Rentenalter in Deutschland: Höhere Abschläge bei Frührente gefordert

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Berlin. In der Debatte über das Rentenalter in Deutschland wächst der Druck auf die Politik. Handwerkspräsident Jörg Dittrich fordert höhere Abschläge für Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an einer umfassenden Rentenreform, bei der auch eine weitere Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze vorgesehen ist. Ein bekannt gewordener Arbeitsentwurf enthält mögliche Ausnahmen für bestimmte Geburtsjahrgänge. Beschlossen sind die Änderungen bislang nicht.

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Handwerkspräsident fordert höhere Abschläge bei Frührente

Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, hat sich für stärkere finanzielle Abzüge beim vorzeitigen Renteneintritt ausgesprochen. Auf die entsprechende Frage antwortete er in einem Interview mit der Rheinischen Post: „Ja, das ist notwendig.“

Dittrich begründete seine Position mit der demografischen Entwicklung. Die Gesellschaft müsse insgesamt ein höheres tatsächliches Renteneintrittsalter erreichen, damit die Finanzierung des Rentensystems langfristig gesichert werden könne. Ihm sei bewusst, dass seine Forderung auch im Handwerk auf Widerstand stoßen dürfte.

Der Dachdeckermeister verwies zugleich auf die besonderen Belastungen körperlich arbeitender Menschen. Viele Beschäftigte seiner Berufsgruppe könnten ihren Beruf nicht bis zur regulären Altersgrenze ausüben. Daraus lasse sich nach seiner Einschätzung jedoch keine einheitliche Regelung für sämtliche Beschäftigten ableiten.

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Eine konkrete neue Höhe der Rentenabschläge ging aus den bekannt gewordenen Interviewaussagen nicht hervor.

Rentenalter könnte für Jahrgänge ab 1968 weiter steigen

Neben der Forderung nach höheren Abschlägen steht eine mögliche zusätzliche Anhebung des gesetzlichen Rentenalters im Mittelpunkt der Reformdebatte. Ein Arbeitsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium mit Bearbeitungsstand vom 21. August 2026 sah vor, die Regelaltersgrenze erst für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1968 über das bisherige Niveau hinaus anzupassen.

Die Geburtsjahrgänge 1965, 1966 und 1967 hätten demnach weiterhin regulär mit 67 Jahren in Rente gehen können. Für jüngere Jahrgänge sollte die Altersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden.

Das Ministerium hatte allerdings bereits im September klargestellt, dass es sich um einen veralteten Entwurf aus einem Fachreferat handele. Die damalige Hausleitung sei mit dem Papier nicht befasst gewesen. Die darin enthaltenen Jahrgangsgrenzen sind deshalb keine verbindliche Entscheidung der Bundesregierung.

Der Arbeitsstand enthielt außerdem mögliche Übergangsregelungen für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1968 bis 1971, die vor einem Kabinettsbeschluss verbindlich Altersteilzeit vereinbart hätten. Auch diese Ausnahmen sind bisher nicht gesetzlich festgelegt.

Rentenkommission empfiehlt Anhebung über 67 Jahre hinaus

Die Grundlage der geplanten Reform bilden 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die im Juni 2026 vorgelegt wurden. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD erklärte Anfang Juli, die Vorschläge vollständig und zügig umsetzen zu wollen.

Zu den zentralen Empfehlungen gehört eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze nach Abschluss der bereits beschlossenen Anhebung auf 67 Jahre. Die zusätzliche Anpassung soll sich an der steigenden Lebenserwartung orientieren.

Nach Berechnungen auf Grundlage aktueller demografischer Annahmen könnte das reguläre Renteneintrittsalter zwischen 2031 und 2041 um ungefähr sechs Monate auf 67 Jahre und sechs Monate steigen. Langfristig wären weitere Anpassungen möglich. Wie stark die Altersgrenze tatsächlich steigen würde, hinge von der künftigen Lebenserwartung ab.

Die Kommission schlägt außerdem vor, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren soll der frühestmögliche Rentenbeginn von 63 auf 64 Jahre steigen.

Als Ausgleich für besondere Härten empfiehlt das Gremium einen erleichterten Rentenzugang für langjährig Versicherte, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Diese Rentenregeln gelten derzeit in Deutschland

Unabhängig von den Reformplänen gilt weiterhin die bereits gesetzlich beschlossene schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Für alle ab 1964 Geborenen liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge erreichen ihre Regelaltersgrenze teilweise früher.

Wer mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann nach geltendem Recht unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei früher in Rente gehen. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dies mit 65 Jahren möglich.

Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren können grundsätzlich bereits mit 63 Jahren Altersrente beziehen. Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fallen allerdings dauerhafte Abschläge an.

Derzeit wird die Rente für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,3 Prozent gekürzt. Bei einem Jahr sind das 3,6 Prozent, bei zwei Jahren 7,2 Prozent. Die Kürzung bleibt auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze bestehen.

Die Forderung von Handwerkspräsident Dittrich würde bei einer gesetzlichen Umsetzung entsprechend höhere Abzüge bedeuten.

Bundesregierung muss sich noch auf Rentenreform einigen

Die konkrete Ausgestaltung der Reform ist innerhalb der Bundesregierung weiter umstritten. Insbesondere die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren gehört zu den offenen Streitpunkten.

Seit dem 13. Oktober 2026 steht Alexander Schweitzer (SPD) an der Spitze des Bundesarbeitsministeriums. Er übernahm das Amt von Bärbel Bas. Schweitzer erklärte in einem Mitte Oktober veröffentlichten Interview, dass der Koalitionsvertrag ursprünglich den grundsätzlichen Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren vorsehe. Die davon abweichende Empfehlung der Rentenkommission erfordere deshalb einen politischen Kompromiss.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte das Ziel bekräftigt, die Rentenreform noch 2026 im Kabinett und im ersten Quartal 2027 im Bundestag zu beschließen.

Ein vom Bundeskabinett gebilligter Gesetzentwurf für die umfassende Reform lag Anfang November noch nicht vor. Für Versicherte ist deshalb weiterhin die bestehende Gesetzeslage maßgeblich. Eine zusätzliche Anhebung des Rentenalters über 67 Jahre hinaus und höhere Abschläge bei Frührente sind bislang nicht in Kraft getreten.

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