
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, hat sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der langjährige Polizeigewerkschafter begründete seinen Schritt mit Auseinandersetzungen über Vorwürfe, die seine Zeit bei den Grenztruppen der DDR betreffen. Hüber weist die Anschuldigungen zurück und hat juristische Schritte angekündigt.
Die GdP veröffentlichte eine entsprechende Erklärung Hübers. Darin erklärte er, gegen aus seiner Sicht falsche und persönlich herabsetzende Darstellungen rechtlich vorzugehen. Seine gewerkschaftlichen Zuständigkeiten und Tätigkeiten gebe er mit sofortiger Wirkung ab. Die Sven Hüber DDR-Grenztruppen Vorwürfe stehen damit im Zentrum einer Auseinandersetzung, deren konkrete Anschuldigungen bislang nicht gerichtlich festgestellt sind.
Auch die Gewerkschaft kündigte an, im Zusammenhang mit aus ihrer Sicht falschen Behauptungen und verzerrenden Veröffentlichungen weiterhin strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte zu prüfen beziehungsweise zu verfolgen.
Ausgangspunkt der jüngsten Debatte sind Veröffentlichungen über Hübers Tätigkeit bei den DDR-Grenztruppen Ende der 1980er Jahre. Das Portal Apollo News berichtete unter Berufung auf die eidesstattliche Versicherung eines früheren DDR-Grenzsoldaten, Hüber habe einen festgenommenen Flüchtling misshandelt. Zudem soll er nach dieser Darstellung für eine konsequente Anwendung des Grenzregimes eingetreten sein.
Diese Vorwürfe sind nicht als erwiesene Tatsachen festgestellt. Hüber bestreitet sie ausdrücklich und bezeichnet sie als falsch. Eine unabhängige Bestätigung der geschilderten konkreten Vorgänge lag zunächst nicht vor. Auch eine gerichtliche Entscheidung über die aktuellen Anschuldigungen war zunächst nicht bekannt.
Hüber erklärte, er wolle die Auseinandersetzung über seine Person von der Gewerkschaft fernhalten. Vor seiner Entscheidung habe er Gespräche mit dem GdP-Bundesvorsitzenden Jochen Kopelke geführt und weitere Spitzengremien der Organisation informiert.
Unstrittig ist, dass Hüber vor der deutschen Wiedervereinigung Offizier bei den Grenztruppen der DDR war. Er war im Grenzregiment 33 in Berlin eingesetzt und arbeitete zeitweise als Politoffizier sowie als stellvertretender Kompaniechef. Später war er als Jugendinstrukteur tätig.
Politoffiziere erfüllten in den bewaffneten Organen der DDR politische und ideologische Aufgaben. Die genaue Bewertung von Hübers individueller Tätigkeit war bereits vor vielen Jahren Gegenstand öffentlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Hübers DDR-Vergangenheit ist deshalb keine neue Enthüllung. Bereits in den 2000er Jahren ging es vor Gericht um die Frage, ob Medien und Autoren ihn namentlich als früheren Politoffizier des Grenzregiments 33 nennen durften. Das Berliner Kammergericht hob 2007 zuvor ergangene Einschränkungen der Berichterstattung auf. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision blieb beim Bundesgerichtshof ohne Erfolg.
Mit den aktuell erhobenen konkreten Vorwürfen zu einem angeblichen persönlichen Fehlverhalten befassten sich diese damaligen Entscheidungen jedoch nicht.
Nach Angaben der Gewerkschaft trat Hüber 1990 in die Polizei und im selben Jahr in die GdP ein. Seit den 1990er Jahren übernahm er zahlreiche Funktionen in der Personalvertretung und innerhalb der Gewerkschaft.
Seit 2000 steht er dem Hauptpersonalrat der Bundespolizei beim Bundesinnenministerium vor. Im September 2022 wurde er stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Dort war er unter anderem für Beamtenpolitik, Personalvertretungsrecht, Satzungsfragen und Rechtsschutz zuständig.
Mit seinem sofortigen Rücktritt endet nun seine Tätigkeit in der Bundesspitze der GdP. Zu einer möglichen Nachfolge machte die Gewerkschaft zunächst keine näheren Angaben.
Bereits vor den jüngsten Veröffentlichungen über Hübers DDR-Zeit hatte es innerhalb der Gewerkschaft Diskussionen über einen von ihm verfassten Beitrag gegeben. Darin beschäftigte er sich mit dem Verhalten von Polizeibeamten im Fall einer Regierungsbeteiligung oder Regierungsübernahme durch die AfD.
Der GdP-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen distanzierte sich ausdrücklich von Teilen seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und bestimmten rechtlichen Schlussfolgerungen. Auch der GdP-Bundesvorstand nahm zu der Debatte Stellung.
Hüber selbst stellte in seiner Rücktrittserklärung allerdings die juristischen Auseinandersetzungen um die Veröffentlichungen zu seiner Vergangenheit als Grund für den Amtsverzicht heraus. Ein darüber hinausgehender Zusammenhang zwischen den verschiedenen Kontroversen ist damit nicht belegt.
Mit dem Rückzug aus der Gewerkschaftsspitze ist die Sachfrage hinter den jüngsten Anschuldigungen nicht geklärt. Hüber kündigte an, sich juristisch gegen die Veröffentlichungen zu wehren. Die GdP erklärte ebenfalls, rechtlich gegen aus ihrer Sicht falsche Darstellungen vorgehen zu wollen.
Damit stehen sich derzeit die Darstellung eines früheren DDR-Grenzsoldaten und das ausdrückliche Dementi Hübers gegenüber. Ob und in welcher Form Gerichte die konkreten Behauptungen überprüfen werden, war zunächst offen.
Fest steht, dass Hüber sein Spitzenamt bei der Gewerkschaft mit sofortiger Wirkung abgegeben hat. Seine Vergangenheit als Offizier der DDR-Grenztruppen ist dokumentiert. Die darüber hinausgehenden aktuellen Anschuldigungen bleiben dagegen bestritten.
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