragsfrei versicherte Angehörige. Hinzu kamen rund 4,08 Millionen vollständig privat Versicherte sowie mehrere Millionen Beihilfeberechtigte, die üblicherweise ergänzend privat abgesichert sind.
Bei den Wartezeiten ist die Lage differenzierter als die politische Debatte teilweise vermuten lässt. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung wertete für 2025 rund 1,84 Millionen über den Terminservice 116117 vermittelte Termine aus. Die durchschnittliche Wartezeit lag dort bei 8,6 Tagen, 91 Prozent der Termine wurden innerhalb von weniger als 28 Tagen vermittelt. Diese Zahlen bilden allerdings nur über den Terminservice vermittelte Fälle ab und damit nicht sämtliche Facharzttermine in Deutschland.
Unabhängig von der politischen Grundsatzdiskussion verändert sich 2027 die Grenze zwischen gesetzlicher Versicherungspflicht und freiwilliger Versicherung beziehungsweise PKV.
2026 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Einkommen diese Grenze überschreitet und auch im Folgejahr oberhalb der dann geltenden Grenze liegt, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Für 2027 sieht der Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung eine Grenze von 84.150 Euro im Jahr beziehungsweise 7.012,50 Euro monatlich vor. Neben der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung sieht das Gesetz zusätzlich eine Erhöhung um 300 Euro pro Monat vor.
Der Betrag von 84.150 Euro war mit Stand Ende September allerdings noch nicht endgültig festgesetzt. Die Rechengrößen-Verordnung muss von der Bundesregierung beschlossen werden und anschließend den Bundesrat passieren.
Für gesetzlich Versicherte wesentlich unmittelbarer sind die bereits beschlossenen Änderungen bei den Zuzahlungen. Der Bundestag verabschiedete das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026. Das Gesetz wurde am 24. Juli verkündet und ist damit geltendes Recht.
Ab dem 1. Januar 2027 steigen mehrere gesetzliche Zuzahlungsbeträge. Der bisherige Mindestbetrag von fünf Euro erhöht sich auf 7,50 Euro, der bisherige Höchstbetrag von zehn Euro auf 15 Euro. Das betrifft beispielsweise die gesetzliche Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Auch bei stationären Behandlungen steigt die Zuzahlung von bislang zehn auf 15 Euro pro Kalendertag. Bei bestimmten Leistungen, bei denen bisher zusätzlich zehn Euro pro Verordnung verlangt werden, erhöht sich dieser Betrag ebenfalls auf 15 Euro.
Die Bundesregierung begründet die Reform mit der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Im ersten Halbjahr 2026 lagen die GKV-Einnahmen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bei 188,9 Milliarden Euro, die Ausgaben bei 186,3 Milliarden Euro. Die Leistungsausgaben und Verwaltungskosten stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,1 Prozent. Das Gesetz soll nach Angaben des Ministeriums dazu beitragen, den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 Prozent zu stabilisieren.
Eine weitere Debatte betrifft Familien mit kranken Kindern. Für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 können gesetzlich versicherte Eltern je Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beanspruchen. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Tage. Bei mehreren Kindern gelten derzeit Höchstgrenzen von 35 beziehungsweise 70 Arbeitstagen. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Diese erhöhten Anspruchsdauern sind jedoch bis Ende 2026 befristet. Ohne eine weitere Gesetzesänderung würde der Anspruch wieder auf die regulären Werte von zehn Tagen pro Kind und Elternteil beziehungsweise 20 Tagen für Alleinerziehende zurückgehen.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann sprach sich in der Regierungsbefragung des Bundestages am 23. September gegen eine Fortsetzung der erweiterten Regelung aus. Er verwies darauf, dass die höheren Werte ihren Ursprung in Sonderregelungen aus der Corona-Zeit hätten und solche Sonderregelungen zurückgenommen werden sollten. Grünen-Abgeordnete kritisierten diese Position während der Befragung scharf.
Von einer Kürzung der Höhe des Kinderkrankengeldes ist dabei nicht die Rede. Zur Diskussion steht die Zahl der Tage, für die Eltern die Leistung beanspruchen können.
Die neue Debatte verbindet damit zwei unterschiedliche Entwicklungen. Einerseits steht die grundsätzliche Frage im Raum, ob gesetzlich und privat Versicherte beim Zugang zur medizinischen Versorgung unterschiedlich behandelt werden. Andererseits treten unabhängig davon konkrete finanzielle Änderungen für gesetzlich Versicherte in Kraft.
Eine Bürgerversicherung ist derzeit weder beschlossen noch Bestandteil der aktuellen GKV-Reform. Die Union hält am dualen System fest, während die SPD ein einheitlicheres Versicherungssystem weiterhin als langfristiges politisches Ziel verfolgt. Merz hat mit seinen Aussagen zwar eine neue Diskussion über Gerechtigkeit im Gesundheitswesen ausgelöst, eine grundlegende Neuordnung von GKV und PKV aber nicht angekündigt.
Fest stehen dagegen die höheren Zuzahlungen ab Januar. Für Gutverdienende dürfte zudem die Schwelle für den Wechsel in die private Krankenversicherung erheblich steigen, sofern die für 2027 vorgesehene Versicherungspflichtgrenze wie geplant beschlossen wird. Bei den Kinderkrankentagen zeichnet sich zugleich ein politischer Konflikt darüber ab, ob die derzeit höheren Ansprüche über den 31. Dezember 2026 hinaus bestehen bleiben sollen.






Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu