
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat eine Beteiligung seines Landes an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines erneut zurückgewiesen. Die Ukraine habe keine Rolle bei den Explosionen gespielt und arbeite bei der Aufklärung mit den Ermittlern zusammen, erklärte Selenskyj am Sonntag vor Journalisten in Kiew. Damit widerspricht er der deutschen Bundesanwaltschaft, die in einem laufenden Strafverfahren davon ausgeht, dass die Anschlagspläne im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt worden seien.
Die Vorwürfe gegen die bislang Beschuldigten sind nicht rechtskräftig festgestellt. Für beide Männer gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Serhii K., der in Deutschland in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet eine Beteiligung an den Anschlägen. Auch der Anwalt des zuletzt in Kroatien festgenommenen Vladimir Z. hat den Vorwurf gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft erklärt ihrerseits, bei den eigenen Ermittlungen bislang keine Hinweise auf eine Beteiligung des ukrainischen Staates, seiner Behörden oder Amtsträger gefunden zu haben.
Selenskyj sagte am Sonntag, die Ukraine habe sich niemals offiziell an einer Operation zur Sprengung von Nord Stream beteiligt. Zugleich erklärte er, sein Land kooperiere bei den Ermittlungen. Die Aussage fällt wenige Tage nach der Festnahme eines weiteren ukrainischen Staatsangehörigen in Kroatien und rund sieben Wochen nach Bekanntwerden der Anklage gegen Serhii K. in Deutschland.
Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits Anfang Juli der Darstellung der deutschen Strafverfolger widersprochen. Nach dem damaligen Stand der ukrainischen Ermittlungen hätten sich keine Tatsachen ergeben, die auf einen Auftrag oder eine Anweisung der ukrainischen Staatsführung, staatlicher Behörden oder einzelner Amtsträger schließen ließen. Die Ermittlungen in der Ukraine seien allerdings noch nicht abgeschlossen. Kiew schlug zudem die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe mit Deutschland vor, um Informationen schneller austauschen zu können.
Damit stehen sich im Kern zwei unterschiedliche Bewertungen gegenüber. Die Bundesanwaltschaft erhebt im laufenden Verfahren den Verdacht einer Verbindung zu ukrainischen staatlichen Stellen. Kiew bestreitet eine solche staatliche Beteiligung. Eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung dazu gibt es bislang nicht.
Der ukrainische Staatsangehörige Serhii K. war im August 2025 in Italien festgenommen und im November nach Deutschland überstellt worden. Anfang Juli 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen ihn. Nach Darstellung der Ermittler sei er 2022 Offizier der ukrainischen Streitkräfte gewesen und habe gemeinsam mit weiteren Militärangehörigen an einem Plan zur Zerstörung der Pipelines mitgewirkt. Dies sei nach Auffassung der Bundesanwaltschaft im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine geschehen. K. bestreitet die ihm vorgeworfene Beteiligung.
Nach Angaben der Strafverfolger soll eine Gruppe aus Tauchern und weiteren Beteiligten eine Segeljacht genutzt haben, die über Vermittler und mit falschen Identitätsangaben angemietet worden sei. Von dem Schiff aus seien mutmaßlich Sprengsätze an Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nahe der dänischen Insel Bornholm angebracht worden. Diese Angaben sind Bestandteil des Tatvorwurfs und noch nicht rechtskräftig festgestellt.
Der Verteidiger von Serhii K. hat deutlich gemacht, dass er von der Unschuld seines Mandanten ausgeht. Über die Stichhaltigkeit der Anklage muss das zuständige Gericht entscheiden.
Am 19. August ließ die Bundesanwaltschaft den ukrainischen Staatsangehörigen Vladimir Z. aufgrund eines Europäischen Haftbefehls im kroatischen Pula festnehmen. Nach Angaben der Behörde sei der Mann ausgebildeter Taucher und habe zu der Gruppe gehört, die im September 2022 Sprengsätze an den beiden Pipelines angebracht haben soll. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, verfassungsfeindliche Sabotage und Zerstörung von Bauwerken vor.
Vladimir Z. befindet sich jedoch nicht in deutscher Untersuchungshaft. Ein kroatisches Gericht ordnete nach seiner Festnahme Haft an, während über die Auslieferung nach Deutschland entschieden wird. Sein Anwalt kündigte an, gegen eine Überstellung vorzugehen. Der Verteidiger weist den Tatvorwurf zurück.
Das Bundesjustizministerium begrüßte nach der Festnahme, dass die Ermittlungen vorankämen. Ein Sprecher erklärte am 19. August, die Aufklärung der Pipeline-Sprengungen sei wichtig. Zu Einzelheiten des Strafverfahrens verwies die Bundesregierung auf den Generalbundesanwalt.
Die Explosionen ereigneten sich am 26. September 2022 in der Ostsee. Mehrere Stränge der beiden Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 wurden beschädigt. Die Leitungen waren gebaut worden, um russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland zu transportieren.
Nord Stream 1 hatte vor dem russischen Großangriff auf die Ukraine eine zentrale Rolle bei den russischen Gaslieferungen nach Deutschland gespielt. Nord Stream 2 war zwar fertiggestellt, ging aber nicht regulär in Betrieb. Deutschland hatte das Zertifizierungsverfahren kurz vor dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 gestoppt.
Deutschland ermittelt seit 2022 wegen des Verdachts der Sabotage. Schweden und Dänemark führten ebenfalls Untersuchungen, stellten ihre nationalen Verfahren später jedoch ein. Die deutschen Ermittlungen wurden fortgesetzt und führten inzwischen zu Haftbefehlen, einer Anklage und der erneuten Festnahme eines weiteren Beschuldigten.
Die Nord-Stream-Ermittlungen gegen Ukrainer berühren das Verhältnis zwischen Berlin und Kiew, weil Deutschland zugleich zu den wichtigsten Unterstützern der Ukraine im Krieg gegen Russland gehört. Die Bundesregierung hat bislang jedoch deutlich gemacht, dass strafrechtliche Ermittlungen unabhängig geführt werden. Nach der jüngsten Festnahme erklärte das Bundesjustizministerium lediglich, Deutschland habe ein erhebliches Interesse an einer vollständigen Aufklärung.
Selenskyjs aktuelle Erklärung ändert deshalb zunächst nichts am laufenden Strafverfahren. Sie macht jedoch erneut deutlich, dass die ukrainische Regierung die zentrale Annahme der deutschen Anklage bestreitet. Ob sich der Vorwurf einer staatlich gesteuerten Operation vor Gericht belegen lässt, ist nicht entschieden.
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