Neue Netzgebühren für Solaranlagen ab 2029 geplant

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Betreiber von Photovoltaikanlagen könnten ab 2029 zusätzliche Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes zahlen müssen. Die Bundesnetzagentur plant im Rahmen einer umfassenden Reform neue Netzentgelte für Solaranlagen und will damit die Kosten für Betrieb und Ausbau der Stromnetze auf mehr Nutzer verteilen. Betroffen wären nicht nur Betreiber größerer Anlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen, sondern auch private Haushalte mit eigener Solarstromversorgung. Elf Verbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk warnen vor zusätzlichen Belastungen und möglichen Folgen für den Ausbau der Solarenergie.

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Welche Solaranlagen künftig Netzgebühren zahlen sollen

Die Bundesnetzagentur unterscheidet in ihrem Entwurf zwischen Anlagen zur Stromerzeugung und sogenannten Prosumern. Damit sind Haushalte gemeint, die Strom aus dem Netz beziehen, gleichzeitig aber selbst erzeugten Solarstrom nutzen. Für diese Eigenversorger ist ein zusätzlicher Aufschlag auf den bisherigen Netzentgelt-Grundpreis vorgesehen. Er soll zwischen 70 und 90 Prozent dieses Grundpreises liegen und unabhängig davon erhoben werden, wie viel Strom die jeweilige Solaranlage produziert oder wie viel Strom der Haushalt aus dem öffentlichen Netz bezieht. Der Aufschlag könnte auch Betreiber bereits bestehender Photovoltaikanlagen treffen. Kleine Steckersolargeräte wie Balkonkraftwerke sollen ausgenommen bleiben.

Für größere Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 30 Kilowatt installierter Leistung sieht der Entwurf dagegen ein eigenes Einspeisekapazitätsentgelt vor, soweit nicht bereits der Aufschlag für Eigenversorger greift. Dabei soll die vertraglich vereinbarte Einspeiseleistung entscheidend sein und nicht jede tatsächlich eingespeiste Kilowattstunde. Für bestehende Anlagen ist ein Schutzzeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme vorgesehen. Nach dessen Ablauf könnten auch ältere Anlagen zahlungspflichtig werden. Für bereits verbindlich geplante neue Projekte enthält der Entwurf ebenfalls Übergangsregelungen.

Bundesnetzagentur will Kosten gerechter verteilen

Hintergrund der Reform sind die steigenden Anforderungen an die Stromnetze. Der Ausbau erneuerbarer Energien, zusätzliche Stromspeicher, Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge verändern die Nutzung der Infrastruktur. Gleichzeitig müssen die Netze unabhängig davon bereitstehen, ob ein Haushalt gerade selbst genügend Strom erzeugt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur liegen die jährlichen Stromnetzkosten bei rund 37 Milliarden Euro. Die Netzentgelte machen etwa 30 Prozent der Stromkosten privater Haushalte aus.

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Die Behörde argumentiert, dass Haushalte mit eigener Stromerzeugung bislang weniger Netzentgelte entrichten, weil sie weniger Strom aus dem Netz beziehen. Die notwendige Anschlusskapazität müsse jedoch weiterhin zur Verfügung stehen. Nach einer Einschätzung der Bundesnetzagentur könnten private Eigenversorger durch die geplanten Änderungen künftig bis zu rund 100 Euro jährlich zusätzlich zahlen. Die beteiligten Verbände nennen in ihrem gemeinsamen Appell mögliche Belastungen von bis zu 165 Euro pro Jahr. Verbindliche individuelle Gebühren stehen bislang nicht fest.

Elf Verbände warnen vor zusätzlichen Belastungen

Der Bundesverband Solarwirtschaft, der Bundesverband Erneuerbare Energie, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und weitere Organisationen haben sich gegen den geplanten pauschalen Aufschlag ausgesprochen. In einem am 15. Oktober 2026 veröffentlichten gemeinsamen Appell kritisieren sie insbesondere, dass unterschiedliche Solaranlagen unabhängig von ihrer Größe und tatsächlichen Netznutzung ähnlich belastet werden könnten. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, fordert: „Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird“. Die Verbände befürchten, dass zusätzliche laufende Kosten Investitionen in Photovoltaikanlagen weniger attraktiv machen könnten.

Besonders kritisch sehen die Organisationen mögliche Auswirkungen auf Mehrfamilienhäuser. Bei Modellen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung könnte der Aufschlag für jede teilnehmende Verbrauchsstelle anfallen. Dadurch könnten Projekte zur gemeinsamen Nutzung von Solarstrom auf Wohngebäuden wirtschaftlich erschwert werden. Ein vom Bundesverband Solarwirtschaft beauftragtes Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Dörte Fouquet äußert zudem erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des geplanten Aufschlags mit europäischem Recht und dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz. Eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Regelung liegt bislang nicht vor.

Entscheidung über neue Netzentgelte bis Ende 2026 geplant

Die Bundesnetzagentur hatte ihren vollständigen Entwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, kurz AgNes, am 6. August 2026 veröffentlicht. Stellungnahmen waren bis zum 18. September möglich. Die endgültige Rahmenfestlegung soll nach dem bisherigen Zeitplan noch Ende 2026 beschlossen werden. Weitere Detailregelungen sind für 2027 vorgesehen. Die neue Systematik soll ab dem 1. Januar 2029 gelten und die bisherige Stromnetzentgeltverordnung ersetzen, die Ende 2028 außer Kraft tritt.

Die Reform steht auch im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021, nach der die deutsche Energieregulierung unabhängiger ausgestaltet werden musste. Mit der Neuregelung erhält die Bundesnetzagentur einen eigenständigeren Rahmen für die Festlegung der Netzentgelte. Für Solaranlagenbetreiber entstehen durch den derzeitigen Entwurf noch keine zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen. Ob die vorgesehenen Einspeiseentgelte und der umstrittene Aufschlag für Eigenversorger in ihrer bisherigen Form eingeführt werden, hängt von der endgültigen Entscheidung der Behörde ab.

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