
Eine geplante Änderung bei den Stromnetzentgelten könnte für zahlreiche Besitzer von Solaranlagen zusätzliche Kosten bedeuten. Elf bundesweite Verbände aus der Energie- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk haben sich am Donnerstag, 15. Oktober 2026, gegen den sogenannten Prosumer-Aufschlag ausgesprochen. Sie befürchten negative Auswirkungen auf private Investitionen in erneuerbare Energien und verlangen von der Bundesnetzagentur, auf die neue Gebühr zu verzichten.
Die Bundesnetzagentur arbeitet derzeit an einer grundlegenden Reform der Stromnetzentgelte. Im Rahmen des Verfahrens AgNes sollen die Kosten für Betrieb und Ausbau der Stromnetze künftig anders verteilt werden. Nach dem bisherigen Entwurf sollen Haushalte, die selbst Solarstrom erzeugen und verbrauchen, einen höheren Grundpreis für die Netznutzung bezahlen.
Für diese sogenannten Prosumer ist ein Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den regulären Netzentgelt-Grundpreis vorgesehen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur dürften die zusätzlichen Kosten regional unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro jährlich liegen. Die beteiligten Verbände nennen dagegen mögliche Belastungen von bis zu 165 Euro im Jahr.
Die Änderungen sollen grundsätzlich zum 1. Januar 2029 wirksam werden. Eine endgültige Entscheidung über die Ausgestaltung steht noch aus. Steckersolargeräte wie Balkonkraftwerke sollen von dem Aufschlag ausgenommen bleiben.
Zu den Unterzeichnern des gemeinsamen Appells gehören der Bundesverband Solarwirtschaft, der Bundesverband Erneuerbare Energie, Haus & Grund Deutschland, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie Verbände des Elektro- und Dachdeckerhandwerks.
Sie kritisieren insbesondere, dass die zusätzliche Gebühr unabhängig von der Größe der Solaranlage und dem tatsächlichen Umfang der Netznutzung erhoben werden soll. Auch Betreiber bereits bestehender Anlagen wären nach dem Entwurf betroffen.
Nach Einschätzung der Verbände könnte dies die Wirtschaftlichkeit privater Solaranlagen verschlechtern. Besondere Schwierigkeiten sehen sie außerdem bei der gemeinschaftlichen Solarstromversorgung von Mehrfamilienhäusern. Dort könnten mehrere Verbrauchsstellen innerhalb eines Gebäudes jeweils mit dem Aufschlag belastet werden.
Die Bundesnetzagentur begründet ihren Reformvorschlag mit der Finanzierung der Strominfrastruktur. Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage beziehen häufig weniger Strom aus dem öffentlichen Netz und entrichten deshalb geringere verbrauchsabhängige Netzentgelte.
Gleichzeitig bleibt ihr Netzanschluss jederzeit verfügbar, etwa nachts oder bei geringer Sonneneinstrahlung. Die Behörde möchte deshalb einen größeren Teil der Netzkosten über feste Entgelte finanzieren und die Belastung zwischen Haushalten mit und ohne eigene Stromerzeugung ausgewogener verteilen.
In Deutschland werden nach Angaben der Bundesnetzagentur jährlich rund 37 Milliarden Euro über Netzentgelte finanziert. Bei privaten Haushalten machen diese durchschnittlich etwa 30 Prozent der Stromkosten aus.
Zusätzliche Kritik kommt aus juristischer Sicht. Ein vom Bundesverband Solarwirtschaft beauftragtes Gutachten der Rechtsanwältin Dörte Fouquet vom 30. September 2026 sieht erhebliche Probleme bei der Vereinbarkeit des geplanten Aufschlags mit europäischem und deutschem Recht.
Die Gutachterin beanstandet insbesondere die pauschale Kostenbelastung unabhängig von der tatsächlichen Netznutzung. Zudem hält sie die Einbeziehung bestehender Solaranlagen mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Vertrauensschutz für problematisch.
Dabei handelt es sich um die rechtliche Bewertung einer beauftragten Expertin, nicht um eine gerichtliche Entscheidung.
Die elf Verbände schlagen vor, bei einer notwendigen zusätzlichen Kostenbeteiligung stattdessen ein Entgelt auf Grundlage der vereinbarten Einspeisekapazität zu prüfen. Bestehende Anlagen sollen dabei geschützt bleiben.
Die Bundesnetzagentur hatte ihren vollständigen Reformvorschlag im August veröffentlicht. Die Konsultationsfrist endete am 18. September 2026. Eine endgültige Rahmenfestlegung ist bis Ende des Jahres vorgesehen, weitere Detailregelungen sollen 2027 folgen.
Damit entscheidet sich in den kommenden Monaten, welche zusätzlichen Netzkosten künftig auf Haushalte mit eigener Stromerzeugung zukommen und wie die Finanzierung der Stromnetze ab 2029 ausgestaltet wird.
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