
Ein weiterer bedeutender Aktionär der Schweizer Großbank UBS fordert einen radikalen Schritt im Streit um strengere Eigenkapitalregeln. Der US Vermögensverwalter Artisan Partners hat den Verwaltungsrat der Bank aufgefordert, einen Wegzug aus der Schweiz zu prüfen. Hintergrund sind die geplanten neuen Kapitalvorgaben für UBS, über deren endgültige Ausgestaltung das Schweizer Parlament noch nicht entschieden hat.
Damit erhält eine bislang vor allem theoretisch diskutierte Option zusätzliche Unterstützung aus dem Kreis großer Anteilseigner. Zuvor hatte bereits der aktivistische Investor Cevian Capital erklärt, dass die geplanten Regeln den Betrieb einer großen internationalen Bank mit Sitz in der Schweiz aus seiner Sicht wirtschaftlich infrage stellen könnten. UBS selbst hält dagegen offiziell an ihrem Ziel fest, eine global tätige Bank mit Hauptsitz in der Schweiz zu bleiben.
Artisan Partners wandte sich Ende September in einem Schreiben an den UBS Verwaltungsrat. Der Vermögensverwalter hält nach eigenen Angaben mehr als 60 Millionen UBS Aktien und damit knapp zwei Prozent der Anteile. Artisan argumentiert, dass die zusätzlichen Kapitalanforderungen die Attraktivität der Schweiz als Standort für die international tätige Bank erheblich verringerten.
Die Berechnungen des Investors sind allerdings keine amtlichen Prognosen. Artisan geht davon aus, dass die derzeit diskutierte Regelung zusätzlich rund 16 Milliarden Dollar an hartem Kernkapital erforderlich machen könnte. Daraus leitet der Investor mögliche Einbußen bei Rendite und Unternehmenswert ab.
UBS nennt für die vom Ständerat beschlossene Variante eine etwas andere Größenordnung. Nach Berechnungen der Bank könnte eine Unterlegung der Auslandsbeteiligungen mit 90 Prozent hartem Kernkapital einen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 18 Milliarden Dollar verursachen. Die tatsächliche Belastung hängt jedoch von der endgültigen gesetzlichen Regelung sowie von der künftigen Bilanzstruktur der Bank ab.
Artisan Partners ist nicht der erste größere UBS Aktionär, der den Konzernsitz grundsätzlich infrage stellt. Cevian Capital hatte bereits zuvor argumentiert, dass deutlich höhere Kapitalanforderungen die Voraussetzungen für den Betrieb einer globalen Bank aus der Schweiz verändern könnten.
Damit kommt die Forderung nach einem möglichen Standortwechsel inzwischen aus mindestens zwei bedeutenden Aktionärskreisen. Daraus folgt jedoch nicht, dass der UBS Verwaltungsrat einen Wegzug beschlossen oder ein konkretes Zielland ausgewählt hätte.
UBS erklärte nach der jüngsten Forderung erneut, dass es das Ziel des Konzerns sei, weiterhin eine globale Bank mit Sitz in der Schweiz zu betreiben. Gleichzeitig versucht das Institut, im politischen Verfahren Änderungen an den geplanten Regeln zu erreichen.
Auslöser des Konflikts sind die Konsequenzen, die die Schweiz aus dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 zieht. Die UBS übernahm damals ihre frühere Konkurrentin. Dadurch wuchs nicht nur der Konzern erheblich, sondern auch die Diskussion darüber, welche Risiken eine international tätige Großbank für die Schweiz darstellen kann.
Der Schweizer Bundesrat schlug im April 2026 vor, Beteiligungen systemrelevanter Banken an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital, dem sogenannten Common Equity Tier 1 oder CET1, zu unterlegen.
Der Ständerat entschied am 23. September jedoch für eine leicht abgeschwächte Variante. Nach seinem Beschluss sollen 90 Prozent der Auslandsbeteiligungen mit CET1 Kapital abgesichert werden. Die Entscheidung über diesen Punkt fiel mit 29 zu 16 Stimmen. Im Gesamtabstimmung nahm die Kammer die Vorlage mit 33 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen an.
Eine von UBS unterstützte Alternative hätte mindestens 50 Prozent CET1 vorgesehen und für den verbleibenden Anteil zusätzliches Kernkapital in Form sogenannter AT1 Instrumente zugelassen. Dieser Vorschlag setzte sich nicht durch.
Der Beschluss des Ständerats bedeutet noch nicht, dass die 90 Prozent Regel bereits endgültig gilt. Als nächste parlamentarische Kammer muss sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind damit weiterhin möglich.
Davon zu unterscheiden sind Anpassungen der Schweizer Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat bereits beschlossen hat. Sie betreffen unter anderem die Eigenkapitalbehandlung bestimmter Bilanzpositionen und sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Streit um die Auslandsbeteiligungen betrifft dagegen eine Änderung des Bankengesetzes. Formal gelten die geplanten Regeln für systemrelevante Banken. Wegen ihrer internationalen Struktur und der Größe ihrer ausländischen Tochtergesellschaften ist praktisch vor allem UBS betroffen.
UBS warnt seit längerem davor, dass eine deutliche Verschärfung der Kapitalanforderungen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Die Bank verweist darauf, dass sie bereits hohen Schweizer Eigenkapitalanforderungen unterliegt und mit internationalen Vermögensverwaltern und Investmentbanken konkurriert.
Die Schweizer Regierung bewertet die geplanten Maßnahmen anders. Sie sieht höhere Kapitalpuffer als Bestandteil der nach der Credit Suisse Krise verschärften Regeln für systemrelevante Banken. Bundesrat, Schweizerische Nationalbank und Finanzmarktaufsicht FINMA hatten die vom Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahmen als geeignet und tragbar bezeichnet.
Finanzministerin Karin Keller Sutter äußerte sich Ende September zudem skeptisch gegenüber der Möglichkeit eines tatsächlichen Wegzugs. Ein solcher Schritt wäre aus ihrer Sicht rechtlich komplex und mit erheblichen Kosten verbunden.
Damit stehen sich derzeit zwei unterschiedliche Bewertungen gegenüber. Mehrere Großinvestoren erhöhen den Druck auf UBS, einen Standortwechsel zumindest als strategische Option zu behandeln. Die Bank selbst hält offiziell an der Schweiz fest, während im Parlament noch über die endgültige Ausgestaltung der entscheidenden Kapitalregel beraten wird.
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