Neue Rentenpläne: Drei Jahrgänge könnten von höherem Rentenalter verschont bleiben

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Bei der geplanten Rentenreform zeichnet sich eine mögliche Übergangsregelung für Millionen Beschäftigte ab. Ein bekannt gewordener Arbeitsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht vor, die Regelaltersgrenze erst für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1968 stärker an die Lebenserwartung zu koppeln. Damit würden insbesondere die Jahrgänge 1965, 1966 und 1967 von einer zusätzlichen Erhöhung über 67 Jahre hinaus zunächst verschont.

Fest beschlossen ist diese Regelung allerdings nicht. Das Bundesarbeitsministerium erklärte zu dem bekannt gewordenen Papier, es handele sich um einen inzwischen überholten Entwurf eines Fachreferats. Die politische Leitung des Ministeriums sei damit nicht befasst gewesen. An einem offiziellen Referentenentwurf werde weiter gearbeitet.

Nach geltendem Recht ändert sich deshalb vorerst nichts. Für alle ab 1964 Geborenen beträgt die Regelaltersgrenze 67 Jahre.

Jahrgänge 1965 bis 1967 wären besonders geschützt

Der bekannt gewordene Entwurfsstand trägt nach Angaben der Zeit und weiterer Medien den Bearbeitungsstand 21. August 2026. Darin wird ein zentraler Vorschlag der Alterssicherungskommission aufgegriffen: Das Rentenalter soll künftig nicht mehr dauerhaft bei 67 Jahren festgeschrieben sein, sondern teilweise der Entwicklung der Lebenserwartung folgen.

Der Unterschied liegt im vorgesehenen Startpunkt. Nach dem Arbeitsentwurf soll die neue Berechnung grundsätzlich erst für Menschen gelten, die nach dem 31. Dezember 1967 geboren wurden. Für die Jahrgänge 1964 bis einschließlich 1967 würde es bei der Regelaltersgrenze von 67 Jahren bleiben.

Besonders relevant sind dabei die Jahrgänge 1965 bis 1967. Der Jahrgang 1964 erreicht nach dem bereits geltenden Übergangsrecht ohnehin erstmals die vollständig angehobene Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Jahrgänge 1965, 1966 und 1967 würden nach dem bekannt gewordenen Modell dagegen nicht zusätzlich von der neuen dynamischen Altersgrenze erfasst.

Ab Jahrgang 1968 könnte sich der reguläre Rentenbeginn dagegen um einige Monate nach hinten verschieben. Eine feste „Rente mit 68“ sieht das Modell nicht vor. Die konkrete Altersgrenze würde vielmehr von der Entwicklung der Lebenserwartung abhängen.

Rentenkommission schlägt Kopplung an Lebenserwartung vor

Grundlage der Reformdebatte sind die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 vorgelegt hat. Zu ihren zentralen Vorschlägen gehört, die Regelaltersgrenze nach Abschluss der bisherigen Anhebung auf 67 Jahre weiterzuentwickeln.

Nach dem vorgeschlagenen Mechanismus soll eine weitere Zunahme der Lebenserwartung im Verhältnis zwei zu eins auf zusätzliche Erwerbszeit und Rentenzeit verteilt werden. Steigt die statistische Lebenserwartung beispielsweise um drei Monate, würden rechnerisch zwei Monate auf eine längere Erwerbsphase und ein Monat auf eine längere Rentenphase entfallen.

Nach den derzeitigen Modellannahmen könnte die Regelaltersgrenze dadurch ungefähr alle zehn Jahre um sechs Monate steigen. Das Bundesarbeitsministerium nennt als Orientierung eine Regelaltersgrenze von etwa 67 Jahren und sechs Monaten im Jahr 2042. Die tatsächliche Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden und hängt davon ab, wie sich die Lebenserwartung entwickelt.

Damit wäre keine automatische Rente mit 68 oder 70 beschlossen. Der Mechanismus würde vielmehr die Altersgrenze schrittweise an demografische Veränderungen anpassen.

Bundesregierung will Rentenpaket grundsätzlich umsetzen

Die von Union und SPD eingesetzte Alterssicherungskommission hat ihre Empfehlungen als Gesamtpaket angelegt. Die Koalition hatte zunächst angekündigt, die Vorschläge möglichst vollständig umzusetzen. Auch die Deutsche Rentenversicherung verweist darauf, dass sich CDU, CSU und SPD grundsätzlich auf eine Umsetzung der Kommissionsempfehlungen verständigt hatten.

Inzwischen gibt es innerhalb der Koalition allerdings Diskussionen über einzelne Bestandteile. Besonders umstritten ist die Zukunft der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren. Mehrere SPD-Politiker sowie ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten drängen auf Änderungen oder stärkere Übergangsregelungen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte erklärt, über einzelne Punkte könne im weiteren Verfahren gesprochen werden, zugleich aber vor einem Herauslösen einzelner Bestandteile aus dem Gesamtpaket gewarnt.

Die SPD bezeichnet die Empfehlungen der Kommission weiterhin als Grundlage für die anstehende Gesetzgebung und betont zugleich Planungssicherheit für langjährig Versicherte und Menschen in körperlich belastenden Berufen.

Damit steht insbesondere die konkrete Ausgestaltung von Übergangsfristen noch nicht endgültig fest.

Auch frühere Rentenarten stehen zur Debatte

Die Reform geht deutlich über die allgemeine Regelaltersgrenze hinaus. Die Alterssicherungskommission empfiehlt unter anderem Änderungen an der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. An ihre Stelle soll für bestimmte langjährig Versicherte eine neue Schutzregelung treten, wenn sie kurz vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.

Auch der bekannt gewordene Arbeitsentwurf enthielt hierzu Übergangsregeln. Für bestimmte Versicherte der Jahrgänge 1968 bis 1971, die bereits rechtzeitig verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben, war ein Vertrauensschutz vorgesehen. Auch diese Details sind jedoch nicht Teil eines beschlossenen Gesetzes.

Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren weiterhin vor der allgemeinen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren.

Gewerkschaften lehnen höheres Rentenalter ab

Der Deutsche Gewerkschaftsbund stellt sich gegen eine weitere allgemeine Erhöhung des Renteneintrittsalters. Der DGB fordert stattdessen unter anderem eine langfristige Stabilisierung und Anhebung des Rentenniveaus und warnt davor, die Belastungen der Alterssicherung einseitig auf Beschäftigte zu verlagern.

Am Samstag, 26. September, mobilisierte der Gewerkschaftsbund bundesweit zu Kundgebungen in 15 Städten. Zu den Themen gehörten neben Arbeitsbedingungen und Gesundheit auch die Rentenpolitik und mögliche Einschnitte im Sozialstaat.

Auch der Sozialverband VdK lehnt eine pauschale weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze ab. Der Verband argumentiert, dass insbesondere gesundheitliche Belastungen und die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer stärker berücksichtigt werden müssten. Zudem fordert er lange Übergangsfristen für rentennahe Jahrgänge.

Rentenalter von 67 Jahren ist international nicht ungewöhnlich

Deutschland bewegt sich mit einer Regelaltersgrenze von künftig 67 Jahren bereits im oberen Bereich der Industriestaaten. Nach dem OECD-Rentenvergleich lag das durchschnittliche reguläre Rentenalter für Menschen mit vollständiger Erwerbsbiografie 2024 bei 64,7 Jahren für Männer und 63,9 Jahren für Frauen. Mehrere Staaten haben jedoch ebenfalls Altersgrenzen von 67 Jahren oder planen weitere Erhöhungen.

Die OECD hält für Deutschland längere Erwerbsbiografien angesichts der Alterung der Bevölkerung für einen wichtigen Baustein bei der Finanzierung der Alterssicherung und hat ebenfalls eine Kopplung der gesetzlichen Altersgrenze an die Lebenserwartung empfohlen.

Für deutsche Versicherte bleibt zunächst dennoch die bestehende Rechtslage maßgeblich: Ab Jahrgang 1964 gilt grundsätzlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ob für den Jahrgang 1968 und jüngere Versicherte künftig eine dynamisch steigende Grenze eingeführt wird, entscheidet sich erst mit dem endgültigen Gesetzentwurf und dem anschließenden Gesetzgebungsverfahren.

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