Höhere Tabaksteuer: Finanzministerium muss Startdatum korrigieren

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Die geplante Erhöhung der Tabaksteuer in Deutschland sorgt bereits vor ihrem vorgesehenen Beginn für Probleme. Durch einen Fehler im Gesetzestext soll die Neuregelung schon am Mittwoch, 21. Oktober 2026, in Kraft treten. Ursprünglich waren die ersten höheren Steuersätze für Anfang 2027 vorgesehen. Das Bundesfinanzministerium hat den Fehler eingeräumt und eine Berichtigung eingeleitet. Für Hersteller und Handel entsteht damit kurzfristig eine ungewöhnliche rechtliche Situation.

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Gesetzesfehler lässt Tabaksteuer vorzeitig in Kraft treten

Die Ursache liegt in der Inkrafttretensregelung des neuen Tabaksteuergesetzes. Das am 20. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz sieht vor, dass die Änderungen bereits am Tag nach der Verkündung wirksam werden. Damit fällt der formelle Beginn auf den 21. Oktober 2026. Diese Regelung steht im Widerspruch zum vorgesehenen Zeitplan, nach dem die Steuer auf Zigaretten und andere Tabakprodukte in mehreren Schritten von 2027 bis 2030 steigen sollte.

Besonders problematisch ist die Kombination aus dem vorzeitigen Inkrafttreten und den im Gesetz enthaltenen Steuertarifen. Zwar sind für die einzelnen Jahre ab 2027 besondere Sätze festgelegt. Gleichzeitig enthält die Neufassung höhere Grundtarife, die außerhalb dieser Zeiträume zur Anwendung kommen könnten. Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) warnte deshalb, dass bei einer unmittelbaren Anwendung teilweise schon die für 2030 vorgesehenen Steuersätze maßgeblich wären.

Finanzministerium kündigt Korrektur an und informiert Zoll

Das Bundesfinanzministerium bestätigte den Fehler am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein Ministeriumssprecher erklärte: „Die höheren Steuersätze sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten“. Dies entspreche dem Willen des Gesetzgebers und des Ministeriums. Bei den Unterlagen sei ein technischer Fehler hinsichtlich des Inkrafttretens passiert. Eine entsprechende Berichtigung sei bereits angestoßen worden.

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Nach Angaben des Finanzministeriums wurde auch die Generalzolldirektion informiert, die für die Verwaltung der Tabaksteuer zuständig ist. Hersteller dürfen demnach trotz der fehlerhaften Regelung weiterhin Tabakwaren ausliefern. Eine eigenständige öffentliche Stellungnahme des Zolls zur rechtlichen Umsetzung lag zunächst nicht vor. Ebenso blieb offen, wann die angekündigte Berichtigung abgeschlossen sein wird.

Hersteller warnen vor Problemen bei der Auslieferung

Für die Tabakindustrie ist die Regelung insbesondere deshalb problematisch, weil Zigaretten und andere steuerpflichtige Tabakwaren mit besonderen Steuerzeichen versehen werden müssen. Diese dokumentieren die Versteuerung und werden von den Herstellern beziehungsweise Importeuren über die zuständige Zollstelle bezogen. Für die vorgezogenen höheren Steuersätze stehen die erforderlichen neuen Steuerzeichen nach Angaben des VdR noch nicht zur Verfügung.

Der Verband hatte deshalb vor möglichen Produktionsunterbrechungen und Schwierigkeiten bei der Belieferung des Handels gewarnt. Auch der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) kritisierte die Gesetzesfassung. Ein tatsächlicher Produktionsstopp war am Dienstag allerdings nicht bestätigt. Durch die Erklärung des Finanzministeriums sollen die Lieferungen fortgesetzt werden können. Bereits im Einzelhandel befindliche Zigaretten dürfen unabhängig von der Gesetzesänderung weiterverkauft werden. Eine allgemeine Preiserhöhung in den Geschäften bereits am Mittwoch lässt sich aus der Situation daher nicht ableiten.

Zigaretten sollen bis 2030 deutlich teurer werden

Unabhängig von dem Fehler bleibt die beschlossene Tabaksteuerreform eine erhebliche finanzielle Veränderung für Raucherinnen und Raucher. Der Bundestag hatte die Erhöhung am 15. Oktober 2026 beschlossen. Vorgesehen sind jährliche Anpassungen bis 2030, von denen neben Zigaretten auch Feinschnitt, erhitzter Tabak und Flüssigkeiten für E-Zigaretten betroffen sind. Für Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak ist der Beginn der neuen Tarife nach den parlamentarischen Änderungen für den 1. März 2027 vorgesehen.

Nach den Berechnungen zur Reform könnte der durchschnittliche Preis einer Packung mit 20 Zigaretten bis 2030 von derzeit rund acht Euro auf knapp zwölf Euro steigen. Die Bundesregierung verfolgt damit zwei Ziele: Sie möchte zusätzliche Einnahmen erzielen und zugleich den Tabakkonsum reduzieren. Der Finanzausschuss des Bundestages rechnete nach den Änderungen am Gesetzentwurf für 2027 mit zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro. Bis 2030 sollen die jährlichen Mehreinnahmen auf etwa 4,46 Milliarden Euro anwachsen. Entscheidend für die kurzfristige Umsetzung ist nun die angekündigte Korrektur der Inkrafttretensregelung.

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