
Am Freitag kommt der Thüringer Landtag zu einer Sondersitzung zusammen, bei der Ministerpräsident Mario Voigt von der CDU erneut einem konstruktiven Misstrauensvotum gegenübersteht. Die AfD-Fraktion hat den Antrag eingebracht und ihren Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke als Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Das Misstrauensvotum gegen Mario Voigt ist bereits der zweite entsprechende Vorstoß der AfD innerhalb des Jahres 2026.
Die Plenarsitzung beginnt nach Angaben des Thüringer Landtags am Freitag, 28. August, um 9 Uhr. Nach einer möglichen Aussprache folgt die geheime Wahl. Für einen Wechsel an der Spitze der Landesregierung reicht dabei keine relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Höcke müsste mindestens 45 der insgesamt 88 Mitglieder des Landtags hinter sich bringen.
Kurz vor der Abstimmung haben die Fraktionen von CDU, BSW und SPD sowie die oppositionelle Linke deutlich gemacht, Höcke nicht zum Ministerpräsidenten wählen zu wollen. Die AfD verfügt im Landtag über 32 Sitze und ist damit die stärkste Fraktion. Die CDU hat 23 Abgeordnete, das BSW 15, die Linke zwölf und die SPD sechs.
CDU-Fraktionschef Andreas Bühl wies den Vorstoß der AfD zurück und erklärte, dass er keine Aussicht auf die erforderliche Mehrheit sehe. Auch SPD-Fraktionschef Lutz Liebscher lehnte das Vorgehen der AfD ab. Die BSW-Fraktion kündigte ausdrücklich an, geschlossen mit Nein zu stimmen. Fraktionschefin Sigrid Hupach stellte zugleich klar, dass die AfD für ihre Fraktion kein politischer Partner sei.
Die Linke lehnt eine Wahl Höckes ebenfalls ab. Der Landesvorstand erklärte zugleich, ein Nein zu Höcke bedeute keine Zustimmung zur Politik Voigts oder seiner Regierung. Damit haben sämtliche Fraktionen außerhalb der AfD vor der geheimen Abstimmung öffentlich erklärt, Höcke nicht unterstützen zu wollen. Die tatsächliche Stimmabgabe einzelner Abgeordneter lässt sich wegen des geheimen Wahlverfahrens allerdings nicht zuordnen.
Die AfD begründet ihren erneuten Antrag unter anderem mit dem Streit um Voigts Doktorarbeit. Nach Angaben der Technischen Universität Chemnitz hatte das zuständige Gremium entschieden, Voigt den Doktorgrad abzuerkennen. Seinen Widerspruch gegen diese Entscheidung habe der Fakultätsrat zurückgewiesen.
Voigt weist die gegen seine wissenschaftliche Arbeit gerichtete Bewertung zurück und lässt die Entscheidung juristisch überprüfen. Sein Anwalt erklärte, aus seiner Sicht stellten sich erhebliche rechtliche Fragen zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit. Voigt hat inzwischen Klage gegen die Entscheidung der Universität beim Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage. Einen Verhandlungstermin gab es zunächst nicht.
Eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Aberkennung liegt damit bislang nicht vor. Die AfD-Fraktion wirft Voigt vor, wegen des Umgangs mit dem Vorgang nicht länger die notwendige persönliche Integrität für das Amt zu besitzen. Diese Bewertung ist eine politische Position der AfD und keine gerichtliche Feststellung.
Aus der Landesregierung erhielt Voigt dagegen Rückendeckung. BSW-Infrastrukturminister Steffen Schütz verwies darauf, dass Voigt Anspruch auf eine juristische Prüfung habe. SPD-Sozialministerin Katharina Schenk stellte die Regierungsfähigkeit Voigts wegen des Streits um seine wissenschaftliche Arbeit nicht infrage.
Das Verfahren ist in Artikel 73 der Thüringer Verfassung geregelt. Bei einem konstruktiven Misstrauensvotum kann der Landtag einen amtierenden Ministerpräsidenten nicht lediglich abwählen. Er muss gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählen.
Der Zusatz konstruktiv bezeichnet genau diese Verbindung. Eine Regierung kann nur abgelöst werden, wenn im Parlament zugleich eine neue Mehrheit für einen anderen Regierungschef vorhanden ist. In Thüringen sind deshalb mindestens 45 Ja-Stimmen erforderlich. Entscheidend ist die Mehrheit aller 88 Abgeordneten und nicht lediglich die Mehrheit der anwesenden Parlamentarier.
Der Antrag kann nach den Regeln des Landtags von mindestens einem Fünftel der Abgeordneten oder von einer Fraktion gestellt werden. Zwischen Antrag und Wahl müssen mindestens drei und dürfen höchstens zehn Tage liegen. Die Wahl selbst findet geheim statt. Auf dem Stimmzettel steht Höckes Name, außerdem können die Abgeordneten mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
Erreicht Höcke mindestens 45 Ja-Stimmen, wäre Voigt abgewählt und Höcke neuer Ministerpräsident. Er würde noch während der Sitzung vereidigt. Zugleich endeten nach der Thüringer Verfassung die Ämter der bisherigen Ministerinnen und Minister. Erhält Höcke weniger als 45 Stimmen, bleibt Voigt Ministerpräsident.
Die AfD hatte bereits am 4. Februar 2026 versucht, Voigt durch ein konstruktives Misstrauensvotum abzulösen. Auch damals trat Höcke als Gegenkandidat an. Er erhielt 33 Ja-Stimmen. 51 Abgeordnete stimmten mit Nein, eine Person enthielt sich. Drei der insgesamt 88 Abgeordneten nahmen nicht an der Abstimmung teil. Notwendig waren auch damals 45 Stimmen.
Damit lag die Zahl der Ja-Stimmen um eine Stimme über der damaligen Stärke der AfD-Fraktion von 32 Abgeordneten. Wegen der geheimen Wahl ließ sich nicht feststellen, aus welcher Fraktion diese zusätzliche Stimme kam.
Die aktuelle Abstimmung findet vor einer besonderen parlamentarischen Konstellation statt. CDU, BSW und SPD verfügen zusammen über 44 der 88 Mandate. Die Koalition hat damit allein keine absolute Mehrheit und benötigt bei vielen Entscheidungen Unterstützung außerhalb ihrer eigenen Reihen.
Innerhalb des BSW gibt es zugleich unterschiedliche Positionen zur weiteren Zusammenarbeit mit Voigt. Die Thüringer BSW-Fraktion hat sich jedoch für die Abstimmung am Freitag eindeutig festgelegt. Sie will Höcke geschlossen ablehnen. Für das konstruktive Misstrauensvotum ist damit entscheidend, ob der AfD-Kandidat trotz der angekündigten Positionen anderer Fraktionen die vorgeschriebenen 45 Stimmen erreicht.
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