Deutschland und fünf EU-Partner erhöhen Druck auf Ölkonzerne

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Sechs Staaten richten gemeinsamen Vorstoß an Irland

Sechs EU-Staaten drängen auf eine gemeinsame europäische Regelung zur Besteuerung außergewöhnlich hoher Gewinne von Ölkonzernen. Deutschland, Italien, Österreich, Polen, Portugal und Spanien wollen erreichen, dass die Finanzminister der Europäischen Union das Thema bei ihrem nächsten informellen Treffen beraten.

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Der Vorstoß richtet sich an Irland, das derzeit die turnusmäßige Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union innehat. In einem gemeinsamen Schreiben an den irischen Finanzminister werben die beteiligten Staaten dafür, einen EU-weiten Rahmen zur Besteuerung von sogenannten Zufalls- oder Übergewinnen zu diskutieren. Deutschland wird bei der Initiative von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vertreten.

Hintergrund sind die hohen Energie- und Kraftstoffpreise infolge des Krieges im Nahen Osten. Die sechs Staaten argumentieren, dass die Profitabilität der Ölbranche und insbesondere die Margen bei Raffinerieprodukten stärker gestiegen seien, als sich allein mit dem höheren Rohölpreis erklären lasse. Sie verweisen zugleich auf die Belastungen, die höhere Energiepreise für private Haushalte und Unternehmen mit sich bringen.

Eine EU-weite Übergewinnsteuer für Ölkonzerne ist bislang jedoch weder beschlossen noch in ihren Einzelheiten festgelegt. Der Brief ist zunächst ein politischer Vorstoß mit dem Ziel, das Thema auf europäischer Ebene erneut auf die Tagesordnung zu bringen.

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Finanzminister treffen sich im September in Dublin

Der nächste wichtige Termin ist das informelle Treffen der EU-Wirtschafts- und Finanzminister am 18. und 19. September in Dublin. Irland richtet die zweitägigen Beratungen im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft aus.

Die sechs beteiligten Staaten wollen dort eine Diskussion darüber erreichen, ob außergewöhnliche Gewinne aus der aktuellen Energiekrise durch einen gemeinsamen europäischen Mechanismus zusätzlich besteuert werden könnten. Details zu einem möglichen Steuersatz, einer konkreten Bemessungsgrundlage oder der Dauer einer solchen Regelung sind bislang nicht vereinbart.

Damit befindet sich die Initiative noch in einem frühen politischen Stadium. Auch eine Einigung aller Mitgliedstaaten liegt nicht vor. Ob aus der Forderung ein konkretes europäisches Gesetzgebungsvorhaben entsteht, hängt von den weiteren Beratungen auf EU-Ebene ab.

Der gemeinsame Vorstoß besitzt dennoch politisches Gewicht. Neben den großen Volkswirtschaften Deutschland und Italien gehören mit Spanien und Polen weitere bevölkerungsreiche Mitgliedstaaten zu der Gruppe. Österreich und Portugal unterstützen die Initiative ebenfalls.

Vorbild ist die europäische Regelung aus der Energiekrise 2022

Die Forderung knüpft an Erfahrungen aus der europäischen Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine an. Die EU hatte 2022 einen befristeten Solidaritätsbeitrag für Unternehmen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas, Kohle und Raffinerien beschlossen.

Damals wurden außergewöhnlich hohe steuerpflichtige Gewinne anhand eines mehrjährigen Vergleichs bestimmt. Betroffen war der Teil des Gewinns, der einen festgelegten Schwellenwert gegenüber dem Durchschnitt früherer Jahre überschritt. Der europäische Mindestsatz für den Solidaritätsbeitrag betrug 33 Prozent.

Die Einnahmen sollten von den Mitgliedstaaten unter anderem dazu verwendet werden, Haushalte und Unternehmen angesichts hoher Energiepreise zu unterstützen. Die Regelung war als zeitlich begrenzte Notfallmaßnahme konzipiert und lief nicht als dauerhafte europäische Sondersteuer weiter.

Die sechs Staaten wollen bei einem neuen Modell ausdrücklich Erfahrungen aus dieser früheren Regelung berücksichtigen. Daraus folgt allerdings nicht, dass ein mögliches neues Instrument dieselben Schwellenwerte oder denselben Steuersatz erhalten würde. Eine solche konkrete Ausgestaltung wurde bislang nicht beschlossen.

Höhere Ölpreise rücken Gewinne der Branche in den Fokus

Die politische Debatte hat sich verschärft, weil der Krieg im Nahen Osten die Energieversorgung und die internationalen Rohstoffmärkte belastet. Höhere Ölpreise wirken sich in Europa unter anderem auf Kraftstoffe, Transportkosten und zahlreiche Produktionsprozesse aus.

Gleichzeitig haben verschiedene große Ölunternehmen im Zuge der veränderten Marktbedingungen hohe Gewinne ausgewiesen. Die Umweltorganisation Transport und Environment berechnete für acht untersuchte Ölunternehmen für das erste Halbjahr 2026 rund 7,5 Milliarden Euro an von ihr als Übergewinne eingestuften Erträgen, die sie wirtschaftlich der EU zurechnet. Die Organisation verwendet dafür eine eigene Berechnungsmethode und vergleicht die bereinigten Gewinne mit den entsprechenden Quartalen des Vorjahres.

Die Zahl ist deshalb nicht mit einer amtlich festgestellten steuerlichen Bemessungsgrundlage gleichzusetzen. Sie verdeutlicht jedoch, warum die Entwicklung der Unternehmensgewinne inzwischen erneut Gegenstand der europäischen Steuerdebatte ist.

Die sechs Regierungen stellen in ihrer Initiative einen Zusammenhang zwischen zusätzlichen Erträgen der Energiebranche und den Belastungen für Verbraucher und Unternehmen her. Einnahmen aus einer möglichen Sonderabgabe könnten nach ihrer Vorstellung dazu beitragen, staatliche Entlastungsmaßnahmen zu finanzieren, ohne diese vollständig aus den regulären Haushalten bezahlen zu müssen.

In Deutschland ist die Übergewinnsteuer politisch umstritten

Auch innerhalb Deutschlands gibt es keine einheitliche politische Position zu einer zusätzlichen Belastung von Ölunternehmen. Bundesfinanzminister Klingbeil unterstützt die Initiative auf europäischer Ebene. Die SPD wirbt bereits seit längerem für eine stärkere Abschöpfung außergewöhnlicher Gewinne im Energiesektor.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU lehnt eine Übergewinnsteuer dagegen ab. Damit berührt der europäische Vorstoß zugleich eine wirtschaftspolitische Streitfrage innerhalb der Bundesregierung.

Entscheidend wird zunächst sein, ob die sechs Staaten beim Treffen in Dublin weitere EU-Mitglieder für ihren Vorschlag gewinnen können. Noch gibt es weder einen endgültigen Gesetzestext noch einen europaweit vereinbarten Steuersatz. Fest steht bislang, dass sechs Mitgliedstaaten eine erneute gemeinsame europäische Lösung anstreben und die Diskussion darüber im September auf die Ebene der EU-Finanzminister bringen wollen.

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