Stuttgarter Merz Akademie meldet Insolvenz an

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Symbolbild: Evan Wise

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Die Merz Akademie in Stuttgart hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Stuttgart ordnete am Dienstag, 25. August 2026, die vorläufige Eigenverwaltung an. Die Hochschule für Gestaltung, Kunst und Medien soll ihren Studien- und Lehrbetrieb während des Verfahrens fortsetzen. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und soll die wirtschaftliche Neuaufstellung der Einrichtung vorantreiben.

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Die Insolvenz der Merz Akademie betrifft nach Angaben der Hochschule ausschließlich die Merz Akademie gemeinnützige GmbH. Andere Einrichtungen im Umfeld des Merz Bildungswerks, darunter die Merz Schule und das Merz Berufskolleg, sind rechtlich eigenständig und sollen ihren Betrieb unverändert fortsetzen.

Rückläufige Aufnahmezahlen belasten die Hochschule

Als Gründe für die wirtschaftliche Situation nennt die Merz Akademie mehrere Entwicklungen. Das bisherige Finanzierungsmodell reiche strukturell nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Hinzu kämen rückläufige Zahlen bei der Aufnahme neuer Studierender und der Wegfall wichtiger Kooperationsverträge. Konkrete Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten oder zum Umfang der Finanzierungslücke wurden zunächst nicht bekannt.

Damit unterscheidet sich die Situation von einer unmittelbaren Schließung der Hochschule. Die vorläufige Eigenverwaltung ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts, das Unternehmen und Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ihren Geschäftsbetrieb während eines Insolvenzverfahrens weiterhin selbst zu führen. Die Insolvenzordnung sieht bei einer Eigenverwaltung anstelle eines klassischen Insolvenzverwalters die Kontrolle durch einen Sachwalter vor. Ziel kann eine Sanierung und Fortführung sein.

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Bei der Merz Akademie bleibt die bisherige Geschäftsführung deshalb zunächst handlungsfähig. Sie wird bei dem Verfahren von Rechtsanwalt Philipp Grub von der Kanzlei Grub Brugger begleitet. Über die endgültige wirtschaftliche Struktur der Hochschule ist damit noch nicht entschieden.

Studium und Prüfungen sollen weitergehen

Für die eingeschriebenen Studierenden bedeutet das Verfahren zunächst keine Unterbrechung des Hochschulbetriebs. Nach Angaben der Akademie sollen Lehrveranstaltungen, Projekte und Prüfungen weitergeführt werden. Auch das Bewerbungsverfahren für das kommende Wintersemester läuft weiter. Auf der Website der Hochschule war für den Bachelorstudiengang zuletzt der 28. August 2026 als Bewerbungstermin angegeben. Der Beginn der Vorlesungszeit für das Wintersemester 2026/27 ist für den 5. Oktober vorgesehen.

Die Hochschule erhebt Studienbeiträge. Für Bachelorstudierende werden ab dem Wintersemester 2026/27 monatlich 479 Euro genannt. Im Masterstudiengang liegen die Studiengebühren derzeit bei 595 Euro pro Monat. Beide Studienangebote sind staatlich anerkannt.

Wie sich das Insolvenzverfahren mittel- und langfristig auf Studierende und Beschäftigte auswirken wird, ist noch offen. Die Hochschule hat angekündigt, möglichst viele Arbeitsplätze erhalten zu wollen. Eine konkrete Zahl möglicher Stellenveränderungen wurde zunächst nicht genannt. Ebenso liegen bislang keine gesicherten Angaben über Veränderungen bei Studiengebühren oder Studienangeboten infolge des Verfahrens vor.

Hochschule blickt auf mehr als 100 Jahre Geschichte zurück

Die Wurzeln der Merz Akademie reichen bis ins Jahr 1918 zurück. Nach einer späteren Neuausrichtung erhielt sie 1985 die staatliche Anerkennung als Hochschule. Sie versteht sich als Einrichtung an der Schnittstelle von Gestaltung, Kunst, Medien, Kulturwissenschaft und Technologie. Angeboten werden unter anderem ein Bachelorstudium in Gestaltung, Kunst und Medien sowie ein englischsprachiger Masterstudiengang.

Die Hochschule ist institutionell akkreditiert und wird nach eigenen Angaben vom Land Baden-Württemberg mitfinanziert. Bereits eine frühere Bewertung des Wissenschaftsrats dokumentiert, dass die Merz Akademie seit 1985 staatliche Förderung des Landes erhält und als staatlich anerkannte Hochschule geführt wird.

Die Verantwortlichen wollen während der vorläufigen Eigenverwaltung Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg, anderen Hochschulen, Stiftungen, Unternehmen und weiteren möglichen Partnern führen. Dabei geht es um eine dauerhafte Finanzierung, den Erhalt des Hochschulprofils und eine Perspektive für die derzeitigen Studierenden.

Private Hochschulen sind stark von eigenen Einnahmen abhängig

Der Fall trifft einen Hochschulsektor, der in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gewachsen ist. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes studierten im Wintersemester 2024/25 insgesamt 383.672 Menschen an privaten Hochschulen. Damit haben private Anbieter inzwischen einen festen Platz in der deutschen Hochschullandschaft.

Ihre Finanzierung unterscheidet sich jedoch erheblich von der vieler staatlicher Hochschulen. Nach dem Bildungsfinanzbericht 2025 wurden bei privaten Hochschulen im Jahr 2023 insgesamt 86,3 Prozent der Ausgaben für die Lehre durch Beiträge der Studierenden gedeckt. Hinzu kommen je nach Einrichtung öffentliche Zuschüsse, Drittmittel, Mittel der Träger und weitere Einnahmen. Die Zahlen beziehen sich auf den gesamten privaten Hochschulsektor und erlauben keine Rückschlüsse auf die konkrete Finanzierungsstruktur der Merz Akademie.

Für die Stuttgarter Hochschule beginnt mit der vorläufigen Eigenverwaltung deshalb nun eine Sanierungsphase unter insolvenzrechtlichen Bedingungen. Der Lehrbetrieb wird fortgesetzt. Welche wirtschaftliche Struktur am Ende des Verfahrens steht und welche Partner sich an einer langfristigen Lösung beteiligen, war am Mittwoch noch offen.

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