
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 38 Tegut-Märkten durch Rewe genehmigt. Damit darf der Handelskonzern zwei Filialen weniger übernehmen als ursprünglich vorgesehen. Die Wettbewerbshüter erteilten am Mittwoch, 14. Oktober 2026, ihre Zustimmung unter Auflagen. Zwei Standorte in Hessen bleiben für Rewe zunächst ausgeschlossen. Die Entscheidung ist ein weiterer Schritt bei der Aufteilung der Supermarktkette Tegut, deren bisheriger Eigentümer Migros Zürich sich aus dem deutschen Lebensmittelhandel zurückzieht.
Rewe hatte ursprünglich den Erwerb von 40 Tegut-Märkten geplant. Nach der kartellrechtlichen Prüfung muss das Unternehmen nun für vier Jahre auf die Standorte in Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern verzichten. Mit dieser Einschränkung sollen Wettbewerbsnachteile für Verbraucher verhindert werden. Die übrigen 38 Filialen dürfen dagegen den Eigentümer wechseln. Auch die Übernahme von zwei Immobilien wurde genehmigt.
Die Entscheidung geht auf Bedenken des Bundeskartellamts in drei regionalen Märkten zurück. Betroffen sind Schlüchtern, Marburg-Ketzerbach und Marburg-City. Nach den Ermittlungen der Behörde hätte die ursprünglich geplante Übernahme dort zu einer erheblichen Einschränkung des wirksamen Wettbewerbs führen können.
Für die Beurteilung spielt eine wichtige Rolle, welche Einkaufsmöglichkeiten Verbrauchern in ihrer unmittelbaren Umgebung zur Verfügung stehen. Entscheidend ist daher nicht allein die Zahl der Supermärkte eines Unternehmens in Deutschland, sondern auch dessen Stellung in einzelnen Städten und Regionen.
Das vierjährige Erwerbsverbot gilt für die gesamte Rewe-Gruppe. Es umfasst außerdem den Abschluss von Anschlussmietverträgen für die beiden betroffenen Standorte. Durch den Verzicht auf den Markt in Marburg-Ketzerbach werden zugleich die wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Marktgebiet Marburg-City ausreichend berücksichtigt.
Das Bundeskartellamt hatte die geplante Transaktion seit April untersucht und den beteiligten Unternehmen Ende August eine vorläufige Bewertung übermittelt. Durch die anschließend vereinbarten Einschränkungen sieht die Behörde die Voraussetzungen für eine Freigabe des überwiegenden Teils der Übernahme als erfüllt an.
Bei der Aufteilung des Tegut-Filialnetzes spielt Edeka eine deutlich größere Rolle als Rewe. Bereits am 28. September hatte das Bundeskartellamt die Übernahme von 178 Tegut-Märkten und weiteren Unternehmensteilen durch Edeka freigegeben. Auch diese Zustimmung war mit Einschränkungen verbunden. Der Handelsverbund verpflichtete sich, 24 weitere Standorte für vier Jahre nicht zu erwerben.
Damit darf Edeka mehr als die Hälfte des bisherigen Tegut-Filialnetzes übernehmen. Das Unternehmen hatte sich bereits im März mit der bisherigen Eigentümerin Migros Zürich grundsätzlich auf eine Übernahme verständigt. Die Vereinbarung umfasst neben zahlreichen Supermärkten auch das Logistikzentrum in Michelsrombach, die Herzberger-Bäckerei und die Gesellschaft Smart Retail Solutions, die hinter den automatisierten Teo-Märkten steht.
Ein weiterer Käufer ist die Smart-Store-Kette Tante Enso. Sie erhielt bereits im Juni die kartellrechtliche Zustimmung zur Übernahme von 36 Tegut-Standorten. Diese befinden sich überwiegend in ländlichen Regionen Hessens, Thüringens und Nordbayerns.
Zusammen haben die Wettbewerbshüter damit den Erwerb von 252 bisherigen Tegut-Märkten durch Edeka, Rewe und Tante Enso freigegeben. Über die Zukunft weiterer Standorte gibt es bislang keine abschließende Klarheit.
Die 38 von Rewe zur Übernahme vorgesehenen Filialen befinden sich in Hessen, Bayern, Thüringen und Niedersachsen. Allein 26 Standorte liegen in Hessen. Der Konzern will die Märkte künftig unter den Vertriebslinien Rewe und Penny betreiben. Welche Filiale zu welchem Format wechseln wird, steht allerdings noch nicht für sämtliche Standorte fest.
Nach Unternehmensangaben sollen bestehende regionale Lieferbeziehungen möglichst erhalten bleiben. Auch das Angebot an regionalen Lebensmitteln und Bio-Produkten soll weiterhin eine Rolle spielen. Zudem kündigte Rewe an, sämtlichen Beschäftigten der betroffenen Märkte im Zuge der Integration ein Beschäftigungsangebot zu machen.
Rewe-Vorstand Peter Maly bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt für die Zukunft der Standorte. Die konkreten Umsetzungsschritte würden nun vorbereitet. Einen verbindlichen Zeitplan für die Umstellung sämtlicher Filialen nannte der Konzern in seiner Mitteilung vom Mittwoch nicht.
Hinter dem Verkauf steht der Rückzug der Schweizer Genossenschaft Migros Zürich aus dem deutschen Einzelhandel. Das Unternehmen hatte Tegut Anfang 2013 übernommen. Die traditionsreiche Supermarktkette wurde 1947 in Fulda gegründet und war insbesondere für ihr Angebot an Bio-Produkten und regionalen Lebensmitteln bekannt.
Die wirtschaftliche Entwicklung verlief zuletzt schwierig. Bereits im November 2024 beschloss Migros umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, darunter den Abbau von Stellen in der Verwaltung und die Suche nach neuen Betreibern für einen Teil des Filialnetzes.
Trotz deutlicher Kostensenkungen blieb Tegut defizitär. Nach Angaben der Migros Zürich verringerte sich der Verlust im Geschäftsjahr 2025 von zuvor 55 Millionen auf 26 Millionen Schweizer Franken. Gleichzeitig ging der Umsatz in lokaler Währung um 3,1 Prozent zurück.
Am 11. März 2026 kündigte Migros schließlich den vollständigen Rückzug aus dem deutschen Markt an. Die Eigentümerin begründete diesen Schritt mit den schwierigen Marktbedingungen und der vergleichsweise geringen Größe von Tegut. Die Marke soll im Zuge der Neuordnung langfristig verschwinden.
Die Tegut-Übernahme verdeutlicht zugleich die starke Konzentration im deutschen Lebensmittelhandel. Nach Angaben des Bundeskartellamts entfallen inzwischen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes auf vier große Handelsgruppen. Dazu gehören Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland.
Diese Marktstruktur ist insbesondere für Lebensmittelhersteller und Lieferanten relevant. Sie verkaufen einen großen Teil ihrer Produkte an eine begrenzte Zahl bedeutender Handelsunternehmen. Mit dem Ausscheiden von Tegut verschwindet ein weiterer eigenständiger Abnehmer.
Das Bundeskartellamt untersuchte deshalb nicht nur mögliche Auswirkungen auf Verbraucher, sondern auch die Folgen für die Beschaffung von Waren. Durch die Übernahme der 38 Märkte erhöht sich Rewes Anteil am bundesweiten Beschaffungsvolumen nach Einschätzung der Behörde um deutlich weniger als 0,2 Prozentpunkte. Eine erhebliche Einschränkung des Wettbewerbs auf diesen Beschaffungsmärkten erwartet das Kartellamt daher nicht.
Die hohe Konzentration des Lebensmittelhandels reicht nach Auffassung der Behörde allein nicht aus, um Zusammenschlüsse zu untersagen. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich die Wettbewerbsverhältnisse durch eine konkrete Übernahme erheblich verschlechtern. Diese Gefahr sah das Kartellamt bei Rewe vor allem in den drei betroffenen regionalen Märkten in Hessen.
Mit der Entscheidung über Rewe sind inzwischen drei größere Übernahmevorhaben im Zusammenhang mit Tegut kartellrechtlich geprüft und freigegeben worden. Für einen erheblichen Teil des bisherigen Filialnetzes besteht damit eine Perspektive unter neuen Betreibern.
Allerdings bedeutet die Freigabe nicht, dass alle Eigentümerwechsel bereits vollständig abgeschlossen sind. Auch legt das Bundeskartellamt nicht fest, was aus den Märkten wird, die von den Übernahmen ausgenommen wurden.
Besonders für die bisher nicht berücksichtigten Filialen ist deshalb weiterhin offen, ob sie unter einem anderen Betreiber fortgeführt werden können. Die Entscheidungen darüber liegen bei den beteiligten Unternehmen.
Auch die aktuelle Freigabe für Rewe ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Darüber würde das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu