Plan-B Net Zero kündigt drastische Strompreiserhöhungen an

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Der Stromanbieter Plan-B Net Zero will die Preise für einen Teil seiner Kunden zum 7. Dezember 2026 deutlich erhöhen. Nach Angaben des Verbraucherportals Finanztip erhielten auch mehrere Kunden mit noch laufender Preisgarantie entsprechende Mitteilungen. Das Unternehmen bestätigte gegenüber der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) geplante Preisanpassungen, erklärte jedoch, bei den Schreiben an Kunden mit Preisgarantie handele es sich um versehentliche Einzelfälle.

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Jahreskosten steigen in einem Beispiel um knapp 84 Prozent

Die Preiserhöhung bei Plan-B Net Zero fällt in einem von Finanztip dokumentierten Fall besonders deutlich aus. Der Arbeitspreis soll von 30,64 auf 49,16 Cent je Kilowattstunde steigen. Gleichzeitig erhöht sich der monatliche Grundpreis nach der Ankündigung von 4,30 auf 17,98 Euro.

Bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 1.700 Kilowattstunden ergeben sich daraus Gesamtkosten von rund 1.051 Euro statt bisher 572 Euro. Das entspricht zusätzlichen Ausgaben von etwa 479 Euro und einer Steigerung um knapp 84 Prozent. Diese Prozentzahl bezieht sich auf die berechneten Jahreskosten dieses Einzelfalls, nicht auf sämtliche Tarife des Unternehmens.

Laut Finanztip sehen einzelne Kundenmitteilungen zudem bereits zum 15. November höhere Abschlagszahlungen vor, obwohl die geänderten Strompreise erst am 7. Dezember gelten sollen. Wie viele Verträge insgesamt von den Preisanpassungen betroffen sind, war am Freitag zunächst nicht bekannt.

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Preisgarantie steht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung

Besonders umstritten sind die angekündigten Änderungen bei Verträgen mit einer eingeschränkten Preisgarantie. Finanztip liegen Unterlagen vor, nach denen Plan-B Net Zero Tarife mit zwölf beziehungsweise 24 Monaten Preisgarantie angeboten hat. In älteren Vertragsbedingungen waren Erhöhungen aufgrund gestiegener Beschaffungs- und Vertriebskosten während der Garantiezeit ausdrücklich ausgeschlossen.

In den derzeit veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand Oktober 2026 fehlt diese frühere Formulierung. Stattdessen enthalten die Bedingungen umfassendere Regelungen zur Preisanpassung. Allerdings sehen sie weiterhin ausdrücklich vor, dass eine vereinbarte Preisgarantie einer solchen Anpassung entgegenstehen kann.

Ob eine konkrete Preiserhöhung zulässig ist, hängt von den bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen ab. Eine eingeschränkte Preisgarantie deckt nicht zwangsläufig sämtliche Preisbestandteile ab. Besonders bei Änderungen von Steuern und staatlichen Abgaben können Ausnahmen bestehen.

Unternehmen spricht von versehentlichen Mitteilungen

Plan-B Net Zero erklärte gegenüber der ZfK, dass bestehende Preisgarantien weiterhin eingehalten würden. Einzelne Kunden mit einer solchen Garantie hätten versehentlich eine Mitteilung über höhere Preise erhalten. Betroffene könnten der angekündigten Anpassung widersprechen.

Als Gründe für die Preiserhöhungen werden in Kundenmitteilungen unter anderem gestiegene Netzentgelte und höhere Beschaffungskosten für Strom genannt. Das Unternehmen weist zugleich die Darstellung zurück, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen heimlich verändert zu haben. Die Vertragsbedingungen könnten sich je nach Tarif und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nach Angaben der ZfK ebenfalls Beschwerden über angekündigte Preiserhöhungen trotz Preisgarantie erhalten. Energierechtsexperte Gregor Hermanni bestätigte, dass mehrere Betroffene entsprechende Erfahrungen geschildert hätten. Die Verbraucherzentrale kündigte eine rechtliche Prüfung der Mitteilungen an. Eine abschließende Bewertung der einzelnen Verträge lag zunächst nicht vor.

Strompreise in Deutschland zuletzt gesunken

Die angekündigten Erhöhungen treffen auf einen Strommarkt, in dem die durchschnittlichen Verbraucherpreise zuletzt zurückgegangen waren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zahlten private Haushalte im ersten Halbjahr 2026 durchschnittlich 37,97 Cent je Kilowattstunde einschließlich Steuern, Abgaben und weiterer Preisbestandteile.

Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025 entsprach das einem Rückgang um 6,4 Prozent. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 lagen die Preise allerdings noch immer 16,4 Prozent höher. Ein Grund für den jüngsten Rückgang waren niedrigere Netzentgelte infolge staatlicher Zuschüsse.

Die Durchschnittswerte spiegeln allerdings nicht die aktuellen Beschaffungskosten einzelner Stromanbieter wider. Plan-B Net Zero verweist auf höhere Kosten beim Stromeinkauf. Auch Veränderungen am Großhandelsmarkt setzen bestehende vertragliche Preisgarantien jedoch nicht automatisch außer Kraft.

Betroffene Kunden können Preiserhöhungen widersprechen

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Stromanbieter Preisänderungen grundsätzlich mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten mitteilen müssen. Dabei müssen Grund, Voraussetzungen und Umfang nachvollziehbar dargestellt werden. Eine gültige Preisgarantie kann eine angekündigte Erhöhung ausschließen.

Kunden mit laufender Preisgarantie können die ursprünglichen Tarifunterlagen mit dem Änderungsschreiben vergleichen und einer aus ihrer Sicht unzulässigen Erhöhung schriftlich widersprechen. Wichtig sind insbesondere die Vertragsbestätigung und gegebenenfalls die beim Abschluss über ein Vergleichsportal dokumentierten Konditionen.

Bei Preisänderungen besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht, wobei für bestimmte hoheitlich bedingte Anpassungen Ausnahmen gelten. Soll eine Erhöhung am 7. Dezember wirksam werden, muss eine entsprechende Sonderkündigung rechtzeitig vor diesem Termin beim Anbieter eingehen. Lässt sich der Konflikt nicht direkt klären, können Verbraucher nach einer erfolglosen Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

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