
Der katholische Pfarrer Andreas Unfried aus Oberursel im Taunus gibt die Leitung der Pfarrei St. Ursula in Oberursel und Steinbach auf. Der 63-Jährige begründet diesen Schritt mit seiner Entscheidung, seine langjährige Lebenspartnerin zu heiraten. Die Beziehung machte der Geistliche selbst öffentlich. In einem am Samstag, 22. August 2026, auf der Internetseite der Pfarrei veröffentlichten Schreiben erklärte er, seinen Verzicht gegenüber dem Limburger Bischof Georg Bätzing mitgeteilt zu haben.
Unfried schreibt, dass die Beziehung bereits seit vielen Jahren bestehe und bislang nicht öffentlich gewesen sei. Nun wolle er seinem gemeinsamen Leben mit seiner Partnerin einen anderen Stellenwert geben. Seine Partnerin sei inzwischen im Ruhestand, auch für ihn selbst nähere sich das Ende seiner beruflichen Tätigkeit. Weitere persönliche Einzelheiten über die Frau oder die Dauer der Partnerschaft nennt er nicht.
Der Fall macht zugleich einen Konflikt sichtbar, der die katholische Kirche in Deutschland seit Jahren beschäftigt: die verpflichtende Ehelosigkeit katholischer Priester in der lateinischen Kirche.
Pfarrer Andreas Unfried verbindet seine Entscheidung ausdrücklich mit den kirchenrechtlichen Konsequenzen. Ihm sei bewusst, dass eine Heirat nicht mit der weiteren regulären Ausübung seines Priesteramtes vereinbar sei. Er erklärt zugleich, den Zölibat während seiner bisherigen Laufbahn nach Kräften gelebt zu haben, inzwischen aber zu der Überzeugung gelangt zu sein, dass diese Lebensform nicht seiner persönlichen Berufung entspreche.
Das katholische Kirchenrecht ist in diesem Punkt eindeutig. Canon 277 des Codex Iuris Canonici verpflichtet Kleriker grundsätzlich zu dauernder Enthaltsamkeit und zum Zölibat. Für einen Kleriker, der eine Ehe eingeht oder dies auch nur in ziviler Form versucht, sieht Canon 1394 eine Suspension als sogenannte Tatstrafe vor. Eine Suspension schränkt die Ausübung des geistlichen Amtes ein.
Das bedeutet allerdings nicht, dass mit der geplanten Hochzeit automatisch die Priesterweihe selbst aufgehoben würde. Nach katholischem Verständnis verleiht die Weihe ein bleibendes geistliches Prägemal. Ein gültig geweihter Priester kann von den mit dem Amt verbundenen Pflichten entbunden oder an der Ausübung des Dienstes gehindert werden. Die Weihe als solche wird dadurch nicht rückgängig gemacht.
Unfried blickt nach eigenen Angaben auf 37 Dienstjahre zurück. Er war unter anderem über längere Zeit als Bezirksdekan tätig und übernahm Aufgaben bei der Caritas sowie in der geistlichen Begleitung. In Oberursel arbeitet er seit 2010. Das aktuelle Verzeichnis des Bistums Limburg führte ihn bislang als Pfarrer der Pfarrei St. Ursula Oberursel und Steinbach.
Seinen Abschied verbindet Unfried nicht mit einer grundsätzlichen Abrechnung mit der Kirche. Er beschreibt seine lange berufliche Zeit vielmehr als prägend und dankt seinem Pastoralteam, kirchlichen Weggefährten sowie Bischof Bätzing und dessen Mitarbeitern. Den Umgang des Bischofs und seiner Mitarbeiter mit seiner Situation bezeichnet er als wertschätzend und zugleich konsequent.
Eine eigene öffentliche Erklärung des Bistums Limburg zu Unfrieds Entscheidung war bis Sonntagabend auf der Internetseite des Bistums nicht veröffentlicht. Damit liegt insbesondere keine darüber hinausgehende offizielle Bewertung des konkreten Falls vor.
Unfried geht in seinem Schreiben davon aus, dass für die nun entstehende Vakanz zeitnah ein Pfarrverwalter gefunden werde. Einen bereits offiziell bestätigten Nachfolger nennt die veröffentlichte Erklärung nicht.
Der Pflichtzölibat betrifft vor allem Priester der lateinischen Kirche, zu der der weit überwiegende Teil der römisch katholischen Gläubigen in Deutschland gehört. Der Katechismus beschreibt die zölibatäre Lebensform als reguläre Voraussetzung für Priester der lateinischen Kirche. Ständige Diakone bilden eine Ausnahme. Sie können bereits verheiratet sein.
Der Zölibat ist jedoch keine für sämtliche katholischen Priester weltweit identische Disziplin. In den katholischen Ostkirchen können verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden. Bischöfe werden dort aus Unverheirateten ausgewählt. Auch in diesen Kirchen gilt grundsätzlich, dass ein Mann nach seiner Priesterweihe nicht mehr heiraten kann.
Diese Unterschiede sind für die Diskussion bedeutsam. Sie zeigen, dass die Verbindung zwischen Priestertum und Ehelosigkeit innerhalb der katholischen Kirche zwar einen hohen theologischen Stellenwert besitzt, die konkrete kirchliche Ordnung aber nicht überall dieselbe ist.
In Deutschland gehört der Umgang mit dem Zölibat seit Jahren zu den Reformthemen innerhalb der katholischen Kirche. Die Synodalversammlung des Synodalen Weges verabschiedete im März 2023 den Handlungstext Der Zölibat der Priester, Bestärkung und Öffnung. Darin wurde nicht nur über die Zukunft des verpflichtenden Zölibats diskutiert. Ein eigener Teil beschäftigte sich ausdrücklich mit Priestern, die aufgrund einer Partnerschaft ihr Amt verlassen.
Aus diesem Beschluss entstand später eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Deutscher Bischofskonferenz und Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Im April 2025 verabschiedete die Gemeinsame Konferenz schließlich eine Handreichung für einen wertschätzenden Umgang mit Priestern, die wegen einer Partnerschaft aus dem Amt ausscheiden. Darin wird festgehalten, dass es zuvor zwischen den deutschen Bistümern unterschiedliche Vorgehensweisen und keine einheitlichen Standards gegeben habe.
Die Gemeinsame Konferenz empfahl den deutschen Diözesanbischöfen, diese Handreichung in der Praxis zu berücksichtigen. Die kirchenrechtliche Verpflichtung zum Zölibat wurde dadurch jedoch nicht aufgehoben. Sie gilt weiterhin.
Der Schritt des Oberurseler Pfarrers fällt damit in eine Phase, in der die katholische Kirche in Deutschland zwar neue Formen für den Umgang mit Priestern sucht, die sich für eine Partnerschaft entscheiden, die grundsätzliche kirchenrechtliche Regel aber unverändert besteht.
Für die Gemeinde bedeutet die Entscheidung zunächst einen Wechsel an der Spitze der Pfarrei. Unfried kündigte an, sich vorerst aus der direkten Kommunikation zurückzuziehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wünsche er sich jedoch die Möglichkeit, sich persönlich von den Menschen in der Pfarrei zu verabschieden.
Seine Entscheidung für die Ehe stellt er dabei nicht als Abkehr vom christlichen Glauben dar. Vielmehr schreibt er, dass er gemeinsam mit seiner Partnerin nach einem Weg suchen wolle, den eigenen Glauben künftig zusammen zu leben. Damit endet nach 37 Dienstjahren seine bisherige berufliche Rolle in der katholischen Kirche. Die Debatte, die sein Schritt berührt, reicht dagegen weit über Oberursel hinaus.
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