Europas Innenminister beraten in München über strengere Migrationspolitik

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Beim Munich Migration Meeting kommen am Samstag in München 17 europäische Innenminister zusammen. Gastgeber des Treffens ist Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Auch der für Inneres und Migration zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner nimmt teil. Im Mittelpunkt stehen die weitere europäische Migrationspolitik, der Schutz der Außengrenzen und die Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht.

Das Treffen fällt in eine wichtige Phase der europäischen Asylpolitik. Erst seit dem 12. Juni 2026 gelten die wesentlichen Vorschriften des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts. Die Mitgliedstaaten müssen nun unter anderem gemeinsame Regeln für die Registrierung von Schutzsuchenden, Verfahren an den Außengrenzen und die Verteilung von Verantwortung innerhalb der Europäischen Union praktisch umsetzen.

17 Innenminister beraten in München

Das Munich Migration Meeting findet zum zweiten Mal statt. Bundesinnenminister Dobrindt hat Vertreter aus 17 europäischen Staaten nach München eingeladen. Auch EU-Kommissar Brunner ist in die Beratungen eingebunden. Zum Auftakt sind öffentliche Auftritte von Dobrindt, Brunner und dem irischen Justiz-, Innen- und Migrationsminister Jim O’Callaghan vorgesehen.

Auf der Tagesordnung stehen mehrere Themen, die derzeit auch auf europäischer Ebene intensiv diskutiert werden. Dazu gehören die praktische Umsetzung des neuen Asylsystems, ein wirksamerer Schutz der europäischen Außengrenzen und schnellere Rückführungsverfahren. Dobrindt will außerdem über eine stärkere Rolle der europäischen Grenzschutzagentur Frontex bei Rückführungen sprechen.

Frontex unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bereits heute bei Rückführungsmaßnahmen. Auf europäischer Ebene wird jedoch darüber beraten, die operative Rolle der Agentur in diesem Bereich auszuweiten. Die Europäische Kommission hatte bereits Anfang 2026 angekündigt, bei der Überarbeitung der Frontex-Regeln zusätzliche Aufgaben bei Rückführungen zu prüfen.

Neues EU-Asylsystem gilt seit Juni

Die Beratungen finden nur gut drei Monate nach einem grundlegenden Wechsel im europäischen Asylrecht statt. Seit dem 12. Juni wird der 2024 beschlossene EU-Asyl- und Migrationspakt angewendet. Das Regelwerk besteht aus mehreren Rechtsakten und soll die bisher teilweise stark unterschiedlichen Verfahren der Mitgliedstaaten stärker vereinheitlichen.

Dazu gehören verpflichtende Registrierungs-, Identitäts-, Sicherheits- und Gesundheitskontrollen bei irregulären Einreisen an den Außengrenzen. Für bestimmte Gruppen sind beschleunigte Verfahren vorgesehen. Gleichzeitig enthält das System einen Solidaritätsmechanismus, mit dem Staaten unterstützt werden sollen, die unter besonderem Migrationsdruck stehen.

Damit richtet sich der politische Blick inzwischen weniger auf die Verabschiedung neuer Grundregeln als auf deren praktische Umsetzung. Die Teilnehmer des Munich Migration Meeting beraten zugleich darüber, ob darüber hinaus weitere Änderungen und zusätzliche Instrumente erforderlich sind.

Rückführungen rücken stärker in den Mittelpunkt

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die kein Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union haben. Die EU hat ihre gemeinsamen Regeln dafür in den vergangenen Monaten weiterentwickelt. Anfang Juni erzielten Europäisches Parlament und Rat eine politische Einigung über ein neues gemeinsames europäisches Rückkehrsystem.

Vorgesehen sind unter anderem stärker vereinheitlichte Rückkehrentscheidungen, eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten zur gegenseitigen Anerkennung solcher Entscheidungen. Hintergrund ist, dass bislang nur ein Teil der Personen, gegen die eine Rückkehrentscheidung vorliegt, die Europäische Union tatsächlich verlässt. Nach Angaben der Europäischen Kommission lag die entsprechende Quote 2025 bei 28 Prozent.

Das neue Regelwerk eröffnet zudem grundsätzlich die Möglichkeit sogenannter Return Hubs in Drittstaaten. Dabei könnten Menschen mit einer Rückkehrentscheidung unter bestimmten Voraussetzungen in einen Staat außerhalb der Europäischen Union gebracht werden. Voraussetzung wären Vereinbarungen mit den jeweiligen Drittstaaten sowie die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards und des Verbots, Menschen in Staaten zurückzuschicken, in denen ihnen Verfolgung oder schwere Gefahren drohen.

Mehrere Staaten arbeiten an Konzept für Return Hubs

Deutschland, Dänemark, Griechenland, Österreich und die Niederlande beschäftigen sich gemeinsam mit möglichen Modellen für solche Rückkehrzentren außerhalb der EU. Die fünf Staaten hatten ihre Zusammenarbeit bereits zuvor intensiviert. Am Rande des Treffens in München wird ein weiterer Austausch über das Vorgehen erwartet.

Welche Drittstaaten für entsprechende Vereinbarungen tatsächlich infrage kommen, war zunächst nicht offiziell festgelegt. Einzelne im Vorfeld genannte Staaten können deshalb nicht als beschlossene Standorte betrachtet werden. Voraussetzung für ein solches Modell wären zudem konkrete Verträge oder Vereinbarungen und die Umsetzung der rechtlichen Schutzvorgaben.

Die Debatte über die Auslagerung von Rückführungsverfahren ist politisch umstritten. Befürworter verbinden damit die Erwartung, Rückkehrentscheidungen wirksamer durchsetzen zu können. Kritiker verweisen unter anderem auf mögliche Probleme beim Zugang zu Rechtsschutz und bei der Kontrolle der Bedingungen in Drittstaaten. Die europäischen Regeln schreiben für entsprechende Vereinbarungen Schutzmechanismen und die Achtung internationaler Menschenrechtsstandards vor.

Zahl der Asylanträge in Europa zuletzt gesunken

Das Treffen findet vor dem Hintergrund rückläufiger Asylzahlen statt. In den 27 EU-Staaten sowie Norwegen und der Schweiz wurden im ersten Halbjahr 2026 rund 332.000 Anträge auf internationalen Schutz gestellt. Das waren 17 Prozent weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres und der niedrigste Wert für ein erstes Halbjahr seit 2021.

Die meisten Anträge stellten Menschen aus Afghanistan mit rund 39.000 Fällen. Dahinter folgten Antragsteller aus Venezuela mit etwa 33.000 und aus Bangladesch mit rund 20.000 Anträgen. Ende Juni warteten dennoch ungefähr 770.000 Verfahren auf eine erstinstanzliche Entscheidung.

Damit verbindet das Munich Migration Meeting zwei unterschiedliche Ebenen der europäischen Migrationspolitik: die Umsetzung des gerade erst in Kraft getretenen gemeinsamen Asylsystems und die Diskussion über zusätzliche Maßnahmen bei Außengrenzschutz und Rückführungen. Die Beratungen in München sind kein formelles Treffen des EU-Ministerrats. Politische Vereinbarungen müssten deshalb anschließend in die zuständigen europäischen oder nationalen Verfahren einfließen.

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