
Die Bundesregierung hält vorerst am Minijob als eigener Beschäftigungsform fest, doch für Arbeitgeber wird die geringfügige Beschäftigung ab 2027 teurer. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat bereits am 2. Juli 2026 vereinbart, die pauschale Besteuerung von Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Gleichzeitig steigt durch eine bereits beschlossene Änderung der Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs. Damit gilt bei den Minijobs höhere Abgaben ab 2027, ohne dass der Sonderstatus zum Jahreswechsel vollständig abgeschafft wird.
Die politische Debatte geht damit allerdings weiter. Die Alterssicherungskommission hatte im Juni empfohlen, den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs weitgehend abzuschaffen und geringfügig Beschäftigte stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen. Eine Ausnahme sollte nach dem Vorschlag im Wesentlichen für Schülerinnen und Schüler möglich bleiben. Diese weitreichende Reform ist bislang nicht Gesetz.
Konkret vereinbarte der Koalitionsausschuss am 2. Juli, den Pauschalsteuersatz für Minijobs von derzeit zwei auf fünf Prozent anzuheben. Diese Änderung soll im Zusammenhang mit der geplanten Reform der Einkommensteuer umgesetzt werden. Einen fertigen Gesetzentwurf gab es Mitte August jedoch noch nicht. Das Bundesfinanzministerium arbeitet nach eigenen Angaben an der gesetzlichen Umsetzung.
Für die Beschäftigten bedeutet die geplante Steuererhöhung nicht automatisch einen entsprechenden Abzug vom ausgezahlten Verdienst. Üblicherweise trägt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer. Rechtlich kann sie bei einer entsprechenden Bruttolohnvereinbarung allerdings auf den Beschäftigten abgewälzt und vom Lohn einbehalten werden. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass sich das Netto aller Minijobber durch die Steueränderung überhaupt nicht verändert.
Unabhängig davon bleibt auch eine individuelle Besteuerung nach den persönlichen Lohnsteuermerkmalen möglich. Welche Variante angewendet wird, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber.
Bereits verbindlich beschlossen ist eine weitere Belastung für gewerbliche Arbeitgeber. Der pauschale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2027 von derzeit 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent des Arbeitsentgelts. Das entsprechende GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Diesen Pauschalbeitrag trägt der Arbeitgeber. Er wird nur für Minijobber fällig, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert sind. Bei privat Krankenversicherten fällt dieser pauschale Krankenversicherungsbeitrag nicht an.
Für Beschäftigte entsteht aus dem Arbeitgeberbeitrag weiterhin kein eigener Krankenversicherungsschutz über den Minijob. Die Absicherung erfolgt beispielsweise über eine Familienversicherung, eine andere Beschäftigung oder einen anderen Versicherungsstatus.
Für die meisten Beschäftigten bleibt der grundsätzliche Aufbau des Minijobs zunächst bestehen. Sie müssen nicht plötzlich reguläre Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung aus ihrem Minijobverdienst zahlen. Auch die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, besteht derzeit fort.
Bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt allerdings eine andere Neuerung. Minijobber, die sich zuvor von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können diese Entscheidung einmalig für die Zukunft rückgängig machen. Wer diesen Weg wählt, zahlt wieder einen eigenen Rentenversicherungsanteil und erwirbt entsprechend umfassendere Rentenansprüche und anrechenbare Versicherungszeiten.
Die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene vollständige Abschaffung des bisherigen Sonderstatus würde wesentlich weiter gehen. Danach sollten Minijobs grundsätzlich stärker in die Sozialversicherung einbezogen werden. Eine solche Regelung ist bislang jedoch nicht verabschiedet.
Die Änderungen betreffen einen großen Teil des Arbeitsmarktes. Nach dem jüngsten Quartalsbericht der Minijob-Zentrale waren Ende Juni 2026 rund 6,71 Millionen Menschen in gewerblichen Minijobs beschäftigt. Hinzu kamen rund 254.000 Minijobber in Privathaushalten. Die häufig genannte Größenordnung von rund 6,8 Millionen Beschäftigten beschreibt damit die Dimension der geringfügigen Beschäftigung, wobei sich die Statistiken für Gewerbe und Privathaushalte unterscheiden.
Minijobs werden unter anderem im Einzelhandel, in der Gastronomie und in zahlreichen Dienstleistungsbereichen eingesetzt. Für Arbeitgeber sind sie vor allem wegen der einfachen Abwicklung und der flexiblen Einsatzmöglichkeiten attraktiv. Die steigenden Pauschalabgaben erhöhen nun die Kosten dieses Beschäftigungsmodells.
Die Arbeitgeberverbände hatten bereits im Vorfeld vor höheren Kosten und einer Abschaffung der Minijobs gewarnt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bezeichnet Minijobs als wichtiges Flexibilitätsinstrument und lehnt eine weitgehende Abschaffung ab. Auch die zusätzlichen Belastungen bei der Krankenversicherung wurden kritisiert. Nach Berechnungen der BDA führt die Reform bei Mini- und Midijobs zu erheblichen zusätzlichen Arbeitgeberkosten.
Auch das Handwerk hatte davor gewarnt, dass eine Abschaffung des Modells insbesondere für Betriebe problematisch wäre, die Personal für Auftragsspitzen, Abendstunden oder Wochenenden benötigen. Zudem äußerten Verbände die Sorge, dass Tätigkeiten bei einer stärkeren Belastung teilweise in die Schwarzarbeit verlagert werden könnten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund vertritt die entgegengesetzte Position. Er unterstützt grundsätzlich das Ziel, sozialversicherungsfreie Minijobs zurückzudrängen und mehr Beschäftigte in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. Aus Gewerkschaftssicht bergen dauerhafte Minijobs Risiken für die soziale Absicherung und können insbesondere zu niedrigen Rentenansprüchen führen.
Damit bleibt der politische Konflikt bestehen. Für den 1. Januar 2027 steht zunächst die bereits gesetzlich beschlossene höhere Krankenversicherungspauschale fest. Die Erhöhung der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent ist politisch vereinbart, benötigt aber noch die gesetzliche Umsetzung. Eine vollständige Abschaffung des Minijobmodells ist derzeit dagegen nicht beschlossen.
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