Aufnahmen aus Tönnies-Schlachthof beschäftigen Behörden

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Verdeckte Videoaufnahmen aus einem Schlachtbetrieb des Fleischkonzerns Tönnies in Kellinghusen in Schleswig-Holstein haben behördliche Prüfungen ausgelöst. Die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) veröffentlichte am Montag, 19. Oktober 2026, Material, das nach ihrer Darstellung erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht dokumentiert. Betroffen ist die Großschlachterei R. Thomsen im Kreis Steinburg, in der jährlich rund eine Million Schweine geschlachtet werden. Der NDR hat die Echtheit der Aufnahmen überprüft.

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Auf Anfrage des NDR erklärte Tönnies, dass Schweine vor weiteren Verarbeitungsschritten entblutet werden müssten. Sollten Beschäftigte vorgeschriebene Abläufe nicht eingehalten haben, sei dies mit den Unternehmensstandards unvereinbar und werde sanktioniert. Der Konzern verweist zudem auf eine seit Jahren bestehende Videoüberwachung der tierschutzrelevanten Betriebsbereiche. Die rechtliche Bewertung der dokumentierten Vorgänge ist Gegenstand weiterer Prüfungen.

ARIWA erhebt Vorwürfe gegen Abläufe bei der Schlachtung

Die von ARIWA veröffentlichten Aufnahmen stammen nach Angaben der Organisation aus März und April 2026. Sie zeigen unterschiedliche Bereiche des Schlachtbetriebs, darunter den Transport der Schweine zur Betäubungsanlage und die anschließenden Arbeitsschritte. Nach Darstellung von ARIWA werden Tiere beim Zutrieb geschlagen und teilweise zwischen Gittern eingeklemmt. Außerdem erhebt die Organisation den Vorwurf, dass Schweine nicht immer ausreichend betäubt gewesen seien, bevor sie getötet wurden.

Besonders schwer wiegen zwei dokumentierte Situationen, in denen einem Schwein jeweils ein Hinterfuß abgetrennt wird, bevor die Tötung erfolgt ist. Der vom NDR befragte Amtstierarzt Kai Braunmiller, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz, bewertet diese Vorgänge als Verstöße gegen das Tierschutzrecht. Auch die auf den Bildern erkennbare Verwendung von Treibhilfen hält er teilweise für unzulässig. Tönnies erklärte dazu, im betreffenden Bereich würden seit rund eineinhalb Jahren Schaumstoffhilfen eingesetzt. Eine davon abweichende Verwendung anderer Gegenstände werde sanktioniert.

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Veterinäramt bestätigt besondere Frist nach der Betäubung

Ein weiterer Schwerpunkt der Vorwürfe betrifft den Zeitraum zwischen Betäubung und Tötung. Im Tönnies-Schlachthof in Kellinghusen werden Schweine mithilfe von Kohlendioxid betäubt. Anschließend gelangen die Tiere an einer Förderanlage zum Kehlschnitt. Das Kreisveterinäramt Steinburg bestätigte gegenüber dem NDR, dass für den Betrieb eine genehmigte Höchstfrist von 100 Sekunden zwischen Betäubung und Tötung gilt. Diese liegt über der regulären Frist von 20 Sekunden und berücksichtigt die besonderen Bedingungen der dort eingesetzten Betäubungstechnik.

Auf den veröffentlichten Aufnahmen wird diese Grenze nach Auswertung des NDR mehrfach überschritten. Teilweise vergehen demnach beinahe drei Minuten bis zur Tötung. Amtstierarzt Braunmiller hält derart lange Überschreitungen für nicht akzeptabel. ARIWA geht darüber hinaus davon aus, dass einzelne Schweine während der Entblutung nicht vollständig bewusstlos gewesen seien. Eine unabhängige Bestätigung dieser weitergehenden Einschätzung liegt bislang nicht vor. Braunmiller weist darauf hin, dass sichtbare Zuckungen allein noch keinen sicheren Nachweis einer unzureichenden Betäubung darstellen. Tönnies betont, dass Beschäftigte den Betäubungszustand anhand anerkannter Merkmale kontrollierten.

Staatsanwaltschaft und Landwirtschaftsministerium prüfen Vorwürfe

ARIWA hat wegen der Vorgänge Strafanzeige erstattet. Die Organisation erklärte, dass die zunächst in Dortmund eingereichte Anzeige an die Staatsanwaltschaft Itzehoe weitergeleitet worden sei. Nach Angaben des NDR wird die Anzeige derzeit geprüft. Ob daraus strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Verantwortliche entstehen, war zunächst nicht bestätigt.

Auch das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat angekündigt, den Hinweisen nachzugehen. Die Landestierschutzbeauftragte Katharina Erdmann fordert eine konsequente rechtliche Aufarbeitung der dokumentierten Vorgänge. Welche konkreten behördlichen Maßnahmen sich daraus ergeben, war am Montagmittag noch offen. Ebenso lagen zunächst keine gesicherten Angaben über mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen innerhalb des Schlachtbetriebs vor.

CO2-Betäubung ist für Tönnies und die Fleischindustrie ein zentraler Faktor

Über die konkreten Vorwürfe hinaus steht die Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid erneut in der Kritik. Bei diesem Verfahren werden mehrere Tiere gleichzeitig in einen Behälter gebracht und einer hohen CO2-Konzentration ausgesetzt. Das Verfahren ist nach der europäischen Verordnung 1099/2009 grundsätzlich erlaubt und wird in einem großen Teil der industriellen Schweineschlachtung eingesetzt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat allerdings erhebliche Tierschutzprobleme bei hohen Kohlendioxidkonzentrationen festgestellt. Dazu gehören mögliche Schmerzen, Angst und Atemnot, bevor die Tiere das Bewusstsein verlieren.

Tönnies verteidigt die Methode. Das Unternehmen bezeichnet sie gegenüber dem NDR als derzeit praktikabelste und aus seiner Sicht tierschutzgerechteste Lösung für die Betäubung größerer Tiergruppen. Gleichzeitig räumt der Konzern Verbesserungsmöglichkeiten ein und verweist auf seine Beteiligung an der Entwicklung alternativer Verfahren. Auch die EU-Kommission sieht praktische und wirtschaftliche Schwierigkeiten bei der Umstellung auf andere Methoden. Damit betrifft die Diskussion nicht allein Tönnies, sondern einen wesentlichen Teil der europäischen Fleischproduktion.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens ist erheblich. Seit Anfang 2025 firmiert die frühere Tönnies-Holding unter dem Namen Premium Food Group. Der Geschäftsbereich Fleischproduktion nutzt weiterhin den Namen Tönnies. Nach eigenen Angaben beschäftigt die Unternehmensgruppe weltweit rund 21.000 Menschen und erwirtschaftete 2024 einen Umsatz von rund acht Milliarden Euro. Im deutschen Schweinefleischgeschäft beziffert sie ihren Marktanteil auf mehr als 30 Prozent. Die Vorwürfe gegen den Standort Kellinghusen betreffen damit einen Betrieb innerhalb eines der wichtigsten Fleischproduzenten Europas und werfen erneut Fragen nach der Wirksamkeit betrieblicher Kontrollen und der behördlichen Überwachung industrieller Schlachtprozesse auf.

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