
Ein geplanter Flug von Turkish Airlines von Brüssel nach Istanbul ist am Donnerstag, 27. August 2026, gestrichen worden, nachdem die belgische Luftfahrtpolizei einen Kopiloten einem Alkoholtest unterzogen hatte. Nach Angaben der belgischen Bundespolizei fiel der Atemtest positiv aus. Die Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde verhängte daraufhin ein vorläufiges Flugverbot von 24 Stunden gegen den Mann.
Der Flug sollte am Vormittag vom Brussels Airport in Zaventem in Richtung Istanbul starten. Flugdaten weisen für die Verbindung eine geplante Abflugzeit von 11.10 Uhr aus und führen den Flug vom 27. August als annulliert. Zunächst hatte sich der Abflug verzögert, anschließend wurde die Verbindung vollständig gestrichen.
Ausgangspunkt der Kontrolle war nach Angaben der belgischen Bundespolizei ein Hinweis der Fluggesellschaft selbst. Turkish Airlines habe die Luftfahrtpolizei am Flughafen darüber informiert, dass bei einem Kopiloten einer abgehenden Maschine der Verdacht auf Alkoholkonsum bestehe. Daraufhin kontrollierten Beamte das Besatzungsmitglied. Der durchgeführte Atemtest zeigte nach Angaben der Polizei eine Alkoholisierung an.
Neben der Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde wurde auch die belgische Generaldirektion für Luftfahrt über den Vorgang informiert. Die Polizei fertigt demnach einen Bericht für die Staatsanwaltschaft an. Welche weiteren Konsequenzen daraus entstehen, war zunächst offen. Bestätigt war am Freitagmorgen lediglich das zunächst auf 24 Stunden begrenzte Flugverbot.
Zu einem konkreten gemessenen Alkoholwert lagen zunächst keine gesicherten Angaben vor. Auch eine öffentlich zugängliche Stellungnahme von Turkish Airlines mit weiteren Einzelheiten zu möglichen internen Konsequenzen war zunächst nicht bekannt.
Für Besatzungsmitglieder im europäischen Luftverkehr bestehen strenge Vorgaben zum Umgang mit Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen. Nach den aktuellen europäischen Betriebsvorschriften müssen Fluggesellschaften Maßnahmen ergreifen, damit Personen nicht unter dem Einfluss solcher Substanzen an Bord tätig werden, wenn dadurch die Sicherheit des Flugzeugs oder seiner Insassen gefährdet werden könnte. Airlines müssen zudem Verfahren zur Vorbeugung und Erkennung eines Missbrauchs durch Flug- und Kabinenbesatzungen vorsehen.
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA nennt darüber hinaus konkrete Mindeststandards für die Alkoholregeln von Fluggesellschaften. Danach sollen die internen Vorschriften mindestens vorsehen, dass in den acht Stunden vor Beginn des Flugdienstes kein Alkohol konsumiert wird. Zu Beginn eines Flugdienstes soll der Blutalkoholwert höchstens 0,2 Promille erreichen oder unter einem strengeren nationalen Grenzwert liegen. Während des Flugdienstes und einer Bereitschaftszeit soll überhaupt kein Alkohol konsumiert werden.
Die Vorgaben verdeutlichen, weshalb bereits ein entsprechender Verdacht vor einem Abflug unmittelbare betriebliche Maßnahmen auslösen kann. Die Verantwortung betrifft dabei nicht allein den einzelnen Piloten. Fluggesellschaften sind nach den europäischen Regeln verpflichtet, eigene Programme zur Prävention und Erkennung des Missbrauchs psychoaktiver Substanzen zu unterhalten. Bei einem bestätigten positiven Test sehen die europäischen Vorschriften außerdem eine Information der zuständigen Behörden vor.
Die Annullierung vom Donnerstag betraf nach den verfügbaren Flugdaten einen einzelnen Abflug. Für Freitag, 28. August, war die entsprechende Turkish-Airlines-Verbindung von Brüssel nach Istanbul wieder regulär im Flugplan vorgesehen. Auch die Buchungsseite der Fluggesellschaft führte weiterhin Verbindungen zwischen beiden Städten auf.
Wie die von der Annullierung betroffenen Reisenden ihre Reise fortsetzen konnten und ob alle Passagiere noch am Donnerstag auf andere Verbindungen umgebucht wurden, war zunächst nicht gesichert bekannt.
Für den Kopiloten ist zunächst das Verfahren der belgischen Behörden maßgeblich. Über das bereits verhängte 24-stündige Flugverbot hinaus waren am Freitagmorgen keine abschließenden behördlichen Entscheidungen zu möglichen weiteren Sanktionen bestätigt.
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