Salmonellen nachgewiesen: Diese Nudossi-Gläser sind betroffen

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Verbraucher in Deutschland sollten derzeit bestimmte Gläser der Haselnuss-Nougat-Creme Nudossi überprüfen. Die Sächsische und Dresdner Back- und Süßwaren GmbH & Co. KG aus Radebeul hat die Nudossi Haselnuss-Nougat-Crème mit 36 Prozent Haselnüssen ohne Palmöl im 300-Gramm-Glas zurückgerufen. Betroffen sind Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdaten vom 1. August 2026 bis einschließlich 30. September 2026. In einzelnen Chargen waren bei Kontrollen Salmonellen festgestellt worden. Wegen der noch laufenden Mindesthaltbarkeitszeiträume ist der Rückruf auch Ende August für Haushalte weiterhin relevant.

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Diese Nudossi-Gläser sind vom Rückruf betroffen

Der Nudossi Rückruf wegen Salmonellen betrifft ausschließlich die Haselnuss-Nougat-Crème im 300-Gramm-Glas mit 36 Prozent Haselnüssen und ohne Palmöl. Die zugehörige GTIN lautet 4018087009331. Entscheidend für Verbraucher ist insbesondere das Mindesthaltbarkeitsdatum. Zurückgerufen werden Gläser mit Daten ab dem 1. August 2026 bis einschließlich 30. September 2026.

Der Hersteller spricht von bestimmten Chargen, veröffentlicht in seiner Verbraucherinformation jedoch keine gesonderte Liste einzelner Chargennummern. Deshalb sollte nicht anhand einer vermeintlichen Chargenkennung entschieden werden. Maßgeblich sind die veröffentlichte Produktbeschreibung, die Packungsgröße, die GTIN und vor allem der genannte Zeitraum der Mindesthaltbarkeitsdaten.

Nach den Angaben zum Rückruf wurden bei Eigenkontrollen sowie weiterführenden Untersuchungen in einzelnen Chargen Salmonellen festgestellt. Der Hersteller teilte zum Zeitpunkt der Rückrufinformation mit, dass vieles auf einen belasteten Rohstoff als mögliche Ursache hindeute. Eine abschließende Ursache sollte daraus nicht abgeleitet werden. Die zuständigen Behörden waren in die weiteren Untersuchungen eingebunden.

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Rückruf betrifft alle Bundesländer

Die Warnung wurde über das bundesweite Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Dort werden als betroffene Gebiete Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen genannt. Damit betrifft die Warnung nach dem veröffentlichten Vertriebsstand sämtliche 16 Bundesländer.

Eine vollständige amtliche Übersicht darüber, über welche Handelsketten und Verkaufsstellen die betroffenen Gläser verkauft wurden, wurde nicht veröffentlicht. Einzelne Händler haben den Rückruf zusätzlich selbst bekannt gemacht. Dazu gehört Penny. Daraus lässt sich jedoch keine vollständige Liste des bundesweiten Vertriebs ableiten. Wer ein entsprechendes Glas zu Hause hat, sollte deshalb unabhängig vom Einkaufsort die Produktdaten kontrollieren.

Was Verbraucher mit betroffenen Gläsern tun sollen

Betroffene Nudossi-Gläser sollen nach der Rückrufinformation nicht gegessen werden. Der Hersteller bittet Verbraucher, Produkte mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu entsorgen. Eine Rückgabe im Geschäft ist nach der veröffentlichten Herstellerinformation nicht vorgesehen.

Für eine Erstattung des Kaufpreises sieht das Unternehmen ein anderes Verfahren vor. Verbraucher können ein Foto des Produkts einreichen, auf dem das Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich erkennbar ist. Nach Herstellerangaben werden Kunden, die das Produkt direkt über die Internetseite des Unternehmens bestellt haben, gesondert kontaktiert. Entscheidend bleibt in jedem Fall, ein betroffenes Glas nicht mehr zu verzehren.

Auch bereits geöffnete Gläser fallen unter den Rückruf, sofern sie der betroffenen Variante entsprechen und eines der genannten Mindesthaltbarkeitsdaten tragen. Gleiches gilt für noch ungeöffnete Produkte. Das äußere Erscheinungsbild, der Geruch oder der Geschmack lassen nicht zuverlässig erkennen, ob ein Lebensmittel mit Salmonellen belastet ist.

Welche Beschwerden Salmonellen verursachen können

Salmonellen sind Bakterien, die beim Menschen eine akute Magen-Darm-Erkrankung auslösen können. Typische Beschwerden sind Durchfall, Bauchschmerzen, Unwohlsein, gelegentlich Erbrechen und leichtes Fieber. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts liegt die Inkubationszeit meist zwischen zwölf und 36 Stunden, möglich sind grundsätzlich etwa sechs bis 72 Stunden.

Bei vielen Betroffenen klingen die Beschwerden nach einigen Tagen wieder ab. Schwerere Verläufe sind jedoch möglich. Besonders empfindlich können Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem reagieren. Bei starken oder anhaltenden Beschwerden sollte ärztlicher Rat eingeholt und auf den möglichen Verzehr eines mit Salmonellen belasteten Lebensmittels hingewiesen werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass Salmonellen auch bei Schokoladenprodukten eine Rolle spielen können. Fettreiche Lebensmittel können die Erreger während der Passage durch den Magen schützen. Deshalb können bei solchen Produkten unter Umständen bereits vergleichsweise geringe Keimmengen ausreichen, um eine Erkrankung auszulösen.

Warum der Rückruf Ende August weiter relevant ist

Die ursprüngliche Rückrufinformation stammt bereits aus dem April 2026. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie inzwischen automatisch gegenstandslos ist. Gerade jetzt fallen die auf den Gläsern angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten in den betroffenen Zeitraum. Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum im August oder September können noch in Vorratsschränken stehen, auch wenn sie vor mehreren Monaten gekauft wurden.

Verbraucher sollten deshalb insbesondere ältere Vorräte überprüfen. Betroffen ist nicht jede Nuss-Nougat-Creme und auch nicht pauschal jedes Nudossi-Produkt. Der Rückruf bezieht sich auf die klar bezeichnete 300-Gramm-Variante mit 36 Prozent Haselnüssen ohne Palmöl und den angegebenen Mindesthaltbarkeitszeitraum. Für andere Produkte oder andere Mindesthaltbarkeitsdaten ergibt sich aus dieser Warnung kein Rückruf.

Die Eingrenzung ist wichtig, damit Verbraucher weder unbeteiligte Produkte entsorgen noch eine tatsächlich betroffene Packung übersehen. Wer ein passendes Glas besitzt, sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum kontrollieren und die Rückrufhinweise des Herstellers beachten.

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