
In Sachsen-Anhalt beginnt am Dienstag eine neue politische Phase. Der neu gewählte Landtag kommt um 11 Uhr in Magdeburg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Im Mittelpunkt steht die Wahl des Landtagspräsidenten. Die AfD schickt Tobias Rausch ins Rennen und kann dabei nach bisherigen Ankündigungen mit den Stimmen des BSW rechnen. AfD und BSW verfügen zusammen über 44 der 83 Mandate. Damit besteht rechnerisch eine Mehrheit für Rausch. Da die Personalwahl geheim erfolgt, steht das tatsächliche Ergebnis jedoch erst nach der Abstimmung fest. Bis 08:29 Uhr lag noch kein Wahlergebnis vor.
Die erste Sitzung des neuen Parlaments wird von Eva von Angern von der Linken eröffnet. Sie übernimmt als dienstälteste Abgeordnete die Funktion der Alterspräsidentin. Unterstützt wird sie zunächst von John Lucas Dittrich vom BSW und Leonie Bronkalla von den Grünen als vorläufigen Schriftführern. Danach werden unter anderem die Beschlussfähigkeit festgestellt, organisatorische Entscheidungen getroffen und die vorläufigen parlamentarischen Regeln behandelt. Ein zentraler Tagesordnungspunkt ist anschließend die Wahl des Präsidenten. Erst nach weiteren Entscheidungen und der Besetzung des Präsidiums ist die Konstituierung des neuen Landtags vollständig abgeschlossen.
Die stärkste Fraktion besitzt zunächst das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt. Die AfD hat dafür Tobias Rausch nominiert. Der 1990 geborene Immobilienunternehmer gehört dem Landtag seit 2016 an und war in der vergangenen Wahlperiode Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion. Seit 2013 ist er Mitglied der AfD. Sollte Rausch gewählt werden, wäre er der erste AfD-Politiker an der Spitze eines Landesparlaments in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Landtagspräsident leitet Sitzungen, vertritt den Landtag nach außen, führt die Parlamentsverwaltung und übt im Landtagsgebäude das Hausrecht aus.
Bei der Landtagswahl am 6. September erreichte die AfD nach dem amtlichen Endergebnis 43,8 Prozent der Zweitstimmen. Die CDU kam auf 17,2 Prozent, die SPD auf 9,3 Prozent, die Grünen auf 8,9 Prozent, die Linke auf 8,6 Prozent und das BSW auf 5,3 Prozent. Im Parlament verfügt die AfD über 39 Sitze, das BSW über fünf. CDU, SPD, Grüne und Linke kommen gemeinsam ebenfalls auf 39 Mandate.
BSW-Fraktionschef Thomas Schulze hat bekräftigt, dass seine fünf Abgeordneten den AfD-Kandidaten für das Präsidentenamt unterstützen sollen. Er begründete das mit dem Wahlergebnis und der Stellung der AfD als mit Abstand stärkste Fraktion. Damit verfügt das angekündigte Lager aus AfD und BSW rechnerisch über 44 Stimmen. Die Wahl selbst erfolgt allerdings geheim, sodass sich das tatsächliche Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter vorher nicht feststellen lässt.
Die Unterstützung des BSW gilt dabei nicht automatisch für sämtliche AfD-Kandidaturen im Präsidium. Bei der ebenfalls anstehenden Wahl der Vizepräsidenten lehnt das BSW den von der AfD vorgeschlagenen Hans-Thomas Tillschneider ab. Die CDU schickt Carsten Borchert ins Rennen, die SPD Armin Willingmann. Nach der Parlamentsreform ist zudem vorgesehen, dass eine Fraktion, die bereits den Präsidenten stellt, grundsätzlich nicht zusätzlich einen Vizepräsidenten stellt. Für die Kandidatur Tillschneiders ist deshalb zunächst ein entsprechender parlamentarischer Schritt erforderlich.
Die CDU will Rausch nach Angaben ihres Fraktionsvorsitzenden Sven Schulze nicht aktiv unterstützen. Die Landesspitze habe den eigenen Abgeordneten eine Enthaltung empfohlen. Schulze verwies zugleich darauf, dass die AfD als sehr starke Fraktion grundsätzlich Anspruch auf eine angemessene Repräsentation im Parlament erhebt. SPD, Grüne und Linke haben dagegen angekündigt, Rausch nicht zu wählen.
Die Ablehnung wird von diesen Fraktionen insbesondere mit der politischen Ausrichtung der AfD begründet. Der Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom Landesamt für Verfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die AfD geht juristisch gegen diese Einstufung vor, das Verfahren ist derzeit ausgesetzt. Grünen-Fraktionschefin Susan Sziborra-Seidlitz und SPD-Fraktionschefin Katja Pähle kritisierten die Kandidatur vor der Sitzung deutlich. Linken-Fraktionschefin Eva von Angern kündigte ebenfalls ausdrücklich an, Rausch nicht zu unterstützen.
Die mögliche Wahl Rauschs entscheidet noch nicht darüber, wer Sachsen-Anhalt künftig regiert. AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund will sich nach eigenen Angaben im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Am Montag erklärte er, nur im ersten Wahlgang antreten zu wollen. Dafür benötigt er die Mehrheit aller 83 Abgeordneten und damit mindestens 42 Stimmen. Die AfD verfügt über 39 Mandate und wäre somit auf mindestens drei Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen.
Das BSW hat bislang angekündigt, sich bei einer Wahl Siegmunds zum Ministerpräsidenten enthalten zu wollen. Die CDU schließt Stimmen für Siegmund aus. Sven Schulze erklärte, die CDU-Abgeordneten hätten diese Haltung auch intern bestätigt. SPD, Grüne und Linke streben ebenfalls keine Regierungsbildung mit der AfD an. Gespräche von SPD, Grünen, Linken und BSW über andere Modelle hatten bislang keine neue Regierungsmehrheit hervorgebracht. Die CDU hatte eine Teilnahme an diesen Gesprächen abgelehnt und ihren Gang in die Opposition angekündigt.
Mit dem Zusammentritt des neuen Landtags endet formal die Amtszeit der bisherigen Landesregierung. Ministerpräsident Sven Schulze und die bisherigen Minister bleiben nach der Landesverfassung jedoch geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung übernimmt. Eine feste Frist für die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten gibt es nicht. Sachsen-Anhalt bleibt deshalb auch während einer längeren Regierungsbildung handlungsfähig.
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