
Vier Jahre nach den Sprengungen der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee beginnt in Deutschland der erste Strafprozess gegen einen mutmaßlich Beteiligten. Ab dem 14. Oktober 2026 muss sich ein früherer ukrainischer Offizier vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verantworten. Im Mittelpunkt stehen schwere strafrechtliche Vorwürfe sowie zahlreiche Indizien, darunter Reiseunterlagen, digitale Daten und abgehörte Telefonate. Die Verteidigung bestreitet eine Beteiligung des Angeklagten an den Explosionen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K. bereits am 2. September zur Hauptverhandlung zugelassen. Der zuständige Staatsschutzsenat sieht nach seiner vorläufigen Prüfung einen hinreichenden Tatverdacht. Damit ist allerdings keine Entscheidung über die Schuld des Angeklagten verbunden.
Für den Nord-Stream-Prozess sind zunächst 16 Verhandlungstermine bis zum 17. Dezember angesetzt. Weitere Sitzungstage sollen im Januar und Februar 2027 folgen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 St 2/26.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem früheren Offizier unter anderem die Beteiligung an einem Kriegsverbrechen durch einen Angriff auf zivile Objekte, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe vor.
Nach der Anklage soll der Ukrainer im September 2022 eine Gruppe aus mehreren Tauchern, einem Schiffsführer und einem Sprengstoffexperten angeführt haben. Die Beteiligten sollen eine in Rostock angemietete Segelyacht genutzt haben, um Sprengstoff in die Ostsee zu transportieren.
Das Schiff mit dem Namen Andromeda soll anschließend ein Seegebiet nahe der dänischen Insel Bornholm angesteuert haben. Dort sollen mehrere Sprengladungen mit Zeitzündern an den Gasleitungen angebracht worden sein.
Am 26. September 2022 beschädigten Explosionen drei der vier Stränge der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 schwer. Beide Leitungssysteme waren für den Transport russischen Erdgases nach Deutschland errichtet worden. Zum Zeitpunkt der Explosionen fanden darüber bereits keine Gaslieferungen mehr statt.
Ein wesentlicher Teil der gegen den Angeklagten zusammengetragenen Indizien betrifft seine mutmaßlichen Reisebewegungen im September 2022. Nach den Erkenntnissen der Ermittler führten zunächst Aufnahmen aus Ostseehäfen sowie Bilder von Verkehrsüberwachungskameras zu Fahrzeugen, die mit der Reisegruppe in Verbindung gebracht werden.
Anschließend werteten die Behörden Informationen aus polnischen Grenzkontrollen aus. Dabei fanden sie nach Darstellung der Anklage Unterlagen zu Personen, die mit falschen Identitäten unterwegs gewesen sein sollen.
Auf einem gespeicherten Ausweisfoto wollen die Ermittler den späteren Angeklagten identifiziert haben. Er soll Anfang September 2022 über Polen nach Deutschland eingereist sein. Ob diese Erkenntnisse seine Anwesenheit an Bord der Andromeda hinreichend belegen, muss das Gericht prüfen.
Zusätzliche Hinweise ergeben sich nach Darstellung der Bundesanwaltschaft aus elektronischen Geräten, die nach der Festnahme des Angeklagten untersucht wurden. Auf seinem Mobiltelefon sollen sich Suchanfragen zu den Nord-Stream-Leitungen befunden haben.
Dazu zählen offenbar Informationen über die geografische Lage der Pipelines, Wassertiefen und technische Eigenschaften der Anlagen. Die Ermittler sehen darin mögliche Hinweise auf eine Beschäftigung mit den später beschädigten Gasleitungen.
Auch eine digitale Sportuhr spielt eine Rolle. Laut den Angaben zur Anklageschrift fehlen ausgerechnet für den Zeitraum der mutmaßlichen Sabotagefahrt im September 2022 entsprechende Aufzeichnungen. Eine solche Datenlücke belegt für sich genommen allerdings keine Tatbeteiligung. Ihre Bedeutung hängt davon ab, ob sie sich mit weiteren Beweismitteln verbinden lässt.
Besondere Aufmerksamkeit dürften außerdem Telefongespräche erhalten, die während der Auslieferungshaft des Angeklagten in Italien aufgezeichnet wurden. Die italienischen Behörden hatten den früheren Offizier im August 2025 aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen.
In den Gesprächen soll er sich mit der Frage beschäftigt haben, ob eine öffentliche Erklärung die Sprengung der Pipelines als militärische Aktion darstellen könnte. Zugleich soll er Unzufriedenheit über den Umgang ukrainischer Stellen mit seiner Situation geäußert haben.
Die Bundesanwaltschaft wertet die Äußerungen als belastende Indizien. Ob daraus tatsächlich Rückschlüsse auf eine persönliche Beteiligung an den Sprengungen gezogen werden können, ist jedoch Gegenstand der gerichtlichen Beweiswürdigung. Eine ausdrückliche, gerichtlich bestätigte Einräumung der Tat liegt damit nicht vor.
Die Anklage geht über den Vorwurf einer eigenständig handelnden Gruppe hinaus. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft soll die Planung im Auftrag staatlicher Stellen der Ukraine erfolgt sein. Ziel sei es gewesen, Gaslieferungen aus Russland dauerhaft zu verhindern und damit russische Einnahmen aus dem Energiegeschäft zu verringern.
Eine abschließende gerichtliche Feststellung über eine Beteiligung ukrainischer Behörden oder der militärischen Führung gibt es bislang nicht.
Der ukrainische Präsident hat eine Verantwortung seines Landes für die Sprengungen in der Vergangenheit zurückgewiesen. Ob einzelne staatliche Stellen von einer möglichen Operation wussten oder daran beteiligt waren, ist weiterhin ungeklärt.
Das Hamburger Verfahren richtet sich zunächst gegen einen einzelnen Angeklagten. Es ist kein Strafprozess gegen den ukrainischen Staat oder seine politische Führung.
Die Verteidigung widerspricht der Darstellung der Bundesanwaltschaft. Der Hamburger Rechtsanwalt Jens Meyer-Lohkamp erklärte gegenüber der ARD, es gebe aus seiner Sicht keinen unmittelbaren Beweis für eine Beteiligung seines Mandanten an der Sprengung der Pipelines.
Zugleich verweist die Verteidigung auf den militärischen Status des Angeklagten. Nach ihrer Auffassung muss das Gericht prüfen, ob ein möglicher Einsatz gegen die Gasleitungen unter den Bedingungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine völkerrechtlich gerechtfertigt gewesen sein könnte.
Damit steht neben der tatsächlichen Beteiligung auch die juristische Bewertung eines möglichen militärischen Einsatzes gegen zivile Energieinfrastruktur im Raum.
Die Bundesanwaltschaft betrachtet die Angriffe dagegen als möglichen Verstoß gegen das Völkerstrafrecht. Über die strafrechtliche Verantwortlichkeit muss der Staatsschutzsenat entscheiden. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Noch vor dem Prozessbeginn hat das Oberlandesgericht eine weitere Entscheidung getroffen. Die Betreiberunternehmen Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG werden zunächst nicht als Nebenkläger zugelassen.
Der 3. Strafsenat begründete seine Beschlüsse vom 30. September damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nebenklage nicht erfüllt seien. Zwar könnten die Kosten für eine Wiederherstellung jeweils mehrere hundert Millionen Euro erreichen. Angesichts der ursprünglichen Milliardeninvestitionen sah das Gericht darin jedoch keinen ausreichenden Grund für eine besondere prozessuale Schutzbedürftigkeit.
Das Strafverfahren soll sich auf die Tatvorwürfe und die mögliche Schuld des Angeklagten konzentrieren. Eine umfassende Klärung wirtschaftlicher Ersatzforderungen oder möglicher staatlicher Reparationsansprüche gehört nicht zu seinen Aufgaben.
Parallel zum Hamburger Verfahren laufen Ermittlungen gegen weitere mögliche Beteiligte. Im August 2026 wurde in Kroatien ein ukrainischer Staatsangehöriger festgenommen, dem die Bundesanwaltschaft eine Beteiligung an den Tauchgängen zur Platzierung der Sprengladungen vorwirft.
Ende September entschied ein kroatisches Gericht, dass der Mann nach Deutschland ausgeliefert werden könne. Seine Verteidigung kündigte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung an. Eine endgültige Überstellung war damit zunächst nicht gesichert.
Der bevorstehende Prozess in Hamburg konzentriert sich deshalb auf die individuelle strafrechtliche Verantwortung des bereits angeklagten früheren Offiziers. Ob die zusammengetragenen Indizien eine Verurteilung tragen, wird sich erst nach der Beweisaufnahme entscheiden.
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