Meta muss sich wegen Instagram und Facebook vor Gericht verantworten

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Grzegorz Walczak

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In den USA hat ein weitreichendes Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta begonnen. Vor dem US-Bundesgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in Oakland tragen mehrere Bundesstaaten seit Dienstag, 18. August 2026, ihre Vorwürfe gegen das Unternehmen vor. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Meta Funktionen seiner Plattformen gezielt so gestaltet habe, dass Kinder und Jugendliche möglichst lange Facebook und Instagram nutzen. Meta weist die Vorwürfe zurück. Der Meta Prozess in den USA könnte erhebliche finanzielle Folgen haben und darüber hinaus Einfluss darauf nehmen, wie soziale Netzwerke ihre Angebote für Minderjährige gestalten müssen.

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Vier Bundesstaaten führen das Verfahren gegen Meta

Verhandelt wird vor dem United States District Court for the Northern District of California. Vorsitzende Richterin ist Yvonne Gonzalez Rogers. Eine achtköpfige Jury begleitet das Verfahren, ihre Einschätzung zur Haftungsfrage ist jedoch beratend. Die endgültige Entscheidung darüber, ob Meta rechtlich verantwortlich ist, liegt bei der Bundesrichterin. Die Verhandlung soll voraussichtlich mehrere Wochen dauern.

California, Colorado, Kentucky und New Jersey führen die zentralen Vorwürfe im Prozess. Insgesamt stehen jedoch Ansprüche von 29 Bundesstaaten zur Verhandlung. Zu dieser Gruppe gehören neben den vier federführenden Staaten unter anderem Arizona, Connecticut, Illinois, New York, Pennsylvania, Washington und Wisconsin. Die Klagen gehen auf eine mehrjährige Untersuchung mehrerer Generalstaatsanwälte zurück. Eine gemeinsame Bundesklage war ursprünglich 2023 eingereicht worden.

Kläger werfen Meta problematisches Plattformdesign vor

Nach Darstellung der Kläger habe Meta bestimmte Funktionen von Instagram und Facebook bewusst so entwickelt und eingesetzt, dass junge Menschen möglichst häufig und möglichst lange auf den Plattformen blieben. Genannt werden unter anderem automatisch fortlaufende Inhalte, Benachrichtigungen und weitere Mechanismen zur Steigerung der Nutzung. Die Staaten werfen Meta zudem vor, Risiken für jüngere Nutzer nicht ausreichend offengelegt und Eltern sowie die Öffentlichkeit über die Sicherheit der Dienste getäuscht zu haben.

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Dabei handelt es sich um Vorwürfe der Klägerseite, über deren Berechtigung das Gericht erst entscheiden muss. Die Staaten führen außerdem mögliche Auswirkungen intensiver Nutzung auf das Wohlbefinden junger Menschen an. Ob und in welchem Umfang einzelne Plattformfunktionen konkrete gesundheitliche Folgen verursacht haben, gehört zu den umstrittenen Punkten des Verfahrens. Meta bestreitet, dass die Staaten entsprechende Schäden in der erforderlichen Weise nachgewiesen hätten.

Streit gibt es auch um Daten von Kindern unter 13 Jahren

Ein weiterer Teil des Verfahrens betrifft den Datenschutz. Die 29 beteiligten Staaten werfen Meta vor, personenbezogene Informationen von Kindern unter 13 Jahren ohne die erforderliche Zustimmung ihrer Eltern erhoben und genutzt zu haben. Damit habe das Unternehmen nach Darstellung der Kläger gegen den US-amerikanischen Children’s Online Privacy Protection Act, kurz COPPA, verstoßen. Auch darüber ist noch nicht rechtskräftig entschieden.

Meta erklärt, Kinder unter 13 Jahren dürften seine Plattformen grundsätzlich nicht nutzen. Das Unternehmen verweist zugleich auf Maßnahmen zur Alterskontrolle sowie besondere Teenager-Konten mit strengeren Voreinstellungen. Dazu gehören nach Angaben des Konzerns Einschränkungen bei Kontakten und Inhalten sowie Möglichkeiten für Eltern, die Nutzung stärker zu kontrollieren.

Meta weist Vorwürfe zurück und verweist auf Schutzmaßnahmen

Meta hält die Klagen für unbegründet. Das Unternehmen argumentiert, die Kläger zeichneten ein verzerrtes Bild seiner internen Arbeit und blendeten Maßnahmen aus, die zum Schutz Jugendlicher eingeführt worden seien. Nach Darstellung des Konzerns habe Meta über Jahre Forschung betrieben, Sicherheitssysteme entwickelt und Funktionen eingeführt, die die Nutzung durch Minderjährige begrenzen oder stärker kontrollierbar machen sollen.

Vor Prozessbeginn erklärte Meta zudem, die Bundesstaaten hätten nicht belegt, dass Einwohner ihrer Staaten durch konkrete Aussagen des Unternehmens getäuscht worden seien. Auch würden nach Ansicht des Konzerns branchenweite Probleme wie die zuverlässige Altersfeststellung einseitig Meta zugerechnet. Der Konzern bestreitet damit sowohl zentrale tatsächliche Behauptungen als auch die rechtliche Grundlage erheblicher Teile der Klage.

Hohe Geldstrafen und Änderungen an Instagram möglich

Sollte das Gericht Meta in wesentlichen Punkten für haftbar halten, könnten sowohl Geldzahlungen als auch weitreichende Auflagen folgen. California, Colorado, Kentucky und New Jersey verlangen unter anderem stärkere Altersbeschränkungen und Veränderungen bestimmter Plattformfunktionen. Dazu gehört auch die Forderung, das sogenannte Infinite Scroll, bei dem automatisch immer weitere Inhalte geladen werden, für junge Nutzer einzuschränken oder zu beseitigen.

Die genaue finanzielle Dimension steht noch nicht fest. Meta hat vorgerechnet, dass sich mögliche gesetzliche Strafzahlungen im äußersten Fall auf bis zu 1,4 Billionen Dollar summieren könnten. Die Generalstaatsanwälte haben bislang keine abschließende Summe verlangt. In einer Anhörung vor Prozessbeginn nannten Vertreter der Klägerseite eine Größenordnung von rund 200 Milliarden Dollar. Diese Beträge sind deshalb keine bereits feststehende Strafe, sondern unterschiedliche Berechnungen möglicher Folgen für den Fall einer Haftung Metas.

Verfahren könnte über Meta hinaus Folgen haben

Der Prozess gehört zu einer größeren juristischen Auseinandersetzung über soziale Netzwerke und den Schutz Minderjähriger in den USA. Meta, TikTok, Snapchat und YouTube sind dort mit zahlreichen Klagen von Einzelpersonen, Bundesstaaten, Kommunen und Schulbezirken konfrontiert. Im Kern geht es häufig darum, ob bestimmte technische Gestaltungsentscheidungen rechtlich wie Produkteigenschaften behandelt werden können und ob Plattformbetreiber für behauptete Schäden durch diese Funktionen verantwortlich gemacht werden können.

Die Bedeutung reicht deshalb über die Vereinigten Staaten hinaus. Auch in Europa und anderen Regionen wird darüber diskutiert, welche Alterskontrollen, Nutzungsbeschränkungen und Schutzmechanismen soziale Plattformen für Minderjährige einsetzen müssen. Ein Urteil gegen Meta könnte vor allem in den USA neue Vorgaben für das Produktdesign nach sich ziehen und weitere Verfahren beeinflussen. Welche rechtlichen Schlussfolgerungen das Gericht tatsächlich zieht, ist mit Beginn der Verhandlung offen.

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